Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter Bruder ist verstorben im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
mein Bruder, den ich 10 Jahre lang betreut habe, ist verstorben. Wie ich schon weiß endet mit dem ...
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23.06.2015, 21:14 | #1 |
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Beiträge: 5
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Betreuter Bruder ist verstorben
Hallo zusammen,
mein Bruder, den ich 10 Jahre lang betreut habe, ist verstorben. Wie ich schon weiß endet mit dem Tod die Betreuung und der Abschlussbericht steht an. Ist der Antrag auf Aufwandsentschädigung nach § 1835 anteilig? Da es keine weiteren Erben gibt, bin ich als Schwester erbberechtigt.Was muss ich in erster Linie beachten, dass ich alles richtig mache. Vielen Dank im Voraus! |
23.06.2015, 22:23 | #2 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 196
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Bruder verstorben
Hallo Maritim _2004 -
mein herzliches Beileid - Motzerella |
24.06.2015, 12:55 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2015
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Beiträge: 70
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Zitat:
Mein herzlichstes Beleid und viel Kraft Marianne |
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24.06.2015, 17:29 | #4 |
Stammgast
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Auch ich möchte dir mein herzliches Beileid aussprechen.
Ich nehme einfach mal an, dass du auch Vermögenssorge hattest. Da du die einzige Erbin bist, kannst du dich nicht selbst entlasten. Das heißt, schlicht und ergreifend, dass du wahrscheinlich Rechnung legen musst. Frage mal deinen zuständigen Rechtspfleger, ob er, wegen der speziellen Sachlage, eventuell von der Rechnungslegungspflicht befreien könnte und ausnahmsweise nur einen Abschlussbericht verlangt. Dein Antrag auf Aufwandsentschädigung könntest du einfach für das ganze Jahr stellen. Wenn der Rechtspfleger meint, er müsse es kürzen, darf er es selbst ausrechnen. Aber besser, du beantrags zu viel und der Rechtspfleger kürzt, als dass du Gefahr läufst, zu wenig zu beantragen, wodurch du nicht alles bekommst, was dir zusteht.
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25.06.2015, 20:55 | #5 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 227
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Betreuter Bruder ist verstorben
Hallo Maritim 2004,
erst einmal "mein Beileid". Es ist immer traurig, wenn einer gehen muß. Du hast bestimmt schon einen Bestatter. Der regelt schon viel Papierkram. Wie die Beerdigung abläuft .... etc. Dem Gericht hast Du Bescheid gegeben. Antrag auf Aufwandsentschädigung für das ganze Jahr stellen, finde ich gut. Gleich fragen, ob Abschlußrechnung genügt ist auch ein super Tipp. Als Betreuerin obliegen Dir auch noch die Abschlußarbeiten wie Miete kündigen, Strom und Heizung ablesen .... Versicherungen informieren, etc. Alles was mit Beerdigung zu tun hat, hat die Familie Deines Bruders ( evtl. DU ) zu regeln. Sollte er Sozialgeld erhalten haben - gleich Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme stellen .... Ist Dein Bruder allein, dann wird nicht mehr viel zu tun sein. Hat er Kinder/Ehefrau, dann sind die Rentenversicherung zu informieren und am besten ist, Du holst Dir einen Termin beim Rathaus wg. Rente und Papierkram. Die helfen einem sehr, so meine Erfahrung. Viel Kraft und Gelassenheit wünsche ich Dir ! LG Ruediger99 |
25.06.2015, 22:40 | #6 |
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Sozialamt Rückerstattung erforderlich?
Vielen lieben Dank für Eure Anteilnahme und die ersten hilfreichen Tipps.
