Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

betreuer hat seine Betreueraufgaben vernachlässigt

Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuer hat seine Betreueraufgaben vernachlässigt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vielen dank für eure Antworten. leider lässt sich ein adäquates Gespräch so nicht befriedigend lösen, weil sich Missverständnisse einschleichen wo ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 02.08.2015, 11:39   #11
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.07.2015
Beiträge: 4
Standard Betreuer kommt seinen Aufgaben nicht nach

Vielen dank für eure Antworten. leider lässt sich ein adäquates Gespräch so nicht befriedigend lösen, weil sich Missverständnisse einschleichen wo man nicht zeitnah antworten kann.
Ich denke, nachdem ich eure Beiträge gelesen habe, das einige von Euch voreingenommen seit, weil ihr evtl. selbst Betreuerfunktionen wahrnehmt und euren Berufsstand nicht verunglimpfen wollt.
Ich selbst bin Pflegefachkraft und habe in meinem Berufsleben sehr viel mit Betreuern zu tun gehabt und ich muss sagen, zu 90 % mit negative Erfahrungen. (teilweise in der Psychiatrie/Stat. Altenpflege). Das nun mal am Rande bemerkt.
Das der Betreuer wenn nötig war meine Mutter einweisen konnte habe ich in der Vergangenheit öfters mitbekommen. Sie wurde eingestellt und wieder entlassen, das konnte von einigen Wochen bis mehreren Monaten dauern. Warum hat er sie diesmal nicht einweisen lassen? Wo er doch angeblich dies beantrag hat.

Zitat: Wenn der Betreuer 4,5 Stunden abrechnen durfte, war er möglicherweise noch nicht so lange Betreuer Deiner Mutter.

Diese Betreuung dauert schon über 30 Jahre, also kannte er sie zu genüge.

Zitat: Die Unterlassene Hilfeleistung müsstest Du vor diesem Hintergrund schon deutlicher beschreiben. D.h. welche Hilfeleistung hättest Du erwartet und welche Hilfeleistung hätte der Betreuer ggf. auch gegen den Willen der Betreuten organisieren (nicht geben!) müssen.

Der Betreuer hätte rechtzeitig bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes Reagieren müssen. (. Diese Exarzerbation bestand daher immer).

Ich beziehe mich daher auch auf dieses Gerichtsurteil, weil hier ein ähnlich gelagerter Fall vorliegt: LG Darmstadt · Beschluss vom 24. September 2013 · Az. 5 T 386/13


1. Ein (Berufs-)Betreuer ist als ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB anzusehen und nach § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, wenn er über viele Jahre tatenlos der Verwahrlosung und dem Leiden eines psychisch schwer kranken, an Psychose leidenden Betreuten zusieht, weil er es aufgrund prinzipieller persönlicher Einstellung ablehnt, Druck auf diesen auszuüben und etwas gegen dessen - krankheitsbedingt unfreien - Willen zu unternehmen (z.B. diesen unterbringen und Zwangsbehandeln zu lassen).
2. Ein Berufsbetreuer ist, wenn er sich aufgrund seiner prinzipieller Einstellungen nicht dazu in der Lage sieht, alle objektiv dringend erforderlichen Maßnahmen zugunsten des - objektiven Wohls des - Betreuten zu ergreifen, schon unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge gegenüber dem Betreuten verpflichtet, das Betreuungsgericht über seine insoweit fehlende Eignung in Kenntnis zu setzen und aus wichtigem Grund auf seine Entlassung hinzuwirken.
Und genau so sehe ich das bei meiner Mutter.

Wenn ich als Pflegekraft sehen, das ich mit meiner Arbeit überfordert bin, schreiben wir eine Überlastungsanzeige für den Vorgesetzten, damit wir uns rechtlich absichern.

