Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegestufe - gesetzlich - kein Anspruch im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
und hier mein nächstes Problem, in der Hoffnung, dass mir jemand weiter helfen kann:
Für meinen zu Betreuenden wurde ...
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30.03.2015, 13:25 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
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Pflegestufe - gesetzlich - kein Anspruch
Hallo,
und hier mein nächstes Problem, in der Hoffnung, dass mir jemand weiter helfen kann: Für meinen zu Betreuenden wurde eine Pflegestufe beantragt. Heute rief mich die TK an und sagte, dass die Pflegeversicherung erst zum 01.06.2016 zahlen würde, da mein Betreuter erst seit dem 01.06.2014 in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlt. Seit dem 01.01.2002 war dieser privat versichert und seit dem 01.01.2014 im Notlagentarif der privaten Versicherung (Kündigung wurde vom Betreuten nie ausgesprochen). Diese wollen jetzt a: die ausstehenden Beiträge in Höhe von 3.100,00 € und eine Kündigung meinerseits - rückwirkend zum 31.05.2014. Meine Fragen hierzu nun: -Hat mein zu Betreuender anspruch aus Leistungen der privaten Pflegeversicherung? Er hat ja nie gekündigt. Die offenen Beträge hierzu könnten ja nachgezahlt werden. Allerdings kann man jawohl nicht gleichzeitig privat + gesetzlich in die Pflegeversicherung einzahlen. - Wenn mein zu betreuender doch nachweisen kann, dass er die letzten Jahre immer in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, müssen die Versicherungen dann nicht zahlen, sich evtl. die Kosten teilen? - Wenn ich jetzt die private Versicherung rückwirkend kündige: Verliert er dadurch etwaige Anspüche? Habe mitlerweile schon alle möglichen Stellen an-telefoniert. (Krankenkassen, Versicherungen, Versicherungsbüros, Sozialamt, Bürgerbüro, Betreuungsverein). Keiner kann mir da weiter helfen. Wer trägt denn dann die Kosten? __________________________________________________ __ ''seine Freunde kann man sich aussuchen, seine Familie nicht'' |
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