Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsrecht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ist ein Pflegeheimwechsel in ein anderes Bundeslang vom Amtsgericht genehmigungspflichtig?...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
18.07.2015, 11:03 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.07.2015
Ort: NRW
Beiträge: 4
|
Betreuungsrecht
Ist ein Pflegeheimwechsel in ein anderes Bundeslang vom Amtsgericht genehmigungspflichtig?
|
18.07.2015, 11:36 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Nein.
Unter welchen Genehmigungsbedarf sollte das denn fallen?? Lediglich der Wechsel des Aufenthaltsortes ist dem AG mitzuteilen.
__________________
---------------- |
20.07.2015, 08:11 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
Da streiten sich die Gelehrten. Es kann nämlich auch so gesehen werden, dass der Heimvertrag (Kündigung und Abschluss § 1907 BGB) genehmigungspflichtig ist, weil er Bestandteile eines Wohnraummietvertrages beinhaltet. Am besten fährst du, wenn du deinen zuständigen Rechtspfleger kurz anklingelst und nachfragst, wie er sich zu dieser Angelegenheit positioniert.
Position pro: Ich miete einen Platz als Wohnraum in einem Zimmer oder gleich ein ganzes Zimmer (Einzelzimmer). Position contra: Ich miete kein bestimmtes Zimmer, wodurch es mit dem Wohnungscharakter nicht vergleichbar ist, wo ich eine expliziet bestimmte Wohnung miete.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! Geändert von Betreuerwichtel (20.07.2015 um 08:14 Uhr) |
Lesezeichen |
|
|