Und was den Pflegedienst betrifft, da gibt es genügend Paragrafen aus dem Sozialgesetzbuch, (z. B. § 12 SGB XI, Sicherstellungsauftrag) hinsichtlich Qualitätssicherung. Und wenn ich mich so in anderen Betreuungsforen so umgeschaut habe, ist meine Situation nicht die einzige dieser Art.
Apropo Gasleitung......hier ist ganz einfach vom Betreuer versäumt worden diese Information an den Vermieter weiterzuleiten, wenn er je die Wohnung besichtigt hat??????
Exülchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2015, 12:44   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Schönen guten Tag zusammen,

Zitat:
Ich denke, nachdem ich eure Beiträge gelesen habe, das einige von Euch voreingenommen seit, weil ihr evtl. selbst Betreuerfunktionen wahrnehmt und euren Berufsstand nicht verunglimpfen wollt.
mal Butter bei die Fische.
Imre, Andras und ich betreiben dieses Forum öabsolut kostenfrei für die User neben unserer Arbeit, neben Familie und dem Rest. Uns dagegen kostet es sogar noch was.
Wieso sollten wir das tun wenn es uns nicht darum ginge eben genau nicht voreingenommen, sondern behilflich zu sein bei Unklarheiten?
Für einem "Beweihräucherungsforum" bräuchten wir nur die Unterforen wo es um das Gegenteil ginge rauszunehmen und dann hätten wir das. Machen wir aber absichtlich nicht. Der Vorwurf der Voreingenommenheit ist deshalb einfach nur ziemlich.....platt.

Zitat:
Sie hatte einen vom Amtsgericht eingesetzten Betreuer mit Generalvollmacht.
Die Frage wurde bereits gestellt aber nicht beantwortet. Von was ist also genau die Rede?


Zitat:
Das der Betreuer wenn nötig war meine Mutter einweisen konnte habe ich in der Vergangenheit öfters mitbekommen.
Wenn der Betreuer früher so gehandelt hat und jetzt nicht wird das Gründe gehabt haben. Welche das sind oder waren, darüber lässt sich nur spekulieren.

Zitat:
Warum hat er sie diesmal nicht einweisen lassen? Wo er doch angeblich dies beantrag hat.
Weil evtl. das ärztliche Attest welches für eine Unterbringung gebraucht wird nicht da war? Nicht ausreichend war? Dem Gericht nicht ausgereicht hat?

Es ist irrig anzunehmen, der "Betreuer können einweisen". Das kann er nämlich nicht!
Damit es vom Antrag auf eine Unterbringung zur Umsetzung kommt sind eine ganze Reihe von Verfahrensschritten nötig. Das darf oder sollte man nicht immer vergessen und ausser Acht lassen.
Es spielt auch überhaupt keine Rolle ob es 8 Wochen vorher funktionierte. Dieses Verfahren wird jeweils neu und umfassend geprüft.

In dem von dir genannten Urteil liegt kein ähnlich gelagerter Fall vor. In dem Fall des Urteils ging und geht es um sowas wie, ich nenne es mal vornehm, Gewissensfragen und Medikamente.

Vielleicht liest du doch nochmal genauer wie differenziert Imre das mit den angeblichen Misständen erklärt hat. Ohne Differenzierung wirst du inhaltlich nicht weiter kommen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2015, 13:22   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin Exülchen

