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Pflegeantrag trotz Betreuer

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Ist es möglich ohne einbeziehung des Berufsbetreuer (alle Aufgabenkreise) für meinen Vater einen Pflegeantrag zu stellen. Hintergrund ist, dass ich ...


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Alt 29.09.2014, 20:10   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
Standard Pflegeantrag trotz Betreuer

Ist es möglich ohne einbeziehung des Berufsbetreuer (alle Aufgabenkreise) für meinen Vater einen Pflegeantrag zu stellen. Hintergrund ist, dass ich meinen Vater total unterernährt und verwahrlost ins KKH habe einliefern lassen müssen. Der letzte Psychatrieauftenthalt ist gerade mal 5 Monate her. Seitens der Ärzte und Betreuer wird nicht erkannt, dass mein Vater ohne zusätzliche Betreuungsleistungen nicht alleine zuhasuse leben kann. Mein Vater lehnt dieses dann auch immer ab, da er davon ausgeht das es ihm zusätzliches Geld kostet, welches er nicht ausgeben möchte. Dss dieses aber auch ohne große Kosten über Pflegeleistungen möglich ist, wurde ihm nicht vermittelt und auch nicht angeregt. Kann ich den Antrag selber stellen, faktisch liegt ja immer noch eine Generallvollmacht auf mich vor, die vor der Bestellung des Berufsbetreuer notariell gefertigt wurde. Ich habe zwar meine Vollmachten ans Amtsgericht zurückgegeben, aber die Ausfertigung für meinen Vater liegt noch vor.
loelli06 ist offline  
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Alt 29.09.2014, 23:35   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ich habe zwar meine Vollmachten ans Amtsgericht zurückgegeben, aber die Ausfertigung für meinen Vater liegt noch vor.
Hallo loellie06,

du wirst dich da schon entscheiden müssen was du willst.
Wenn ein Bevollmächtigter bestellt ist kann es eigentlich keine Betreuung geben.

Und nach dem Motto: Ich hab zwar meine Vollmacht zurückgegeben, aber für den Notfall hab ich mir noch eine Kopie aufgehoben, wird es durchaus problematisch.

Wenn du meinst das du die Angelegenheiten deines Vaters regeln kannst, dann verstehe ich nicht warum ein Betreuer bestellt wurde?

Das kostet entweder die Staatskasse oder deinen Vater unnötiges Geld.

Gruß,
Andreas
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Alt 29.09.2014, 23:51   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
Standard

Hallo agw,

Zitat:
Wenn du meinst das du die Angelegenheiten deines Vaters regeln kannst, dann verstehe ich nicht warum ein Betreuer bestellt wurde?
Der Betreuer wurde bestellt, da ich die Betreuung abgegeben habe auch auf Wunsch meines Vaters, da dieses unsere Beziehung erheblich belastet hat, da ich Entscheidungen treffen musste (Zwangseinweisung usw) die in der akuten Situation natürlich auf Gegenwehr gestoßen sind, nicht weil ich die Angelegenheiten nicht alleine regeln konnte. Aber darum geht es auch gar nicht. Meine Frage lautet kann ich selbständig als Angehöriger einen Pflegeantrag stellen trotz gesetzlicher Betreuung.

Zitat:
Und nach dem Motto: Ich hab zwar meine Vollmacht zurückgegeben, aber für den Notfall hab ich mir noch eine Kopie aufgehoben, wird es durchaus problematisch.
Das ist richtig, ist mir auch unwohl dabei. Aber wenn es dem wohle meines Vaters dient, dann muss ich da doch tätig werden. Am liebsten würde ich mich ja aus allem raushalten, aber es läuft so eben nicht wie es jetzt ist.

Gruß
loelli06 ist offline  
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Alt 30.09.2014, 10:10   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo,

Zitat:
Aber wenn es dem wohle meines Vaters dient, dann muss ich da doch tätig werden.
ich gehe davon aus das du mit deiner unterschlagenen Vollmacht nicht mehr handeln kannst, da du ja bereits dem Gericht gegenüber den Verzicht erklärt hast und die Vollmacht zurückgegeben hast.

Dein Vater könnte natürlich selber einen Antrag für sich stellen, will dies aber offenbar nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe.

