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Betreuung nötig - doch Gericht handelt nicht

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Hallo liebe Forumgemeinde, ich bin die Tochter einer 60 jährigen Frau die nach 40 Jahren Alkohol am Korsakowsyndrom leidet. Sie ...


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Alt 21.07.2015, 12:45   #1
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von Matricaria
 
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Beiträge: 4
Standard Betreuung nötig - doch Gericht handelt nicht

Hallo liebe Forumgemeinde,

ich bin die Tochter einer 60 jährigen Frau die nach 40 Jahren Alkohol am Korsakowsyndrom leidet. Sie stand mehrere Jahre unter gesetzlicher Betreuung nachdem sie mehrfach versuchte Suizid zu begehen und immer wieder im Dilirium ins Krankenhaus kam. Die Betreuerin wollte mit uns Kindern nicht kommunizieren, kümmerte sich recht wenig um unsere Mutter und als die Wohnung mit Räumungsklage geräumt wurde hat sie sich einen großen Teil der Sachen meiner Mutter, Wert mehre tausend Euro, unter den Nagel gerissen und ist verschwunden. Immerhin hat sie mit meiner Mutter noch eine neue Wohnung gefunden in der sie seit dem lebt. Daraufhin wurde meine Mutter wieder begutachtet und es wurde beschlossen die Betreuung aufzuheben. Haben wir damals nicht verstanden. Nachdem sie aber nicht für sich alleine sorgen kann haben wir erneut einen Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt nachdem sie 10 Minuten Besuch vom Kreisamt hatte. Letztes Jahr stellten wir erneut den Antrag, wurden ständig verströstet, man würde auf einen Krankenhausbericht warten. Es zog sich über Monate und verlief einfach im Sande. Da dann ihr Freund bei ihr einzog, der jedoch auch psychisch krank ist und öfter im Krankenhaus ist, ließen wir es einfach so. Was sollten wir auch tun wenn das Gericht nicht hilft und wir uns aus bestimmten Gründen nicht um sie kümmern können?! Nun spitzt es sich jedoch wieder zu. Nachbarn rufen an und sagen, Rolläden wären immer unten, es brenne Tag und Nacht Licht, aus der Wohnung stinkt es und wenn man unsere Mutter mal sieht sei sie extrem verwirrt und redet irres Zeug. Ihr Handy ist seit Tagen aus und nun fährt auch gerade die Polizei hin um zu prüfen was los ist. Ich nutze die Zeit um mich nun mit diesem Text hier abzulenken. edit: Nun hat sich eben ergeben, dass sie dort vollkommen verwirrt saß und so wurde beschlossen sie ins Krankenhaus zu bringen. Die Polizei hat den Wohnungsschlüssel mitgenommen. Sobald ich weiss ob sie hier in der Klinik ist gehe ich hin um dort weiter zu sehen.
Ich denke es wird nun wieder zum Gericht gehen, aber was ist wenn da wieder nichts gemacht wird? Wie kann man da Druck machen? Sollte man einen Anwalt einschalten der uns da vertritt? Bringt das was? Bezahlen können wir ihn nicht. Es ist so ein grosser Druck, der uns sehr belastet und wir wollen, dass jemand auf unsere Mutter aufpasst, sie gut versorgt ist und wir nicht ständig bangen müssen was sie anstellt. Was sollen wir nur tun?


Danke.

Geändert von Matricaria (21.07.2015 um 13:55 Uhr)
Matricaria ist offline  
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Alt 22.07.2015, 11:15   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2015
Ort: in Montabaur
Beiträge: 70
Standard

Zitat:
Zitat von Matricaria Beitrag anzeigen
Hallo liebe Forumgemeinde,

ich bin die Tochter einer 60 jährigen Frau die nach 40 Jahren Alkohol am Korsakowsyndrom leidet. Sie stand mehrere Jahre unter gesetzlicher Betreuung nachdem sie mehrfach versuchte Suizid zu begehen und immer wieder im Dilirium ins Krankenhaus kam. Die Betreuerin wollte mit uns Kindern nicht kommunizieren, kümmerte sich recht wenig um unsere Mutter und als die Wohnung mit Räumungsklage geräumt wurde hat sie sich einen großen Teil der Sachen meiner Mutter, Wert mehre tausend Euro, unter den Nagel gerissen und ist verschwunden. Immerhin hat sie mit meiner Mutter noch eine neue Wohnung gefunden in der sie seit dem lebt. Daraufhin wurde meine Mutter wieder begutachtet und es wurde beschlossen die Betreuung aufzuheben. Haben wir damals nicht verstanden. Nachdem sie aber nicht für sich alleine sorgen kann haben wir erneut einen Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt nachdem sie 10 Minuten Besuch vom Kreisamt hatte. Letztes Jahr stellten wir erneut den Antrag, wurden ständig verströstet, man würde auf einen Krankenhausbericht warten. Es zog sich über Monate und verlief einfach im Sande. Da dann ihr Freund bei ihr einzog, der jedoch auch psychisch krank ist und öfter im Krankenhaus ist, ließen wir es einfach so. Was sollten wir auch tun wenn das Gericht nicht hilft und wir uns aus bestimmten Gründen nicht um sie kümmern können?! Nun spitzt es sich jedoch wieder zu. Nachbarn rufen an und sagen, Rolläden wären immer unten, es brenne Tag und Nacht Licht, aus der Wohnung stinkt es und wenn man unsere Mutter mal sieht sei sie extrem verwirrt und redet irres Zeug. Ihr Handy ist seit Tagen aus und nun fährt auch gerade die Polizei hin um zu prüfen was los ist. Ich nutze die Zeit um mich nun mit diesem Text hier abzulenken. edit: Nun hat sich eben ergeben, dass sie dort vollkommen verwirrt saß und so wurde beschlossen sie ins Krankenhaus zu bringen. Die Polizei hat den Wohnungsschlüssel mitgenommen. Sobald ich weiss ob sie hier in der Klinik ist gehe ich hin um dort weiter zu sehen.
Ich denke es wird nun wieder zum Gericht gehen, aber was ist wenn da wieder nichts gemacht wird? Wie kann man da Druck machen? Sollte man einen Anwalt einschalten der uns da vertritt? Bringt das was? Bezahlen können wir ihn nicht. Es ist so ein grosser Druck, der uns sehr belastet und wir wollen, dass jemand auf unsere Mutter aufpasst, sie gut versorgt ist und wir nicht ständig bangen müssen was sie anstellt. Was sollen wir nur tun?