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Ich denke, nachdem ich eure Beiträge gelesen habe, das einige von Euch voreingenommen seit, weil ihr evtl. selbst Betreuerfunktionen wahrnehmt und euren Berufsstand nicht verunglimpfen wollt.
In diesem Forum schreiben eine ganze Menge Menschen, die rechtlich betreuen, und die Admins sind alle sogar beruflich dabei.
Wer die vielen Beiträge der admins gelesen hat, wird kaum auf den Gedanken kommen, dass wir nicht um das Problem der schwarzen Schafe im eigenen Berufsstand wissen und eine Vorein-genommenheit wird uns wohl auch kaum jemand bescheinigen.
Verunglimpfen wollen wir unseren Berufsstand sicherlich auch nicht.
Ebenso gehe ich davon aus, das auch Pflegefachkräfte (da gibt es auch reichlich schwarze Schafe...) nicht das geringste Interesse daran haben, ihren eigenen Berufsstand selber zu verunglimpfen. Das wird schon zu genüge von Personen anderer Berufsstände übernommen.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Ich selbst bin Pflegefachkraft und habe in meinem Berufsleben sehr viel mit Betreuern zu tun gehabt und ich muss sagen, zu 90 % mit negative Erfahrungen. (teilweise in der Psychiatrie/Stat. Altenpflege).
In meiner Arbeit habe ich festgestellt, dass gefühlt ähnlich viele Prozent der Pachpflegekräfte sich zwar in ihren Metier auskennen, aber vom Betreuungsrecht entweder keine oder nur wenig Ahnung aber dafür ziemlich falsche Vorstellungen davon haben, was Betreuer tun, tun können und tun dürfen. Besonders Problematisch wird das in den Fällen, in denen die Erwartungen und Forderungen an die Betreuer an den realen Gegebenheiten völlig vorbei gehen.
Dass dies als negative Erfahrungen erlebt wird ist dann verständlich.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Das der Betreuer wenn nötig war meine Mutter einweisen konnte habe ich in der Vergangenheit öfters mitbekommen. Sie wurde eingestellt und wieder entlassen, das konnte von einigen Wochen bis mehreren Monaten dauern. Warum hat er sie diesmal nicht einweisen lassen? Wo er doch angeblich dies beantrag hat.
Hast Du schon klären können, ob der Betreuer es wenigstens versucht hat oder nicht, bzw. ob er ein Unterbringungsverfahren schon eingeleitet hat?
Möglicherweise wurde eine Unterbringung ja sogar abgelehnt.Dazu gibt es noch keine Erkenntnis.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Diese Betreuung dauert schon über 30 Jahre, also kannte er sie zu genüge.
Damit hat agw mit seinem Betirag recht.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Zitat: Die Unterlassene Hilfeleistung müsstest Du vor diesem Hintergrund schon deutlicher beschreiben. D.h. welche Hilfeleistung hättest Du erwartet und welche Hilfeleistung hätte der Betreuer ggf. auch gegen den Willen der Betreuten organisieren (nicht geben!) müssen.
Der Betreuer hätte rechtzeitig bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes Reagieren müssen. (. Diese Exarzerbation bestand daher immer). [/QUOTE]

Noch mal: Welche Reaktion hättest Du erwartet bzw. gewünscht?
Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Ich beziehe mich daher auch auf dieses Gerichtsurteil, weil hier ein ähnlich gelagerter Fall vorliegt: LG Darmstadt · Beschluss vom 24. September 2013 · Az. 5 T 386/13


1. Ein (Berufs-)Betreuer ist als ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB anzusehen und nach § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, wenn er über viele Jahre tatenlos der Verwahrlosung und dem Leiden eines psychisch schwer kranken, an Psychose leidenden Betreuten zusieht, weil er es aufgrund prinzipieller persönlicher Einstellung ablehnt, Druck auf diesen auszuüben und etwas gegen dessen - krankheitsbedingt unfreien - Willen zu unternehmen (z.B. diesen unterbringen und Zwangsbehandeln zu lassen).
2. Ein Berufsbetreuer ist, wenn er sich aufgrund seiner prinzipieller Einstellungen nicht dazu in der Lage sieht, alle objektiv dringend erforderlichen Maßnahmen zugunsten des - objektiven Wohls des - Betreuten zu ergreifen, schon unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge gegenüber dem Betreuten verpflichtet, das Betreuungsgericht über seine insoweit fehlende Eignung in Kenntnis zu setzen und aus wichtigem Grund auf seine Entlassung hinzuwirken.
Das Urteil ist durchaus berechtigt, aber die essenziellen Sätze habe ich mal hervorgehoben. Diese prinzipiellen, persönlichen Einstellungen sind es, die die Eignung von Betreuuern ausschießen.
Jeder mensch entwickelt im Laufe seines Lebens seine eigenen Werte und Normen, nach denen er das eigene Leben ausrichtet.
Es wäre fatal, wenn ein betreuter Mensch gezwungen werden würde nach den Vorstellungen des jeweiligen Betreuers leben zu müssen.
Damit gehört zum Berufsbild des Betreuers auch die Fähigkeit, über den eigenen Tellerrand hinausblicken zu können und die eigenen Vorstellungen hintan stellen zu können - ohne die eigene Identität zu verlieren. Das ist sehr schwer zu erlernen und eine Menge Lebenserfahrung gehört ebenfalls dazu.

Der in Klammern gesetzte Satz "(z.B. diesen unterbringen und Zwangsbehandeln zu lassen)" ist auch völlig korrekt, aber in der Praxis nur unter z.T. extrem schwierigen Bedingungen umzusetzen.
Die Vorstellung: ...da hätte er doch einfach unterbringen oder sogar zwangsbehandeln müssen... kann nur jemand äußern, der sich in speziell dieser Materie nicht auskennt.
Unterbringung durch Betreuer geht nur mit ärztlicher Stellungnahme und Gerichtsbeschluss.
Und für eine Zwangsbehandlung hat der Gesetzgeber vor kurzem erst extrem hohe Anforderungen vorausgesetzt: Nur bei Unterbringung, zusätzliches Gutachten von externen Gutachtern, längere Zeitfristen, genaueste Beschreibung der geplanten Behandlung, Behandlung nur, wenn ohne diese schwere oder schwerste gesundheitliche Folgen oder Tod unabdingbar sind.

