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dringend! Auszug angedroht

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Jemand hatte mir doch gesagt, ich solle auch nein sagen. Hab ich gemacht. Also, ich habe grade ein Verkehrstraining abgelehnt ...


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Alt 26.07.2015, 14:54   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard dringend! Auszug angedroht

Jemand hatte mir doch gesagt, ich solle auch nein sagen. Hab ich gemacht.
Also, ich habe grade ein Verkehrstraining abgelehnt weil, ich
- einen Führerschein (und Mofaführerschein) besitze
- nicht verstehe was ich dort taub soll (HNO Attest: "o.g. Patientin ist auf beiden Ohren taub, daher ist eine Kommunikation nahezu nicht möglich")
nun möchte man mit meinem Betreuer über meinen Auszug sprechen.

nun meine Frage: Was darf mein Betreuer?
Ich will auf gar keinen Fall aus der Stadt raus oder in eine andere! (ausserdem sind hier meine Ärzte, mein Akustiker, Freunde etc).
1. Kann ich mich weigern, in ein anderes Heim gebracht zu werden?
2. Darf mein Betreuer mich gegen meinen Willen woanders mit Gewalt (Pfleger, Polizei etc) hinbringen lassen?

Betreuer hat folgende Aufgabenkreise:
- Vermögengssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten
in der Erweiterung
- Sorge für die Gesundheit
- Aufenthaltsbestimmung
(Einwilligungsvorbehalt steht dort mit keinem Wort)
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Alt 26.07.2015, 16:13   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Tina,

also deine Fragen/Threads werden für mich inhaltlich immer undurchsichtiger.
Zitat:
Also, ich habe grade ein Verkehrstraining abgelehnt weil, ich
- einen Führerschein (und Mofaführerschein) besitze
- nicht verstehe was ich dort taub soll (HNO Attest: "o.g. Patientin ist auf beiden Ohren taub, daher ist eine Kommunikation nahezu nicht möglich")
nun möchte man mit meinem Betreuer über meinen Auszug sprechen.
Wer hat dir das Verkehrstraining angeboten und warum?
Wer will mit deinem Betreuer über deinen Auszug sprechen? Auszug aus was? Die letzte Info war, du seist in einem Krankenhaus/Psychiatrie und das freiwillig.

Zitat:
1. Kann ich mich weigern, in ein anderes Heim gebracht zu werden?
Das kommt darauf an und lässt sich so nicht sagen. Wenn Gefahr für dein Wohl bestünde dort wo du bist ginge das- aber nur mit grichtlichem Beschluss. Und bevor dieser verfasst wird musst du dazu persönlich angehört werden.

Zitat:
2. Darf mein Betreuer mich gegen meinen Willen woanders mit Gewalt (Pfleger, Polizei etc) hinbringen lassen?
Das ist dir in anderen Threads auch bereits mehrmals gesagt worden, das ginge nur mit gerichtlichem Beschluss/Anordnung.

Warum nimmst du dir nicht einen Anwalt der für dich bestimmte Sachen regelt?

Es sieht so aus- und deine Verweigerungshaltung dich auseinanderzusetzen spielt dabei wohl keine kleine Rolle- wie wenn es ohne jemanden der das alles in die Hand nimmt nicht wirklich weiter geht.
Besprich dich doch mal mit deinen Sorgen und Anliegen mit der Pflege, einem Stationsarzt oder wem immer. Auf jeden Fall mit jemandem der deine Situation aktuell gut einschätzen kann.
Ich befürchte, wir werden dir hier auf dem schriftlichen Weg nicht wirklich weiterhelfen können.

