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Darf eine Betreuerin dieses?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf eine Betreuerin dieses? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit der Betreuerin meines Vaters. Er hatte einen Schlaganfall und seid der Zeit ist ...


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Alt 18.06.2007, 19:06   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.06.2007
Beiträge: 2
Standard Darf eine Betreuerin dieses?

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Betreuerin meines Vaters. Er hatte einen Schlaganfall und seid der Zeit ist er rechtseitig gelähmt und kann nicht sprechen. Die Freundin hat die komplette Betreuung in allen Sachen (ich bin LKW Fahrer). Seit sie ihn pflegt und mit im Haus (Eigentum) wohnt, schikaniert sie uns ständig, redet schlecht über uns usw.
Es sind keine Besuche oder Gespräche mit meinem Vater möglich, ohne das sie anwesend ist und kontrollieren kann das alles was gesprochen wird auch ihre Zustimmung findet. Ist dies nicht der Fall verbietet sie sofort den Kontakt und wirft mich aus der Wohnung ( ein Wohnungsverbot hatte ich schon, da ich nicht ihrer Meinung war). Nun ist es soweit gekommen, dass sie mit meinem Vater weggefahren ist (mehrere Tage ohne meines Wissens) und sich dort ein Unfall ereignet hat. Dabei ist er aus dem Rollstuhl gestürtzt (Platzwunde am Kopf) und kam ins Krankenhaus. Sie hat meinen Vater 2 mal verlegen lassen. Ich habe dieses nur durch Zufall durch dritte Personen erfahren. Sie hat mich bis heute nicht verständigt das etwas passiert ist, noch ob irgendwelche Folgeerscheinungen aufgetretten sind.
Darf eine Betreuerin so handeln, welche Möglichkeiten habe ich als Sohn?
Gruß Sporty
Sporty ist offline  
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Alt 18.06.2007, 19:29   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 21
Standard

Guten Tag,

was sie uns berichten mutet als manifeste Familienproblematik an. Es stellt sich mir zunächst die Frage aus welchem Grund die Freundin ihres Vaters die Betreuung übernommen hat. Kann es sein, dass ihr Vater der Bestellung zugestimmt hat? Wenn ja, sollten sie zunächst seine Entscheidung akzeptieren.

Es lässt sich immer wieder erkennen, dass Betreuungen innerhalb der Familie recht schwierig werden können. Dies liegt meistens an dem fehlenden Abstand der Beteiligten zu dem Betreuten und umgekehrt.

Grundsätzlich haben sie als Sohn die Möglichkeit bei ihrem zuständigen Amtsgericht vorzusprechen und ihren Unmut in Bezug auf die Betreuung darzulegen. Dies tun sie im Geschäftszimmer des Vormundschaftsgerichts. Hilfreich wäre das Aktenzeichen unter dem die Betreuung läuft.

Es stellt sich ggf. die Frage ob es nicht sinnvoll erscheint einen familienfremden Betreuer einzusetzen welcher emotionsfrei die relevanten Dinge für ihren Papa erledigen kann. Dies hätte den Vorteil, dass das verhältnis zwischen ihnen und der Lebensgefährtin ihres Vaters nicht weiter getrübt wird.

Liebe Grüße

Matthias Wafzig
__________________
Büro für Soziale Arbeit
Matthias Wafzig
Dipl.Soz.Arb./Soz.Päd.(FH) Berufsbetreuer
zert. Schuldner- und Insolvenzberater
Pettenkoferstr. 13-15
66955 Pirmasens
Tel 06331-40479
Fax 06331-213747

www.buerofuersozialearbeit.com
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Alt 18.06.2007, 21:28   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.06.2007
Beiträge: 2
Standard

Hallo Matthias,
danke für die Antwort.
Mein Vater hatte sie nicht berufen und wolte auch nie das sie eine so genaue Einsicht in seinen Besitzt hat. Es wurde ein Eilverfahren in der Reha gemacht. Durch viele komische Umstände hat sie die Betreuung bekommen. Ich bin LKW Fahrer oft später zu Hause was auch in den Entschluss der Richterin einfloss. Es wurde auch überlegt die Betreuung aufzuteilen, so das sie die Pflegeseite - und ich die Vermögensseite übernehme, was sie aber strikt ablehnte und alles komplett wollte und auch bekommen hat.

Gruß Sporty
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Alt 19.06.2007, 06:56   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: Pirmasens/Pfalz
Beiträge: 21
Standard

Guten Morgen Sporty,

nun, aufgrund deiner Beschreibungen rate ich dir, wie bereits erwähnt, zu eurem AG zu gehen und gegen die Betreuung Beschwerde einzulegen. Du solltest detailliert deine Bedenken äußern. Hier insbesondere der Verweis auf deinen Papa der die Betreuung in diesem Umfang so ,laut deiner Aussage, so nicht wollte. Es ist auch die Frage zu klären ob ein familienfremder Betreuer in Frage kommen kann.

Es wäre nett so du weiter berichten könntest wie das verfahren weitergeht.

Alles Gute.

Liebe Grüße

Matthias
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Alt 20.06.2007, 12:17   #5
Held der Arbeit
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 424
Standard Bestellung rechtl. Betreuer

Hallo,
wenn eine Betreuung im Eilverfahren angeordnet wurde, wird der Richter die erforderliche persönliche Anhörung nachholen u n d den Betroffenen fragen, ob er mit dem vorgeschlagenen Betreuer einverstanden ist. Gruß Andre
andre ist offline  
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Alt 26.06.2007, 01:49   #6
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Darf eine Betreuerin dieses?