Danke.

Hallo,

bezüglich der früheren Betreuerin, die angeblich Sachen und auch Geld von deiner Mutter entwendet haben soll, rate ich dir, eine Strafanzeige bei der Polizei gegen sie zu stellen.
Allerdings musst du da für handfeste Beweise haben, genau den Betrag angeben sowie auch die genaue Beschreibung der Wohnungsgegenstände.
alls du das nicht kannst, lasse es besser, den sonst könnte die ehemalige Betreuerin eine Anklage gegen dich wegen Verleumdung stellen, dies kann teuer werden!

Was die jetzige Betreuung für deine Mutter, die jetzt im Krankenhaus liegt, angeht, rate ich dir, sofort einen Antrag auf gesetzl. Betreuung beim Amtsgericht zu stellen.
Diesen Antrag am besten mündlich oder auch schriftlich, mit ausführlicher Begründung stellen.

Gruß

Marianne
problembehandlung123 ist offline  
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Alt 22.07.2015, 11:38   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Diesen Antrag am besten mündlich oder auch schriftlich, mit ausführlicher Begründung stellen.
Einen "Antrag" für die Einrichtung einer Betreuung für eine andere Person gibt es nicht.
Die Angehörigen können dem Amtsgericht lediglich die Anregung einer Betreuung zukommen lassen. Das Amtsgericht wird dann ermitteln ob die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung vorliegen.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung können lediglich Körperbehinderte für sich selber stellen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 22.07.2015, 19:01   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin

Wenn gerade wieder ein Betreuungsverfahren läuft, kannst Du im Krankenhaus nachfragen, ob das Verfahren von dort aus beschleunigt werden kann.
Gäbe es noch kein Betreuungsverfahren, könnte vom Krankenhaus eine Eilbetreuung beantrgt werden.
In beiden Fällen ginge es fix.
Allerdings müßte von den Ärzten der Betreuungsbedarf auch gesehen werden.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.07.2015, 19:03   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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nur in Kürze:
wenn deine Mutter jetzt im KH, hoffentlich Psychiatrie, ist dann wende dich umgehend an die Ärzte dort. Die können einen Eilantrag ans Gericht stellen, machen das in der Regel auch sofort und der geht dann wirklich schnell.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.07.2015, 15:39   #6
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von Matricaria
 
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Beiträge: 4
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Bedanke mich für eure Antworten.
Ja also das mit der Anzeige hat man anfangs mal überlegt, aber es ist nun schon Jahre her und das war dann vom Tisch, so schlimm das Ganze war.

Seit vorgestern ist viel passiert und alles ins Rollen gekommen.