Du bist in Panik, das ist deutlich sitbar. An einem Sonntag ist es nicht "dringend" wenn über Auszug geredet wird. Panik und Chaos bringt dich nicht weiter.
Nix für Ungut, erst mal Ruhe bewahren auch wenn es schwer fällt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2015, 18:00   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wer hat dir das Verkehrstraining angeboten und warum?
Wer will mit deinem Betreuer über deinen Auszug sprechen? Auszug aus was? Die letzte Info war, du seist in einem Krankenhaus/Psychiatrie und das freiwillig.
Wer: Das Verkehrstraining hat der Oberpfleger befohlen (das war kein Angebot); mit Betreuer über Auszug sprechen: ebenfalls der Oberpfleger
Warum: Das scheint eine Zwangsbeglückung für jeden Bewohner zu sein.
aus was: Wohnheim für geistig behinderte
Nein, freiwillig war das mit der Psychiatrie aus meiner Sicht nicht. Die standen, als ich noch im Bett lag, plötzlich in meiner Wohnung und meinten, entweder ich gehe freiwillig mit oder ich bekomme einen 6-Wochen Beschluss. Ich sehe das als Zwang an.
Nach der Psychiatrie, diese fast vier Monate, kam ein Wohnheim für geistig Behinderte, das ist jetzt aktueller Stand.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das kommt darauf an und lässt sich so nicht sagen. Wenn Gefahr für dein Wohl bestünde dort wo du bist ginge das- aber nur mit grichtlichem Beschluss. Und bevor dieser verfasst wird musst du dazu persönlich angehört werden.
also, ich habe kein selbstverletzendes Verhalten, bin nicht essgestört. Habe einen schlechten Tagesrythmus. Und meine Schlafstörungen werden hier eher schlimmer statt besser (hängt wohl auch mit meiner Ablehnung der Gesamtsituation zusammen), wie auch der Tinnitus.
Ich würde in Person angehört und könnte "nein" sagen?

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist dir in anderen Threads auch bereits mehrmals gesagt worden, das ginge nur mit gerichtlichem Beschluss/Anordnung.
Also sollte ich mir in so einer Situation entsprechenden Beschluss vorlegen lassen?

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Warum nimmst du dir nicht einen Anwalt der für dich bestimmte Sachen regelt?
Geld! Fahrt zum Amtgericht 6,60 und Berechtigungsschein 15 Euro.
Und einen willigen Anwalt finden, der nur für Berechtigungsschein arbeitet.
Das ist das Problem

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es sieht so aus- und deine Verweigerungshaltung dich auseinanderzusetzen spielt dabei wohl keine kleine Rolle- wie wenn es ohne jemanden der das alles in die Hand nimmt nicht wirklich weiter geht.
Besprich dich doch mal mit deinen Sorgen und Anliegen mit der Pflege, einem Stationsarzt oder wem immer. Auf jeden Fall mit jemandem der deine Situation aktuell gut einschätzen kann.
Ich befürchte, wir werden dir hier auf dem schriftlichen Weg nicht wirklich weiterhelfen können.
Ich habe hier keine Vertrauensperson! Diesen Krieg wegen meinen Ohren habe ich mit ziemlich jedem hier, selbst dem PIA Arzt.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
deine Verweigerungshaltung dich auseinanderzusetzen
Wie meinst du das?

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du bist in Panik, das ist deutlich sitbar. An einem Sonntag ist es nicht "dringend" wenn über Auszug geredet wird. Panik und Chaos bringt dich nicht weiter.
Nix für Ungut, erst mal Ruhe bewahren auch wenn es schwer fällt.
Ja, ich möchte hier absolut nicht sein, aber noch weniger woanders hin wo es noch schlimmer ist.
Mit dieser Panik lebe ich seit über einem Jahr.
Es muss für solche Heimverträge doch Kündigungsfristen geben, oder?
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Alt 27.07.2015, 07:50   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Tina,

Imre hatte dir in einem Beitrag einmal etwas geraten, ich kann dir daselbe nur dringend ans Herz legen:
Zitat:
Wieso Dein Betreuer auf den Gedanken kopmmt, Dich in einem Heim für Menschen mit geistiger Behinderung unterzubringen finde ich schon bedenklich, wenn Du das Abitur geschafft hast.
Wenn er mit Dir nicht darüber reden will, was er allerdings tun muss, dann kannst Du eine Beschwerde an das Betreuungsgericht schreiben, dass Du Dich (als Mensch mit einer Hochschulzulassung) in dieser Einrichtung deplaziert fühlst und der Betreuer sich nicht mit Dir darüber unterhalten will.
Ich habe es jetzt extra einmal fett gedruckt wieder eingestellt. Erledige das unbedingt falls es noch nicht geschehen sein sollte und stelle dich darauf ein dabei, dass deinem Betreuer dein Schreiben zuerst vorgelegt wird zur Stellungnahme.

