Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeantrag trotz Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ist es möglich ohne einbeziehung des Berufsbetreuer (alle Aufgabenkreise) für meinen Vater einen Pflegeantrag zu stellen. Hintergrund ist, dass ich ...
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29.09.2014, 20:10 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
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Pflegeantrag trotz Betreuer
Ist es möglich ohne einbeziehung des Berufsbetreuer (alle Aufgabenkreise) für meinen Vater einen Pflegeantrag zu stellen. Hintergrund ist, dass ich meinen Vater total unterernährt und verwahrlost ins KKH habe einliefern lassen müssen. Der letzte Psychatrieauftenthalt ist gerade mal 5 Monate her. Seitens der Ärzte und Betreuer wird nicht erkannt, dass mein Vater ohne zusätzliche Betreuungsleistungen nicht alleine zuhasuse leben kann. Mein Vater lehnt dieses dann auch immer ab, da er davon ausgeht das es ihm zusätzliches Geld kostet, welches er nicht ausgeben möchte. Dss dieses aber auch ohne große Kosten über Pflegeleistungen möglich ist, wurde ihm nicht vermittelt und auch nicht angeregt. Kann ich den Antrag selber stellen, faktisch liegt ja immer noch eine Generallvollmacht auf mich vor, die vor der Bestellung des Berufsbetreuer notariell gefertigt wurde. Ich habe zwar meine Vollmachten ans Amtsgericht zurückgegeben, aber die Ausfertigung für meinen Vater liegt noch vor.
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29.09.2014, 23:35 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
du wirst dich da schon entscheiden müssen was du willst. Wenn ein Bevollmächtigter bestellt ist kann es eigentlich keine Betreuung geben. Und nach dem Motto: Ich hab zwar meine Vollmacht zurückgegeben, aber für den Notfall hab ich mir noch eine Kopie aufgehoben, wird es durchaus problematisch. Wenn du meinst das du die Angelegenheiten deines Vaters regeln kannst, dann verstehe ich nicht warum ein Betreuer bestellt wurde? Das kostet entweder die Staatskasse oder deinen Vater unnötiges Geld. Gruß, Andreas
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29.09.2014, 23:51 | #3 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
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Hallo agw,
Zitat:
Zitat:
Gruß |
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30.09.2014, 10:10 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
Zitat:
Dein Vater könnte natürlich selber einen Antrag für sich stellen, will dies aber offenbar nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe. Du kannst aber dem Betreuer schriftlich deine Vorschläge zukommen lassen. Wenn du der Meinung bist das hier nicht zum Wohle deines Vaters gehandelt wird kannst du dich an das zuständige Betreuungsgericht mit einer Schilderung des Sachverhalts wenden. Dieses wird dann den Betreuer zur Stellungnahme auffordern und bei Verfehlungen auch tätig werden. Gruß, Andreas
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30.09.2014, 20:46 | #5 |
Routinier
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Beiträge: 1,393
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hallo loelli,
das Ergebnis eines Antrag auf Einstufung in eine Pflegeversicherung ist primär nicht Geld von der Pflegeversicherung für zusätzliche Betreuungsleistungen ( außer den paar € wegen eingeschränkter Alterskompetenz) sondern Pflegegeld oder Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst. Pflegestufe I setzt einen täglichen Aufwand in der Grundpflege = Körperpflege, Ernährung und Mobilität von mindestens 45 Minuten voraus. Bei weniger als 45 Minuten gibts Hilfe zur Pflege eventuell nach den Vorschriften des SGB XII -Sozialhilfe, sofern kein Einkommen/Vermögen vorhanden ist. Bei Psychiatriepatienten wäre eventuell auch intensiv-betreutes Einzelwohnen denkbar , Eingliederungshilfe im Rahmen es SGB XII. Wegen regelmößiger Medikamentengabe käme eventuell eine Verordnung der häuslichen Krankenpflege durch den Arzt in Betracht, hierbei die übliche Zuzahlung. Gerade wenn der Patient noch in der eigenen Wohnung lebt, machen ambulante Hilfen nur Sinn, wenn der Betroffene "mitspielt". fwu |
03.10.2014, 15:50 | #6 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
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Weißt du was loelli
ich hätte es genauso gemacht, warte ab was dabei herauskommt.
Informiere den Berufsbetreuer darüber und gut is.... Mehr als schiefgehen kann es nicht! Gruß Doro |
16.10.2014, 20:31 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
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Zitat:
Das heißt mein Vater kann den Antrag selber stellen, trotz Einwilligungsvorbehalt und ich informiere den Betreuer einfach nur darüber ?? Er will das schon aber er tut den Wunsch bei Betreuer nicht äußern oder drängt darauf. Mir ist es liebe ich stelle den Antrag, dann kann ich mich wenigstens verlassen das es auch erledigt wird, da der Betreuer schon mehrfach Sachen versprochen hat und dann nicht getan hat. Gruß Loelli Geändert von loelli06 (16.10.2014 um 20:34 Uhr) |
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16.10.2014, 20:48 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
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Zitat:
Die Pflegestufe 0 wegen eingeschränkter Altagskompetenz müsste doch möglich sein und da gibt es ja auch schon etwas Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Mit Sozialhilfe läuft da nichts da noch sein Haus da ist. |
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