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Hilfe oder guten Rat gesucht

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Hallo, ich brauche Hilfe oder einen guten Rat und bin neu hier. Ich möchte gern mit meinem Freund zusammen ziehen. ...


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Alt 25.08.2014, 11:33   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 25.08.2014
Beiträge: 2
Standard Hilfe oder guten Rat gesucht

Hallo,

ich brauche Hilfe oder einen guten Rat und bin neu hier.

Ich möchte gern mit meinem Freund zusammen ziehen. Er wird zur Zeit betreut in Vermögensangelegenheiten, Einkaufen und Wohnung. Mehr weiß ich aktuell nicht.

Natürlich muss vieles bei uns beiden geregelt werden und ich möchte Ihn unterstützen.

Leider findet er immer eine Ausrede damit ich seinen Rechtsbetreuer nicht kennen lerne.

Ich weiß das er alleine nicht mit seiner Wohnung klar kommt und wenn wir es zusammen machen geht es auch. Nur lebe ich aktuelle zu weit weg um da alle 2 Tage zu schauen.

Was kann ich tun??? Bin am überlegen einfachen bei seinem Rechtsbetreuer anzurufen und einen gemeinsamen Termin zu machen.

Danke im Voraus für einen Rat.

LG


Taniko711
Taniko711 ist offline  
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Alt 25.08.2014, 12:05   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

Zitat:
Bin am überlegen einfachen bei seinem Rechtsbetreuer anzurufen und einen gemeinsamen Termin zu machen.
Der Berufsbetreuer darf nicht mit dir reden, da dein Freund den Kontakt zwischen euch beiden ablehnt.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben wie deinen Freund davon zu überzeugen, dass man gemeinsam, d.h. alle drei, stärker ist.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.08.2014, 12:16   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 25.08.2014
Beiträge: 2
Standard

Er redet sich immer raus das sein Betreuer keine Zeit hat. Daher bin ich ja am überlegen nur einen Termin zu machen wo er auch mitkommen soll.

Sein Betreuer kann ihn ja auch zum Termin einladen mit Anwesenheitspflicht

Ich glaube kaum das ein Betreuer 250 Tage im Jahr Urlaub hat oder immer andere Termine hat.

Will ja nicht alleine mit seinem Betreuer reden.

Geändert von Taniko711 (25.08.2014 um 12:30 Uhr)
Taniko711 ist offline  
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Alt 25.08.2014, 13:07   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo!

Trotzdem nochmals der Hinweis, OHNE Zustimmung des betreuten Menschen kann kein Betreuer mit anderen Leuten über Angelegenheiten der Betreuung reden, ob er nun daneben sitzt oder nicht. Es gibt bei mir auch keine Termine mit Anwesenheitspflicht! Ich hoffe doch immer, wenn meine Betreuten mit mir vereinbaren, dass sie auch anwesend sein werden.

Vielleicht schon mal daran gedacht, dass es bestimmte Gründe gibt, warum Dein Freund keinen Kontakt zwischen Dir und dem Betreuer wünscht?

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 25.08.2014, 22:12   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sein Betreuer kann ihn ja auch zum Termin einladen mit Anwesenheitspflicht
Christine war dezenter als ich Das ist lustig.
Bei einer Betreuung gibt es keine "Anwesenheitspflicht" weswegen manche Betreuungen vollständig ohne die Betreuten geführt werden können oder müssen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 25.08.2014, 22:47   #6
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo beisammen,


mir ist keine gesetzliche Bestimmung bekannt, wonach ich mich als Betreuer nur mit mit bestimmten Personen unterhalten darf, wenn der Betreute damit einverstanden ist.

Für gesetzliche Betreuer gibt es keine gesetzliche Schweigepflicht.
Im übrigen erzähle ich gerade bei persönlichen Kontakten des Betreuten realtiv wenig über den Betreuten , sondern erfahre von den Gesprächspartnern im Gegenteil ne Menge über den Klienten.