Schreibe so gut es geht ohne Emotionen, berichte von deinem beruflich/schulischen Werdegang, dass du mit Abi in diesem Wohnheim leben sollst ist was wirklich nicht einfach nachzuvollziehen ist. Kommt allerdings auch darauf an wie lange das bereits her ist. Ich habe Kunden die studiert haben ehemals und trotzdem jetzt daueruntergebracht werden müssen.

Schau vorher im Internt nach welche Einrichtung für dich passender sein könnte in der direkten Umgebung, nimm dorthin Kontakt auf und frage nach einem freien Platz- nur um dem evtl. Argument deines Betreuers: es gab keinen anderen freien Platz, entgegenkommen zu können.
Teile unbedingt mit wie oft er in diesem Jahr schon bei dir war und was ihr besprochen habt.

Die Sachen mit der Mutter und der Erpressung würde ich weglassen, da könnte sonst leicht ein falscher Eindruck entstehen.
Die eigene Suche, das eigenständige Bemühen, nach Alternativen zur derzeitigen (Wohn)situationwürden dem Gericht auch deutlich dokumentieren dass bei dir in deiner Betreuung einiges schief läuft und schnellstens geändert werden sollte.
Du könntest dich auch jetzt sofort an die zuständige Betreuungsstelle wenden und dein Anliegen dort auch noch einmal schildern. Auch da könntest du nach der Adresse eines Anwalts fragen. (Bei meinem Ratschlägen gehe ich natürlich von "meinem" Gericht, von "meiner" Betreuungsstelle aus. Meiner Erfahrung nach gibt es wenige Gerichte die anders, weniger bemüht arbeiten)
Deine gemachten Angaben sowie auch dein Auftreten hier im Forum lassen erst mal keinen Zweifel zu, dass du weisst was du sagst und machst.
Also jetzt weder Mut noch Nerven verlieren und mal anfangen zu telefonieren und zu schreiben. Vor allem an das Betreuungsgericht!

Was die Anwaltssuche betrifft....... Du musst nicht zuerst zum Amtsgericht sondern kannst die Anwälte abtelefonieren und zunächst dein Problem schildern.
Es sollte wirklich mit dem Teufel zugehen wenn du nicht einen finden würdest. Oft kann der Beratungsschein auch nachgeliefert werden. Es gibt- auf jeden Fall hier bei uns- eine Reihe von Anwälten die sich zuerst um den Klienten bemühen und das Andere nach hinten schieben.

Zu den weiteren Fragen:
Zitat:
Also sollte ich mir in so einer Situation entsprechenden Beschluss vorlegen lassen?
Ja, unbedingt. Bevor dieser gefasst werden könnte müsstest du allerdings angehört werden, vom Richter persönlich.
Also sei nicht Bange, keiner verschleppt dich einfach. Das darf keiner!
Schau dir dazu auch mal unbedingt das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert an, da findest du noch ganz viele weitere Infos.
Betreuungsrecht-Lexikon
Vielleicht können dich einige Stellen darin sicherer machen und insgesamt beruhigen.

Viel Glück erstmal weiterhin, Gruss.
Michaela
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Alt 26.08.2015, 11:14   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard Druck und Bedrohung