Du kannst aber dem Betreuer schriftlich deine Vorschläge zukommen lassen. Wenn du der Meinung bist das hier nicht zum Wohle deines Vaters gehandelt wird kannst du dich an das zuständige Betreuungsgericht mit einer Schilderung des Sachverhalts wenden. Dieses wird dann den Betreuer zur Stellungnahme auffordern und bei Verfehlungen auch tätig werden.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 30.09.2014, 20:46   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo loelli,

das Ergebnis eines Antrag auf Einstufung in eine Pflegeversicherung ist primär nicht Geld von der Pflegeversicherung für zusätzliche Betreuungsleistungen ( außer den paar € wegen eingeschränkter Alterskompetenz) sondern Pflegegeld oder Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst.

Pflegestufe I setzt einen täglichen Aufwand in der Grundpflege
= Körperpflege, Ernährung und Mobilität von mindestens 45 Minuten voraus.

Bei weniger als 45 Minuten gibts Hilfe zur Pflege eventuell nach den Vorschriften des SGB XII -Sozialhilfe, sofern kein Einkommen/Vermögen vorhanden ist.

Bei Psychiatriepatienten wäre eventuell auch intensiv-betreutes Einzelwohnen denkbar , Eingliederungshilfe im Rahmen es SGB XII.

Wegen regelmößiger Medikamentengabe käme eventuell eine Verordnung der häuslichen Krankenpflege durch den Arzt in Betracht, hierbei die übliche Zuzahlung.

Gerade wenn der Patient noch in der eigenen Wohnung lebt, machen ambulante Hilfen nur Sinn, wenn der Betroffene "mitspielt".


fwu
fwu ist offline  
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Alt 03.10.2014, 15:50   #6
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Weißt du was loelli

ich hätte es genauso gemacht, warte ab was dabei herauskommt.
Informiere den Berufsbetreuer darüber und gut is.... Mehr als schiefgehen kann es nicht!



Gruß Doro
Doro ist offline  
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Alt 16.10.2014, 20:31   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen

Dein Vater könnte natürlich selber einen Antrag für sich stellen, will dies aber offenbar nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe.


Das heißt mein Vater kann den Antrag selber stellen, trotz Einwilligungsvorbehalt und ich informiere den Betreuer einfach nur darüber ?? Er will das schon aber er tut den Wunsch bei Betreuer nicht äußern oder drängt darauf. Mir ist es liebe ich stelle den Antrag, dann kann ich mich wenigstens verlassen das es auch erledigt wird, da der Betreuer schon mehrfach Sachen versprochen hat und dann nicht getan hat.




Gruß
Loelli

Geändert von loelli06 (16.10.2014 um 20:34 Uhr)
loelli06 ist offline  
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Alt 16.10.2014, 20:48   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
hallo loelli,

das Ergebnis eines Antrag auf Einstufung in eine Pflegeversicherung ist primär nicht Geld von der Pflegeversicherung für zusätzliche Betreuungsleistungen ( außer den paar € wegen eingeschränkter Alterskompetenz) sondern Pflegegeld oder Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst.

Pflegestufe I setzt einen täglichen Aufwand in der Grundpflege
= Körperpflege, Ernährung und Mobilität von mindestens 45 Minuten voraus.

Bei weniger als 45 Minuten gibts Hilfe zur Pflege eventuell nach den Vorschriften des SGB XII -Sozialhilfe, sofern kein Einkommen/Vermögen vorhanden ist.

Bei Psychiatriepatienten wäre eventuell auch intensiv-betreutes Einzelwohnen denkbar , Eingliederungshilfe im Rahmen es SGB XII.

Wegen regelmößiger Medikamentengabe käme eventuell eine Verordnung der häuslichen Krankenpflege durch den Arzt in Betracht, hierbei die übliche Zuzahlung.

Gerade wenn der Patient noch in der eigenen Wohnung lebt, machen ambulante Hilfen nur Sinn, wenn der Betroffene "mitspielt".


fwu

Die Pflegestufe 0 wegen eingeschränkter Altagskompetenz müsste doch möglich sein und da gibt es ja auch schon etwas Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.


Mit Sozialhilfe läuft da nichts da noch sein Haus da ist.
loelli06 ist offline  
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