Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundsicherung im Alter und Wohngeld im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich habe eine Verständnisfrage. Darf ich für meine Mutter auch Wohngeld beantragen, obwohl sie Grundsicherung im Alter bezieht? Oder ...
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24.10.2014, 13:11 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.10.2014
Ort: MOL
Beiträge: 15
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Grundsicherung im Alter und Wohngeld
Hallo!
Ich habe eine Verständnisfrage. Darf ich für meine Mutter auch Wohngeld beantragen, obwohl sie Grundsicherung im Alter bezieht? Oder schließt eines das andere aus? Danke
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Das Denken ist allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz) |
24.10.2014, 13:20 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Lumama
Da Deine Mutter schon Grundsicherung bekommt, braucht sie kein Wohngeld beantragen. Die Kosten für die Unterkunft sind da schon drin. Hätte Deine Mutter aber nur eine kleine Rente, dann kann es sein, dass sie im Grenzbereich von 'WoGe und/oder Grusi liegt. In diesem Fall kann nicht beides beantragt werden. Es gilt entweder oder. Manchmal versuchen die Sozialämter auch von der GruSi weg zum WoGe hin zu verweisen. Das sollte man aber mal genauer durchrechnen: Selbst wenn man mit WoGe etwas mehr Geld bekommen würde, steht man schlechter da, weil man die GEZ zahlen muss, bei der med. Zuzahlung deutlich mehr als Eigenanteil drauflegen darf oder bei Einzelförderungen schlechter da steht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.10.2014, 16:16 | #3 |
Stammgast
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Ort: NRW
Beiträge: 660
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hallo Imre,
besteht da ein Wunschrecht? Laut den Sozialämtern hier im Umkreis legen die fest, welche Leistung gezahlt wird. Wohngeld hat Vorrang, nur wenn dies geringer ausfällt als die Grundsicherung, wird Grusi gezahlt. Wahlrecht wäre toll. mal gespannt, wie es anderswo ist. gruss efb |
24.10.2014, 19:50 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin EFB
Ein Wunschrecht besteht nicht, aber bei der jeweiligen Antragstellung würde ich es erst mal probieren. MfG Imre
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26.10.2014, 09:55 | #5 |
Einsteiger
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Ort: MOL
Beiträge: 15
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Hallo Imre,
Danke für die Antwort! Ich muss erstmal durch die Berechnung für die Grundsicherung durchsteigen und nochmal anschauen...
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26.10.2014, 12:26 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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und bezüglich GEZ...
dran denken, dass bei geringfügiger Überschreitung des Sozialhilfesatzes (kleiner als monatlicher Beitragssatz) die Härtefallregelung greift.
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
27.10.2014, 10:46 | #7 |
Einsteiger
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Ort: MOL
Beiträge: 15
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GEZ
Hallo Blindfisch,
die GEZ müsste meine Mutter wegen ihrer Schwerbehinderung sowieso nicht zahlen. Die Höherstufung ist beantragt worden. Da sie berechtigt ist, das "RF" Kennzeichen zubekommen. Laut Berechnung würde sie eine Grundsicherung von ca. 207 € vom Amt erhalten. (Ohne die Beiträge für die Versicherungen). Ich verstehe nicht das mit der Anrechnung der Miete und Heizkosten nicht... Wird die vom Amt übernommen oder muss meine Mama Miete und Heizkosten zahlen und sie bekommt praktisch ihre Rente plus die Grundsicherung vom Amt? Meine Mutter hat auch eine Sterbefallversicherung, eine Unfallversicherung, Hausrat-/Haftpflichtversicherung und sie zahlt noch einen Rentner-Mitgliedsbeitrag an eine Gewerkschaft. Ich habe gelesen, dass diese Beiträge bei der Berechnung der Grundsicherung auch anerkannt werden? Stimmt das? Danke für die Antworten
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27.10.2014, 12:47 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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Hallo!
Zitat:
Hausrat und Private Haftpflicht übernimmt das Amt im Auszahlbetrag der GruSi. Die anderen Versicherungen muss deine Mutter tragen. lg der_andre |
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28.10.2014, 12:38 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.10.2014
Ort: MOL
Beiträge: 15
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Hallo,
Wenn ich richtig gerechnet habe, bleiben meiner Mutter ca. 207 € zum leben im Monat.... Gibt es eine festgelegte Mindestsumme, die man monatlich zum leben haben muss? Es gibt nämlich noch den gemeinsamen aufgenommenen Kredit meiner Eltern, der mit monatl. 430 € zu zahlen ist!!! (Läuft noch 2 Jahre) Mein Stiefvater soll die hälfte dazu geben. Er weigert sich aber! Ich weiß, die Banken ist es egal von wem das Geld kommt! Ich habe der für meinen Stiefvater zuständigen Betreuungsstelle schon darüber Bescheid gegeben! Am besten kläre ich sowas wohl mit der schuldnerberatung. Ich will ungern einen neuen Kredit für Mutter vereinbaren, der dann wohlmöglich länger dauert. Der
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29.10.2014, 08:18 | #10 |
Stammgast
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Ort: NRW
Beiträge: 660
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Hallo Lumama,
mit Rente und Grundsicherung bleibt Deine Mutter unterhalb des pfändbaren Freibetrages. Das heisst, sie kann eigentlich keine Schulden mehr bezahlen. Wenn deine Mutter ihr Konto bei der Bank hat, der sie das Geld schuldet, würde ich ein neues Konto eröffnen, die Rente dorthin umleiten und alles andere auch. Dann würde ich mit der kreditgebenden Bank sprechen und in Verhandlungen treten. Wenn das die San.. oder Ta...Bank sind, haben die oft ihre Kredite mit Ausfallversicherungen abgesichert, d.h wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann, kriegen die ihr Geld von der Versicherung. Nicht zahlen wollen, gilt nicht, nicht zahlen können, schon. D.h., wenn Dein Stiefvater auch nicht kann, schaut die Bank in die Röhre. Man könnte der Bank auch eine Minirate anbieten, o.ä. Wichtig wäre auch, das Konto als P-Konto einzurichten. Liebe Grüße efb |
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grundsicherung, wohngeld |
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