Es mag zwar dem Wunsch mnachen Betreuten entspechen , daß der Betreuer keine Informationen erhält , doch halte ich diesen Wunsch nicht seinem objektiven Wohl förderlich.

Wenn der Betreute mit einer Dritten Person zusammenlebt oder zusammenziehen will und der Betreuer für Vermögen , Wohnung, evntuell Behöden (Job-Center) zuständig ist , dann macht es keinen Sinn , wenn das am Betreuer vorbeiläuft, da es dann womöglich zu Problemen kommt.

@ Taniko:
Die Frage an Deinen Freund wäre, inwieweit er befürchtet, daß der Betreuer Dir Informationen über ihn gibt , die Du nicht haben solltest . Wobei das sicherlich Unterschied gibt, je nachdem ob das jetzt nur eine mehr oder weniger lockere Beziehung ist oder ein Zusammenleben in einer Wohnung.

Im übrigen kann der Betreuer nicht bestimmen, bzw durchsetzen daß der Betreute auf Verlangen des Betreuers bei bestimmten Terminen anwesend sein muß.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 26.08.2014, 08:24   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
mir ist keine gesetzliche Bestimmung bekannt, wonach ich mich als Betreuer nur mit mit bestimmten Personen unterhalten darf, wenn der Betreute damit einverstanden ist.
so breit formuliert gesehen ist das sicher richtig.

Wenn der Betreute aber explizit das Gespräch und Kennenlernen zwischen seiner Lebensgefährtin und seinem Betreuer nicht möchte, dann wäre es mir egal was ich evtl. erfahren könnte- daran halte ich mich.
Beides sind zwei Personen die dem Betreuten extrem nahestehen, er eine privat, der andere beruflich. Die Wünsche des Betreuten, wer Informationen oder Kontakt wegen der (Betreuungs) Situation bekommen soll würde ich nie ohne konkrete Not ignorieren oder unterlaufen.

Zudem hat nicht der Betreuer gäussert Kontakte oder Infos von der Lebengefährtin haben zu wollen, sondern diese möchte den Betreuer davon überzeugen, dass das was sie zu der derzeitigen Situation im Kopf hat geändert, oder anders gehandhabt werden sollte. Insofern steht das für mich auf demselben Blatt wie bei allen anderen Angehörigen die nicht am Verfahren beteiligt sind..
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 27.08.2014, 16:22   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.07.2014
Beiträge: 20
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Oh das ist wirklcih keine einfache Situation. Der betreuer darf dir natürlich keine Auskunft erteilen. Versuche doch nochmal das Gespräch mit deinem Freund zu suchen.
Neumann ist offline  
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Alt 28.08.2014, 23:24   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Taniko

Zur Abwechslung muss ich mal Neumann recht geben.
Sprich Dich mit Deinem Freund aus, löchere ihn insbesondere auch wg. des Betreuers. Es gibt nichts beknackteres als eine Beziehung, in der einer betreut wird und Betreuer keinen Kontakt zum Beziehungspartner (bzw. umgekehrt) haben darf.
Spätestens, wenn der Betreuer eine Entscheidung fällt (fällen muss), die nervige Konsequenzen für die Beziehung hat, geht viel zu Bruch, was nicht hätte sein müssen.

Abgesehen davon hat ein Betreuer zu dem, was in der Beziehung abgeht üblicherweise nichts zu melden. Er ist kein Beziehungsberater oder so was. Der Aufgabenkreis ist (glücklicherweise) noch nicht erfunden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.08.2014, 09:36   #10
bmg
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.01.2012
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Er ist kein Beziehungsberater oder so was. Der Aufgabenkreis ist (glücklicherweise) noch nicht erfunden.

MfG

Imre

Hmmm, eigentlich schade - aber eine gute Idee. So könnte die Zahl der zu bearbeitenden Fälle eklatant gesteigert werden und würde sicherlich ganz vielen Mitbürgern eine neue berufliche Perspektive bieten
bmg ist offline  
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