Also, sie ist nun in der geschlossenen Psychiatrie. Ich bin dann direkt hin und war bei der Aufnahme dabei. Sah sie das erste mal nach zwei Jahren wieder. Sie ist absolut hilflos und nicht mehr in der Lage die einfachsten Dinge zu tun wenn man sie ihr nicht direkt sagt und ihr dabei hilft. Vorhin konnte ich dort mit dem Sozialdienst sprechen und sie sagten es geht nun sofort los mit der Betreuungssache. Sie fragte ob wir zum Gericht wollen den Antrag stellen oder sie alles machen sollen und wir sagten, das soll vom Krankenaus aus gehen. So wie sie die Sache nach 48 Stunden nun sehen, kann sie nicht mehr allein leben und am besten wäre ein betreuter Platz zum leben. Das ist das was wir ja auch gerne wollen und haben dann gleich auch gesagt, dass wir das auch gern so hätten. Sie werden sich nun weiter noch ein genaues Bild von ihr machen, wird also ein paar Tage dort bleiben.
Ich stelle mir das recht schwierig vor schnell einen Platz zu finden wo sie betreut leben kann oder? Sind ja Mangelware. Wie lange wird das dauern? Meine Schwester und ich machen uns natürlich auch Sorgen, dass der Betreuer nicht in unserem bzw Mutters Sinne handeln könnte, doch da wir die Betreuung ja nicht übernehmen können, bleibt uns ja nichts anderes übrig. Meine Schwester macht sich Sorgen, dass wir z.b. nicht mehr in die Wohnung dürfen um die persönlichen Dinge für unsere Mutter zusammen zu suchen, die ihr wichtig sind. Dass alles aus der Wohnung einfach weggeworfen wird und Mutter ohne etwas irgendwo hin kommt, aber ich glaube das nicht. Wenn jemand woanders hin übersiedelt wird ein Betreuer ihr doch ihre persönlichen Dinge lassen. Ich will einfach nicht von vornerein einem Betreuer misstrauen sondern gut mit ihm kommunizieren können zum Wohle unserer Mutter.
Wir haben eine Patientenverfügung meiner Mutter gefunden aus den Tagen wo sie noch fiter war. Bleibt so eine Verfügung eigentlich bestehen oder wird die mit der Einsetzung eines Betreuers außer Kraft gesetzt, weil der ja über die gesundheitlichen Dinge entscheidet? Geht um abschalten von Geräten nach Hirntod usw. .

Danke
Matricaria ist offline  
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Alt 23.07.2015, 20:00   #7
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Moin Matricaria

Die Patientenverfügung gilt immer noch, sofern Deine mutter keine andere angefertigt hat. So lange sie aber noch sprechen und auch nur halbwegs die gesundheitlichen Dinge verstehen kann, die sie angehen, gilt ihr Wort - und das kann auch etwas anderes bedeuten, als das, was da geschrieben steht.

MfG

Imre
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Alt 28.07.2015, 20:07   #8
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Hallo, da bin ich wieder.
Danke Dir für die Info mit der Patientenverfügung.

Ich war heute wieder zwei Stunden bei meiner Mutter. Sie lag im nassen Bett und mir wurde gesagt sie hätte keine Hosen mehr, dabei habe ich neue gekauft. Die wurden auf der Station zusammen mit mir gesucht und im Fundusschrank aufgefunden.
Ich habe dann ihre Ärztin getroffen und wollte wissen wie denn Stand der Dinge ist.
Gespräch:
Ärztin: Wo ist ihr Betreuerausweis?
Ich: Sie hat keine Betreung, ich bin die Tochter. Das mit der Betreuung wurde ja von hier aus in die Wege geleitet und daüber wollte ich auch sprechen.
Ärztin: Ohne Betreuerausweis spreche ich nicht mit ihnen.
Ich: Aber ich bin doch die Tochter.
Ärztin: Das ist egal, das geht nicht. Zumindest eine Schweigepflichtentbindung schriftlich ist nötig die ihre Mutter bitte unterschreibt. Dann können wir mal einen Termin machen und mit ihrer Mutter zusammen reden. Und nun auf wiedersehen.

Tja, ganz toll. Die Pflegerin gab mir dann immerhin Auskunft über die Medikation. Und sie meinte auch, sie verstehe das nicht, man müsse ja mit den Angehörigen sprechen und sie redet mit der Ärztin und wenn ich Donnerstag wieder komme sehen wir weiter. Seufz.

Kann ich nun einfach etwas schreiben das meine Mutter dann unterschreibt?
Z.B

Ich Frau..., geb..., wohnhaft... entbinde hiermit Ärzte und Pfleger des Klinkums... von der Schweigepflicht gegenüber meinen Töchtern Frau..., geb... und Frau..., geb...

Unterschrift: ...


Das ist alles ein wenig viel für mich, bin selbst nicht fit und EMRentnerin.

Grüße
Matricaria ist offline  
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Alt 28.07.2015, 22:22   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Wenn Deine Mutter dem Arzt sagt, dass er sich mit Dir unterhalten darf und (evtl. auch in dessen Gegenwart) eine Schweigepflichtentbindung unterschreibt, dann kann sich der ARzt auch mit Dir unterhalten.

MfG

Imre
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Alt 05.08.2015, 19:09   #10
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Eine Woche ist vergangen und es ist viel passiert. Ich bin sehr erleichtert. Heute kam der Betreuungsbeschluss. Eine Berufsbetreuerin wurde umfassend eingesetzt und sie rief mich heute sogar schon an. Sie klang sehr nett und ich bin wirklich froh. Nächste Woche treffen wir uns mit ihr. Bei meiner Mutter in der Klinik war sie heute auch schon. Nun wird sie ein Heim suchen, ich hoffe, es wird alles gut gehen.

Ich hatte dann übrigens noch eine Schweigepflichtsentbindung geschrieben für die Ärztin, die meine Mutter unterschrieben hate und die nun in der Akte liegt. Aber da ich von der Sozialarbeiterin die wichtigen Infos erhalten hatte, habe ich die Ärztin dann auch nicht mehr angesprochen.
Matricaria ist offline  
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