Gestern Gespräch mit der Drohung (Betreuung und Heimleiter (= HL) anwesend), wenn ich nicht arbeite würde ich nach K. umziehen (reiner Psychiatrieort, sonst nichts!! also noch schlimmer als jetzt).
Habe gesagt „Nein, ich gehe auf keinen Fall nach K.“ HL „Doch“ Ich „Nein“ HL „Doch“
Hätte ich sagen sollen „dafür brauchen Sie einen Beschluss“ hm?
Habe das Gefühl dann hätte ich zu hören gekriegt „Ja den besorgen wir, keine Sorge“ oder so.
Wollen die mich durch Angst gefügig machen?
Ob ich das gesundheitlich überhaupt kann mit dem Arbeiten (habe einige no-gos), scheint die nicht zu interessieren, entweder sie funktioniert oder sie kommt nach K.
Habe den Eindruck andere Ärzte als ihre Hauspsychologen sind fast lästig für sie.
Dieser Stress ist für meine Gesundheit nicht förderlich, das hat mir ein hoher Facharzt bestätigt.
Wollen die mich klein kriegen, brechen? DEN Eindruck habe ich.
Die anderen Bewohner wirken wie willenlose Duckmäuse (irgendwie schon tot). Ich kann mich damit absolut nicht identifizieren, geradezu abstossend. Und ich habe das Gefühl genau das wollen die bei mir auch erreichen.
Als ich gefragt wurde, ob ich Tagesklinik, das sie vorschlagen, wolle und ich meinte „das bestimmen Sie“ kam eine grosse Zufriedenheit bei meinem Gegenüber auf.

Oder wäre es so leicht für die, einen Beschluss zu bekommen, wie deren Verhalten mir suggeriert?
Schreibt man ein wenig „Eigengefährdung“ oder was auch immer einfach rein und schwupp hat man den Beschluss?

Auf meine Beschwerde beim Amtsgericht wegen der Besprechungspflicht (man muss ja mit etwas anfangen) habe ich gestern eine Ablehnung eines Betreuerwechsels erhalten. Sehr seltsam, das hatte ich gar nicht beantragt.
Und die erwähnten Anlage(n) fehlen dem Schreiben auch vollständig, sowie meine Anschrift ist falsch (ist die von meiner stationären psychiatrierung).
Aus meinen Punkten hat sich der Betreuer anscheinend herausgewunden.
z.B. „Sie wollte es ja alleine machen“ darum hat er das nicht gemacht. Ja, nachdem er es nicht gemacht hat über Monate, was ich auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Amt erfahren habe, habe ich es selbst gemacht, da er es nicht oder nicht erfolgversprechend gemacht hat. Das ist ja wohl ein Unterschied.

Anwaltssuche: auf Betreuung sollte der schon spezialisiert sein oder reicht ein engagierter z.B. Sozialrechtler? Sollte der aus meiner Stadt sein?

Wegen Alternativensuche: Nach was für einem Wohnheim suche ich da am besten? Für meine (Sinnes-)Behinderung gibt es hier in der Stadt keines, das weiß ich.
Aber ich möchte eigentlich nicht in ein Wohnheim.
Ich habe mich massivst gegen meine trinkende Mutter gewehrt (die mich finanziell komplett in der Hand hatte und deren Forderungen meine Gesundheit/Behinderung nachweislich massiv verschlechtert haben) und dadurch bin ich so verrückt geworden bzw. kaputt gegangen, dass ich nicht mehr alleine leben kann oder wie? Kann ich nicht nachvollziehen.

Mein Abi ist von 2008.

Bin mit starkem Tinnitus und Herzrasen aufgewacht.
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Alt 18.09.2015, 15:12   #6
Forums-Geselle
 
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Heimleiter: "Wir werden wie angekündigt einen Heimplatz in I. oder K. für Sie suchen"

Ich sehe in bundesanzeiger-verlag.de das Urteil:
"OLG Köln, Beschluss vom 26.02.1996, 16 Wx 47/96; NJW-RR 1997, 451: Grenzen des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Betreuers Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Bestimmung des Wohnsitzes des Betroffenen" ist bei der Wahl des Aufenthaltsortes (Heimplatz usw.) nicht frei. Er hat vielmehr den Wünschen des Betreuten, an einem bestimmten Ort wohnen zu wollen, zu entsprechen, soweit dies nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft."

Und ich sehe meine Realität !

Ihr sagt, die dürfen mich nicht mit Gewalt wegbringen. Was mache ich, wenn die genau das machen werden? Und hier plötzlich stehen und sagen, Sie kommen jetzt mit.
Mich weigern und hinsetzen?