Mein Bruder lebte viele Jahre in einer Wohngruppe. Die Sozialbehörde hatte alle Kosten (WG+TAFÖ) übernommen. Mir schwirrt der Kopf. Viele Dinge müssen beachtet werden. Als Betreuer habe ich telefonisch das Gericht und die Sozialbehörde benachrichtigt. Die Leitung der Wohngruppe nimmt mir einen Teil ab. Krankenkasse und Rentenversicherung informiert der Bestatter. Es ist richtig, dass ich auch alleinige Erbin bin. Ich denke (vielleicht ist es ja falsch), dürfte es einen Konflikt nicht mehr geben, weil die Betreuung mit dem Tod des Klienten erlischt. Erben und Bestattung sind zweierlei Dinge. Als Schwester bin ich lt. Gesetz verpflichtet die Bestattung und damit die Kosten zu übernehmen. Den Abschlussbericht kann ich erst erstellen, wenn die Sterbeurkunde ausgestellt ist. Benötige ich ein spezielles Formular für den Abschluss. Beinhält dieser Bericht - außer EIN- und AUSGABEN - sonst noch was. ? In den letzten Monaten hatte mein Bruder fast keine Ausgaben. Mit anderen Worten, sein Schonvermögen ist um einige hundert Euro überschritten. Persönlich denke ich, ein Antrag "Übernahme der Bestattungskosten" beim Sozialamt ist zwecklos ist und ich befürchte, dass das Sozialamt die Gelder, die das Schonvermögen von 2600 EURO überschreiten, zurückfordern wird. Wie gehe ich mit dem Thema Vermögen um. Kann ich das Geld für die Bestattung verwenden? Vielen Dank im Voraus für jegliche Unterstützung. Geändert von maritim_2004 (25.06.2015 um 22:50 Uhr) |
25.06.2015, 22:58 | #7 | |
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Zitat:
Vielen Dank für Deine Anteilnahme und deine Antwort. Das Schonvermögen ist beschritten. bin ein wenig ratlos. |
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02.07.2015, 02:22 | #8 |
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Betreuter Bruder ist verstorben
Hallo Maritim 2004,
ja, jetzt ist erst einmal Papiekrieg angesagt . Mein Tipp: Mache einen Termin im Rathaus und bespreche dort, was alles im Todesfall gemacht weden muß. Die Beratung ist meistens sehr gut. Nach meinem Wissen sind ersteinmal die Kosten abzuziehen und dann erst erhält das Sozialamt evtl. Geld von Dir. Wenn Du einen Bescheid erhälst, dann empfehle ich Dir : erhebe auf jeden Fall Widerspruch binnen eines Monats ! Beantrage beim Sozialamt die Kostenübernahme für die Bestattung und bei Ablehnung : ebenfalls Widerspruch erheben. LG Ruediger99 |
02.07.2015, 02:36 | #9 |
Forums-Geselle
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Betreuter Bruder ist verstorben
Hallo Maritim 2004,
Das Sozialamt übernimmt die Kosten der Bestattung, wenn es für Dich nicht zumutbar ist, diese Kosten zu stemmen ( § 85 SGB XII ). Natürlich nur auf Antrag. Übernommen wird nur, was "erforderlich" ist: Todesbescheinigung / Sterbeurkunden, sogar einfachen Blumenschmuck und Erstbepflanzung und Friedhofs- und Bestattungsgebühren .... Trauerfeier wird nicht übernommen. Ja. Das Thema ist schwierig und vor allem in einem Forum zu schreiben und hoffe, Dir nicht zu Nahe zu treten. Scheue Dich nicht, erst einmal Anträge zu stellen - sie zurückzuziehen geht immer leicht und schnell. LG Ruediger99 |
03.07.2015, 19:33 | #10 | |
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Zitat:
vielen Dank für Deine Ausführung. Ich denke, dass Thema ist für mach anderes Mitglied auch wichtig, daher schreibe ich auch in diesem Forum. Eine Frage habe ich zu Deiner Ausführung, da ich mich mal wieder nicht auskenne: Wenn ich einen Antrag bein Sozialamt stelle, ich es ein Antrag für mich oder für den Verstorbenen, genauer geschrieben muss ich meine Einkünfte oder die meines Bruders offenlegen. Vielen Dank, maritim_2004 |
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