Zitat:
Zitat von Sporty
Darf eine Betreuerin so handeln,
Wenn es im Sinn des Betreuten ist, ja.

Zitat:
Zitat von Sporty
welche Möglichkeiten habe ich als Sohn?
Wenn die Betreuerin nicht im Sinn des Betreuten handelt, können Angehörige Beschwerde bei Gericht mit dem Ziel eines Betreuerwechsels einlegen.
Roy ist offline  
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Alt 27.06.2007, 11:45   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2007
Ort: Wanfried
Beiträge: 1
Standard

:x Aus meiner Erfahrung , braucht man einen kompetenten Anwalt ( Ich suche selbst einen) um sich mit Bestimmungen des Gerichtes auseinnder setzen zu können .Viel Erfog
Andrea Eckhardt ist offline  
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Alt 13.07.2007, 17:51   #8
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Registriert seit: 13.07.2007
Ort: Weilburg (Hessen)
Beiträge: 5
Standard Betreuung darf die das

Hallo,

ich habe selber sehr ville probleme mit der betreuerrin Meiner Ehefrau in Ihren fall währe zu sagen das auf jeden fall ein berufbetreuer für das Wohl Ihres Vaters Sie müssen einen Antrag an das Vormundschaftsgericht stellen der die lebensgäfhrtin als befangen erklären muss da sie nicht im wohle des betreuten handelt ich persönlich habe da eine ganz andere vermutung aber die will ich nicht nieder schreiben laut BGB soll auch vermiden währden das Familien Angehörige die Betreuung übernehmen da man die situation die sie jetzt duch machen vermeiden möchte
Familie Zehnpfennig ist offline  
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Alt 25.07.2007, 09:19   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Betreuer bestimmen

Mein Vater ist dement! Das hat aber lange niemanden wirklich interessiert! Die, die es gemerkt haben, haben ihn gnadenlos abgezockt.
Er hat seine Eigentumswohnung an einen Nachbarn weit unter dem aktuellen Kaufpreis verscherbelt. Als ich davon erfahren habe war schon der Notarvertrag da. Mein Vater hat selbst versucht über einen Anwalt diesen Kauf rückgängig zu machen, ist aber nicht durchgekommen was ich bis heut noch nicht verstehe.
Auch ist mein Vater in akuter Notlage vor 6 Wochen in ein Krankenhaus gekommen wo seine Pflegestufe bestimmt wurde. Ich habe dann innerhalb von 2 Tagen einen Betreuer für ihn gehabt..auf den ich 8 Monate gewartet hatte, jetzt sagt der mir am Telefon, dass er auf keinen Fall den verkauf der Wohnung rückgängig machen würde, denn dann müßte er sie ja vermieten oder wieder verkaufen, daß ist ihm zuviel arbeit. Genauso wie er mir sagt er wäre ja schließlich kein sozialer Dienst, es ist ihm egal wer meinem Vater Klamotten und Waschzeug ins Krankenhaus/Heim bringt, er auf jeden Fall nicht.
Nun habe ich auch ein Problem. Seit einigen Monaten hat mein Vater eine Frau kennengelernt die penetrant behauptet die Verlobte meines Vaters zu sein. Jetzt hat der Betreuer dieser Frau die Wohnungsschlüssel meines Vaters gegeben damit sie ihn mit dem Notwendigsten versorgt und was macht sie nichts....im Gegenteil...sie suggeriert meinem Vater, der zwischenzeitlich in einem Heim (vorübergehend bis das richtige frei wird) untergebracht ist er kommt sowieso bald heim. Er hat Pflegestufe 2 bekommen und ist schon ziemlich dement. Wenn man ihn sieht merkt man das nicht, da er keinerlei körperliche Gebrechen hat mit 79 Jahren und auch sehr viel jünger aussieht, die Frau ist auf mich sauer man stelle sich das vor, weil ich die Betreuung beantragt habe, sie hat dann nachdem der Arzt vom Gericht da war einen Antrag auf Generalvollmacht gestellt. Die will bloß an die Kohle von der verkauften Wohnung. Ich wurde von früheren Nachbarn meines Vaters informiert dass mein Vater hier ganz böswillig aus seiner Wohnung gelockt wurde, denn lt. Notarvertrag hätte dort wohnen bleiben dürfen bis zu seinem Lebensende.
Der Käufer der Wohnung und die suspekte Verlobte haben ein Verhältnis...kaum zu glauben, aber wahr. Bin mal gespannt wie das weitergeht. Aber auf Anwälte und Betreuer zu hoffen, hab ich mir schon abgeschminkt. Ich habe meinen Anwalt eine mail geschrieben inder ich dem Betreuer ein Ultimatum gestellt habe, wenn er nicht bis Freitag die Wohnungs- und Autoschlüssel meines Vaters an den Neffen meines Vaters übergibt (der holt sie dann auch selber ab, damit sich der Betreuer nicht verausgaben muß) werde ich und mein Cousin im Notfall auch noch mein Vater selbst eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Mein Vater ist übrigens dement und erkennt diese Frau gar nicht mehr. Er wurde informiert und hat dann gleich gesagt dass er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen möchte.

Naja...man hat ja sonst nichts zu tun! :twisted:
Akinci ist offline  
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