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Betreuungsverfahren Gutachten vom Psychiater

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverfahren Gutachten vom Psychiater im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Foren-User, Ich fasse mich mal etwas kürzer.. Meine Eltern haben für mich ein Betreuungsverfahren eingeleitet, weil sie sich ...


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Alt 01.03.2015, 20:49   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.02.2015
Beiträge: 7
Standard Betreuungsverfahren Gutachten vom Psychiater

Hallo liebe Foren-User,

Ich fasse mich mal etwas kürzer.. Meine Eltern haben für mich ein Betreuungsverfahren eingeleitet, weil sie sich Sorgen um mich gemacht haben und nicht in der Nähe wohnen. Grundsätzlich stehe ich dem gar nicht so verschlossen gegenüber, weil ich weiß, dass ich Unterstützung gebrauchen könnte (kein absolutes Muss, aber ich stecke durchaus in keiner komfortablen Lage). Ich weiß, dass ich Probleme habe und bin auch schon lange mehr als gewillt mich um eine Therapie zu bemühen.
Das Problem ist, dass meine Eltern nicht richtig mit mir kommuniziert haben und den Glauben verloren haben. Ohne mich informiert zu haben, haben sie nun das Verfahren eingeleitet. Jetzt soll bald ein Psychiater zu mir nach Hause kommen und das gefällt mir ganz und gar nicht!! Ich mach mich da sehr nervös, alleine schon weil es ja ein "muss" ist mich zu "begutachten".
Meine Frage ist, ob es einen Aus- oder Umweg gibt, dieses Gespräch zu führen. Oder ob jemand Erfahrung damit hat und mich beruhigen kann?
Wie gesagt, ich bin selber gewillt das in die Hand zu nehmen, möchte aber selber entscheiden mit wem ich rede und mit wem nicht!!
Und wenn Betreuung, dann nur um die amtlichen und finanziellen Sachen von der Backe zu bekommen!
Ich wäre unendlich dankbar für hilfreiche, aufmunternde Kommentare..

Danke schon im voraus!
LG
muckel24 ist offline  
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Alt 02.03.2015, 11:49   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Wenn Du tatsächlich willst,

ist das doch der richtige Schritt!
Also, die Psychiater, welche hier unterwegs sind, sind durchweg angenehm im Kontakt und haben schon eine Menge gesehen. Es gibt natürlich überall Ausnahmen, aber vor dem Kontakt hätte ich nur wenig Vorbehalte. Stell Deine Situation - die Du ja hier nur nebulös umrissen hast - dem Gutachter dar, vielleicht ist selbst er/sie Dir schon eine Hilfe.
Du kannst wahrscheinlich nachvollziehen, dass das Gericht den Gutachter bestimmt, damit es eben keine "Gefälligkeitsgutachten" o.ä. gibt. Und das Gericht muss vor dem "Anhörungstermin" mindestens diese Gutachten und einen Sozialbericht der Betreuungsbehörde vorliegen haben, damit es sein Urteil auch auf Grundlagen stützen kann. Im Anhörungstermin wirst Du dann zu Deiner Einstellung und Sichtweise befragt und Deine Aussage hat dort großes Gewicht!!
Ich denke Deine Eltern haben in ihrer Verzweiflung den richtigen - wenn auch nicht in allen Qualitäten angenehmen - Weg genommen.
Hab´ein wenig Vertrauen und berichte hier, wie es Dir ergangen ist.
Herzlichst
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 03.03.2015, 12:00   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Keine Panik. Psychiatrische Gutachter sind auch nur Menschen :-) und in erster Linie meist sehr angenehme. Sie haben aus gutem Grund jahrelang Psychologie oder Neurologie/Psychiatrie studiert. Meist handelt es sich schon vom Haus aus um sehr feinfühlige Menschen, die diesen Berufsweg wählen. Den Rest macht die Berufserfahrung. Der/Die wird dich nicht überfallen und "bloß stellen". Es geht in der Begutachtung darum, sich ein Bild von dir und deinen Problemen zu machen. Wo hakt es, brauchst du Hilfe und wenn ja in welchen Bereichen, wo kommst du wunderbar alleine klar? Diese Feststellungen sind sehr wichtig für das Gericht. Nur auf dieser Grundlage kann ein Urteil gefällt werden.

Also seh dem Termin gelassen entgegen, sei du selbst und versuch der Angelegenheit was positives abzugewinnen.

Lg
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 03.03.2015, 14:09   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.11.2013
Beiträge: 22
Standard

Ich muss meinen Vorrednern zustimmen. Sicherlich fühlt es sich für Dich befremdlich an, allein der Begriff Psychiater ängstigt einen großen Teil der Bevölkerung.

Du kannst dem Gutachter auch zu Beginn des Gespräches Deine Bedenken mitteilen. Er wird darauf Rücksicht nehmen, wenn es vielleicht Dinge gibt, über die Du in dem Moment nicht sprechen kannst.