Also wie reagiere ich ?
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Alt 18.09.2015, 15:34   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Beiträge: 14,097
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Schau dir doch nochmal meine Beiträge Nr 2 und Nr. 4 an. Da steht schon alles.
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Alt 03.11.2015, 02:03   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
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Nun soll ein Besichtigungstermin eines anderen Wohnheims erfolgen in den nächsten Tagen, weil
- hier ein Bewohner ein Problem mit mir hat, "er möchte mir etwas antun" (mehrere Strafanzeigen laufen bereits; das Opfer darf umziehen, sehr nett)
- ich nicht an der Arbeitstherapie teilnehme (gesundheitliche Einwände werden komplett ignoriert/übergangen, die sind schlimmer als das Arbeitsamt, statt dessen wird Druck ausgeübt)

Ich werde dabei fragen, wie die sich denn die Kommunikation vorstellen (derzeit nur schriftlich) und sagen, dass ich nicht umziehen werde (ich habe von "Wohnheim" wirklich genug und dem auch lange genug eine Chance gegeben, in ein anderes ziehe ich mit Sicherheit nicht).
Hätte eine private Möglichkeit, wo ich hinziehen könnte (wo ich mehr Ruhe hätte, wie mir die Klinik empfiehlt und auch unterstützt würde) und auch Firmen, die "betreutes Wohnen" machen.

- Durch einen Umzug könnte ich mein Cochlea Implantat Training mit einem Freund vergessen (Logopädie bekomme ich aufgrund des Schlechtfunktionierens des CI nicht mehr verordnet), dieses CI Projekt (für das sich der Betreuer brüstet) wäre dann gescheitert. Wenn die weiter nerven, gebe ich den Prozessor zurück und dann lass ich eben das komplette Implantat wieder rausnehmen.
- die Arbeitstherapie soll dort die gleiche sein. meine Gesundheit? Vielleicht sollte ich über eine Anzeige wegen Körperverletzung oder Nötigung nachdenken.


Habe Urteile gefunden, aber die widersprechen sich m.M. nach:
nicht gut für mich:
Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 06.02.1998, 1 W 4/98 , MDR 1998, 432:
Die Unterbringung der Betroffenen durch ihre Betreuerin in einer (offenen) Altenpflegeeinrichtung ist vom Aufenthaltsbestimmungsrecht gedeckt und bedarf keiner Genehmigung nach § 1906 BGB.
schon besser:
OLG Köln, Beschluss vom 26.02.1996, 16 Wx 47/96; NJW-RR 1997, 451: Grenzen des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Betreuers
Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Bestimmung des Wohnsitzes des Betroffenen" ist bei der Wahl des Aufenthaltsortes (Heimplatz usw.) nicht frei. Er hat vielmehr den Wünschen des Betreuten, an einem bestimmten Ort wohnen zu wollen, zu entsprechen, soweit dies nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft.
LG Hildesheim, Beschluss vom 29.05.1996, 5 T 279/96; BtPrax 1996, 230: Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung und Einwilligungsvorbehalt
  1. Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes nach § 1903 Abs. 1 BGB, wonach der Betreute zu einer Willenserklärung , die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf, betrifft die Teilnahme des Betreuten am Rechtsverkehr und will ihn schützen vor der Abgabe von Willenserklärungen, die ihn selbst oder sein Vermögen in erhebliche Gefahren bringen.
  2. Ein Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung kann nur die Teilbereiche betreffen, in denen rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben sind. Ansonsten kann in Fällen, in denen der Betreute der Aufenthaltsbestimmung des Betreuers keine Folge leistet, eine stärkere Entscheidungsmacht des Betreuers nicht über § 1903 BGB durchgesetzt werden.

Also mitteilen, dass ich nicht umziehen werde, es sie realisieren lassen, dass sie mich nicht einfach überreden können, sie schauen lassen, wie sie es durchsetzen können und die Anhörung abwarten, schauen, ob sie einen Beschluss durchbekommen (und schonmal die Beschwerde und Notunterkünfte parat halten).

Eine durch Abwesenheit erfolgende nicht Nutzung eines Heimplatzes bezahlt der Sozialhilfeträger wie lange?
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