Dies ist ein Beitrag zum Thema Wann Wohnung kündigen?? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich schiebe mal gleich eine Frage noch hinterher.....wann wäre es denn sinnvoll, die Wohnung zu kündigen ?
Mein ...
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29.07.2015, 15:11 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.04.2015
Beiträge: 17
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Wann Wohnung kündigen??
Hallo zusammen,
ich schiebe mal gleich eine Frage noch hinterher.....wann wäre es denn sinnvoll, die Wohnung zu kündigen ? Mein Vater ist jetzt seit dem 14.07. in Kurzzeitpflege, danach gibt es wohl noch eine Verhinderungspflege und dann wohl im Heim verbleibend (Gutachten stehen noch aus). Kann ich jetzt schon mal den Antrag beim Amtsgericht stellen? Ich weiß ja noch gar nicht, wie es weiter geht......bleibt er im Heim oder kommt er wieder nach Hause ? Er ist zeitlich und örtlich nicht orientiert, erkennt mich nicht wirklich, im Arztbericht steht das Stichwort "dement". Er wohnt in einer Mietwohnung in einem 2Parteien-Haus. Die zweite Mieterin könnte sich nicht um ihn kümmern, da sie selbst bettlägerig ist. Für mich wäre es auch nicht möglich, regelmäßig zu ihm zu fahren, da ich ohne Auto nicht zu ihm käme und ich nur sporadisch ein Auto zur Verfügung habe. Hat jemand Erfahrungen damit, wann man die Wohnung kündigen kann - vom Zeitpunkt her jetzt ? Möchte ja nicht die Wohnung kündigen, und am Ende steht er auf der Straße, weil das Gutachten ergibt, dass er wieder nach Hause kann. Danke im Voraus! Kessy |
29.07.2015, 21:29 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Hallo Kessy
Wenn Dein Vater sogar seine Tochter (Dich) wg. seiner Demenz nicht mehr erkennt, dann hat er m.E. nichts mehr in seiner Wohnung verloren und ein Verbleib im Heim ist angezeigt. Die Kündigung ist daher so schnell wie möglich angezeigt, da er Heimkosten und Mieten zu bezahlen hat. Wenn er die Kündigung selber unterschreiben kann, dann sollte er es auch tun. Damit gelten die üblichen Kündigungsfristen. Kann er es nicht mehr, dann solltest Du für ihn kündigen (den nötigen Aufgabenkreis solltest Du dafür schon haben - Vermögen oder wohnungssorge). Deine Kündigung ist aber genehmigungspflichtig und das würde alles um Monate verzögern. Das ist also auch eine Kostenfrage. Wenn genug Geld für alles da ist - OK. Wenn nicht, müssen Anträge auf Hilfe zur Pflege und Übernahme der Mietkosten gestellt werden. Dazu gibt es aktuell und auch unter der Suchfunktion schon einige Threads. MfG Imre
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12.08.2015, 14:26 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Du musst den Antrag auf Genehmigung der Wohnungskündigung sogar zwingend vor dem Aussprechen der Kündigung einholen. Da es sich hier um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist es nachträglich nicht mehr möglich. Damit leidet die Kündigung an einem unheilbaren Mangel und ist mit Vorliegen der rechtskräftigen Genehmigung erstmals oder erneut auszusprechen.
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25.02.2016, 16:39 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 16.10.2015
Beiträge: 56
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Um hier alle Möglichkeiten aufgeführt zu haben, möchte ich hier noch anmerken, dass es auch die Möglichkeit gibt, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Dieser Mietaufhebungsvertrag kann nachträglich genehmigt werden und man erzielt somit ggfls. einen früheren Austritt aus dem Mietverhältnis.
Grüße, Emily |
09.03.2016, 11:29 | #5 |
Neuer Gast
Registriert seit: 08.03.2016
Beiträge: 2
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Nunja nur weil du bzw. die andere Mieterin ihn nicht pflegen kann, heißt das ja nicht unbedingt, dass deshalb die Wohnung gekündigt werden muss. Schließlich gibt es da ja auch noch alternativen wie eine 24h Pflegekraft oder polnische Pflegekraft. So würde dein Vater immerhin in seinem vertrauten Umfeld bleiben.
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09.03.2016, 13:47 | #6 | |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
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