Dies ist ein Beitrag zum Thema Hallo weiß jemand wie warm es sein darf im Wohnheim? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Sohn hat bei der Hitze ständig 32 Grad im Zimmer mit Ventilator. Der Rollo von außen war kaputt und ...
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27.07.2014, 18:28 | #1 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
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Ort: Münsterland
Beiträge: 515
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Hallo weiß jemand wie warm es sein darf im Wohnheim?
Mein Sohn hat bei der Hitze ständig 32 Grad im Zimmer mit Ventilator. Der Rollo von außen war kaputt und ein neuer zu teuer.
Wurde so eine Gummigardine drangemacht die die Hitze angeblich abhält. Er bekommt hoch dosiert Psychopharmaka und hat Bluthochdruck. Ich hab dort ein Thermometer hingelegt, fast ständig 32 Grad. Die Hitze macht ihm sehr zu schaffen, mir auch wenn ich mal dort bin. Jetzt eine Firma gefunden die von außen Sonnenschutzfolie dranmacht, kostet qm mit Montage ca. 90 € ohne Mehrwertsteuer und 35 € Fahrtkosten. Sind ca. 6 qm. Könnten wir von der Einrichtung nicht wenigstens einen Zuschuss dazu verlangen? Weiß jemand wie die Rechtslage ist? Gruß Doro |
27.07.2014, 18:31 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Schau in den Vertrag mit der Einrichtung, für die Gebäudeinstandhaltung ist sicherlich nicht der Bewohner zuständig.
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27.07.2014, 18:39 | #3 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
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Beiträge: 515
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Sehe da nichts von im Vertrag, habe schon nachgesehen
danke für die Antwort, die denken sind aus dem Schneider weil sie ja die Gardine angebracht haben von innen. soll angeblich die Hitze abhalten, was aber zur Zeit nicht ausreicht!
Geändert von Doro (27.07.2014 um 18:51 Uhr) |
27.07.2014, 19:26 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Hallo Doro,
für Büroräume gelten 26 Grad als Obergrenze, für Wohnungen sei das übertragbar. Bei dauerhaften Überschreitungen wird eine Gesundheitsgefährdung angenommen (Mietrecht: Hitze und die Folgen). Darauf würde ich hinweisen und ebenfalls darauf, dass die Gardine nicht ausreicht. Lieben Gruß, Janina |
27.07.2014, 23:51 | #5 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
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Hi Janina,
habe ich bereits, mit keinerlei Erfolg. Hab jetzt den Betreuungsverein angeschrieben, mir scheint die haben im Moment Urlaub. Dort ist eine Juristin die hat mir schon mal geholfen und hat einen guten Draht zur obersten Leitung. Werde die mal um Rat fragen, ggf. regelt sie die Sache.
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28.07.2014, 15:09 | #6 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 76
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Also auf gar keinen Fall privates Geld da reinstecken. Ihr zahltschließlich Investitionskosten.
Ich würde mir überlegen, die zuständige Heimaufsicht einzuschalten. Einfach anrufen und Fall schildern. |
28.07.2014, 17:52 | #7 |
Stammgastanwärter
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Beiträge: 492
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Hallo Doro,
sollte der Mangel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht behoben werden, würde ich die Heimaufsicht (LWL) über den Sachverhalt informieren. Da du offensichtlich das Heim schon auf die Beseitigung des Mangels angesprochen hast, könntest du eine ganz kurze Frist, z. B. bis zum 31.07.2014 setzen. Es ist nicht deine Aufgabe, hier für Abhilfe zu sorgen. |
28.07.2014, 18:01 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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Ein schöner Einstieg bei ...
der Diskussion mit dem Heimträger ist die Aussage:
"Ich habe mich da mal bei der Heimaufsicht erkundigt...." Ernsthaft, warum nicht die Fachleute fragen, was sie denn da genehmigen... dann hast Du die schon einmal mit im Boot. Selbstverständlich hast Du - wie Dir die anderen Forumsmitstreiter schon geschrieben haben - die entsprechende Inverstition schon lange bezahlt! Also aus meiner Sicht: Unabhängig von einer Frist, die Frage die Du hier zu Beginn gestellt hast an die Aufsichtsbehörde stellen....
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
28.07.2014, 19:28 | #9 |
Routinier
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Beiträge: 1,393
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Wenn bei Beginn des Mitevrhältnisses ein funktionsfähiges Außenrollo darn war, dann muß der Vermieter während der Dauer des Mietverhältnisses dafür sorgen, daß das Rollo funktioniert.
Androhung einer Minderung der UNterkunftskosten, gegebenenalls auch über den Sozialhilfeträge. Ansonsten ist das ne Sache für Heimaufsicht ( Landratsamt oder kreisfreie Stadt) Vor der Delegation des heimrechts an die einzelnen Länder war mir in der Heimmindestbauverordnung eine maximale Temperatur nicht bekannt. wäre ja nur durch Klimanalagen zu erreichen. Gibts in Krankenhäusern in der Regel auch nicht. Die 26 Grad sind ne Schutzvorschrift aus dem Arbeitsschutzrecht, da müssten die Pflege erstmal meutern. fwu |
28.07.2014, 19:59 | #10 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
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Werd mir mal die Nummer der Heimaufsicht raussuchen, hab heute angefragt wegen eines Zuschusses, mein Sohn hat Bluthochdruck und muß 3xtäglich Medis dafür einnehmen.
Die Juristin beim Betreuungsverein sagte, es gibt keine bestimmten Vorschriften dafür. Ich werde es sobald wie möglich anbringen lassen und in Vorleistung treten, über eine anteilige Beteiligung an den Kosten das würde mir schon reichen. Es ist schließlich mein Kind, und es besteht ein hohes Risiko für einen Herzinfarkt bei ihm, das möchte ich erst gar nicht riskieren. Die Heimleitung sagte, wenn durch das Anbringen der Folie wirklich die Temperatur um 5-7 Grad sinkt kann man über eine Beteiligung reden. Ich mach das jetzt schon fast 30 Jahre und in der Außenwohngruppe sind leider nur noch zwei Mütter als Ehrenamtler, sonst BB. Und die beiden Mütter, wir sind in Kontakt, sehen vieles was die BB nicht sehen, haben eben nicht den Kontakt oder selten dort. Ist nicht der erste Kampf den ich dort führe, aber manchmal ist man es einfach leid, muß ich ehrlicherweise sagen. Gruß Doro |
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