Weiterhin ist dieses Gutachten auch eine Hilfe einen geeigneten Betreuer für Dich zu finden.
Noreia ist offline  
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Alt 03.03.2015, 16:03   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
Standard

Vielleicht sollte Muckel24 erst einmal etwas darüber erzählen, worum es geht und was der Grund für die Aktion ist.

Ansonsten ganz kurz: Psychiater mit ihren Gutachten bewegen sich in Deutschland auf Machtinseln und können im Zweifel ziemlichen Schaden anrichten, in vielerlei Hinsicht. Vertrauensvorschuss ist da ziemlich unangebracht.

Ich finde es befremdlich, wie unbekümmert die bisherigen Antworten dahingehend lauten.

Der TE schreibt doch ziemlich klar - wozu braucht er/sie denn einen Psychiater? Und dann noch einen, der ungefragt von den Eltern geschickt wird?

Geändert von Sohn55 (03.03.2015 um 16:05 Uhr)
Sohn55 ist offline  
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Alt 03.03.2015, 19:06   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin Sohn55

Du hast schon recht, wenn Du schreibst, dass Gutachter auf "Machtinseln" schwimmen. Ihre Gutachten haben große Wirkung auf Richter, Rechtspfleger, Versicherungen etc.. Aber:
Wenn man einem Gutachter nix vernünftiges erzählt, dann kann der auch nix vernünftiges ins Gutachten schreiben.
Und wenn man grundsätzlich mit Mißtrauen an einen Gutachter herangeht, was soll der dann anderes schreiben, als dass die zu begutachtende Person mißtrauisch ist.
Ein mißtrauischer Mensch erzählt einem anderen Menschen, dem er nicht vertraut, üblicherweise nicht gerade die Wahrheit. Dann darf er sich auch nicht wundern, wenn der Gutachter nicht gerade das schreibt, was man gerne hätte. So ruft man das Unglück selber herbei, dass man gar nicht haben möchte und ist halt auch seines eigenen Peches Schmied.

Blindes Vertrauen hilft auch nicht weiter. Aber wer erst mal einigermaßen offen an ein Gespräch herangeht, findet sehr schnell heraus, wie der Gesprächspartner drauf ist. Das gilt sowohl für den Gutachter als auch die zu Begutachtenden.

Unabhängig davon haben nicht die Eltern den Gutachter bestelt, sondern das Gericht, das den Gutachter braucht (nicht der Betreute).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.03.2015, 19:45   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Warum sollte man anderen Menschen immer sofort mit Misstrauen begegnen? Ich für meinen Teil begegne mit Offenheit und bewerte dann wem ich vertrauen kann und wem nicht.

Außerdem frag ich mich, wo meine Antwort unbekümmert war. Ich schrieb lediglich dass der TE der Begutachtung gegenüber offen sein sollte und begründete dies.
Boomer ist offline  
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Alt 19.03.2015, 21:21   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.02.2015
Beiträge: 7
Standard

Danke für die regen Antworten, einige haben mich etwas positiver eingestellt... Dennoch steht der Termin immer noch aus und wenn ich bloß daran denke, sterbe ich!

Ich habe eine Angststörung, komme aber super zurecht, helfe mir selber ganz viel durch Musik und viele andere Sachen. Jetzt ist das Problem, dass dieser Termin mich nun mal sehr belastet. Mir geht es an sich derzeit super, eigentlich wie lange nicht mehr! Habe meinen Job gewechselt und endlich nette Kollegen um mich rum.

Trotzdem, glaube ich, werde ich mich kaum zusammenreißen können vor dem Psychiater! Alles wäre super, nur dieser Termin, dieses Gespräch!!

Ich weiß nun mal auch, dass der entscheiden kann, ob ich in die Klapse gehöre oder nicht... Und unter dem Aspekt fällt es mir schwer mit dem zu reden! Das wird eine Katastrophe...

Das ist das belastende an der Sache... Therapie möchte ich ja machen und an mir arbeiten, aber ich möchte nicht, dass der mich irgendwie abstempelt. Ich möchte eigentlich, dass der Staat damit gar nichts zu tun hat, weil unter diesen Umständen eine Besserung kaum eintretbar ist!

*tief-lufthol*
muckel24 ist offline  
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Alt 19.03.2015, 21:52   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.02.2015
Beiträge: 7
Standard

Antworten wären Weltklasse... Ich überlege schon der Richterin eine Stellungnahme zu schreiben, in der ich ihr meine aktuelle Situation schilder und darauf hinweise, mir dem Ganzen bewusst zu sein und mich selber um eine Therapie kümmern zu wollen... Ohne den rechtlichen Druck, der bei mir nur das gegenteilige bewirkt (keine Hilfe, eher Verschlechterung).
muckel24 ist offline  
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Alt 19.03.2015, 22:26   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.02.2015
Beiträge: 7
Standard

der blindfisch, Boomer und Noreia, eure Beiträge haben mir wirklich sehr geholfen, bzw. tun dies immer noch. Besonderes Dankeschön an euch!

Trotzdem sehe ich dem alles andere als optimistisch entgegen.... Mit euren Texten schon positiver, aber ja...
muckel24 ist offline  
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betreuung, betreuungsverfahren, gutachten, psychiater, rückgängig

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