Zum Zeitpunkt des von Dir angeführten Urteils war eine Zwangsbehandlung gerade überhaupt nicht möglich, weil diese vom BGH grundsätzlich verboten wurden und das neue Gesetz erst noch beschlossen werden mußte.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Wenn ich als Pflegekraft sehen, das ich mit meiner Arbeit überfordert bin, schreiben wir eine Überlastungsanzeige für den Vorgesetzten, damit wir uns rechtlich absichern.
Damit bist Du durchaus im Vorteil, weil Du damit zumindest einen Teil Deiner Haftung nach oben abwälzen kannst. Deine Arbeit wird allerdings davon alleine zunächst noch nicht besser.
Betreuer im Angestelltenverhältnis können dies auch, deren Arbeit wird dadurch allein aber auc nicht besser.
Freiberufliche Betreuer können dies nicht (Das allein verbessert die Arbeit allerdings auch nicht). Sie bleiben auf der Haftung sitzen und müssen ihr Arbeitsquantum selber bestimmen, eingrenzen und verantworten.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Apropo Gasleitung......hier ist ganz einfach vom Betreuer versäumt worden diese Information an den Vermieter weiterzuleiten, wenn er je die Wohnung besichtigt hat??????
Erwartest Du von einem Betreuer, das er wie ein Inspektor durch die Wohnungen seiner Betreuten geht und von oben bis unten prüft, ob alles OK ist? Erwartest Du das auch dann noch, wenn er möglicherweise aufgrund der psychischen Erkrankung der betreuten Person wg. solcher Aktionen in deren Wahnsystem eingebaut wird? Als vertrauensbildende Maßnahme wird das von psychisch kranken Menschen üblicherweise nicht erlebt.
Als Betreuer ist man vielfach auf Informationen durch die Betreuten selber oder anderer Personen angewiesen, weil man als Betreuer nicht den direkten Zugang hat.
Falls Du allerdings immer noch meinst, dass ein rechtlicher Betreuer alles wissen und auf allen Ebenen handeln muss, dann schau Dir noch mal meinen zweiten Absatz an.
Was würdest Du sagen, wenn ich mich über Dich beklage, weil am Pflegebett meiner Mutter hinten links die zweite Schraube lose ist, im Rolli seit drei Wochen etwas zu wenig Luft drin ist oder das Zimmer nicht ordentlich aufgeräumt ist?


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2015, 13:38   #14
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Hallo Imre

mußte einfach sein, du hast ja Recht.

Lieben Gruß

Doro
__________________
gehe deinen Weg und lass die andern reden
Doro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2015, 18:31   #15
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.07.2015
Beiträge: 4
Standard Betreuer kommt seine Aufgaben nicht nach

danke für euer Feedback.
Ich möchte hier nur IMRE zitieren

ZITAT:
.....Bis das Ganze aufgefallen ist und dann endlich ein Betreuer bestellt wurde hat es ebenso noch mal eine Weile gedauert.
Wie kannst Du dann erwarten, dass der Betreuer, der noch nicht so lange für Deine Mutter tätig war, die Welt so in Ordnung gebracht hat, dass sie Dir - und nicht Deiner Mutter oder dem Gesetzgeber, der die Spielregeln für die Betreuungstätigkeit aufgestellt hat, gefällt.
Und worin besteht Dein Beitrag zum Leben und Umfeld Deiner Mutter, als sie noch gelebt hat?

Antwort. Imre wie kannst du es auch wissen. Bevor sich ihr Krankheitsbild so stark verschlechterte habe ich sie eine Zeit bei mir aufgenommen. Bis sie sich auf eigenen Füßen stehen konnte mit eigener Wohnung etc. Später sind wir nach Westdeutschland gezogen, hatten aber regelmäßigen Kontakt mit ihr. Sie besuchte uns auch. Später erfuhren wir, das sie auffällig geworden war und eingewiesen wurde in die Psychiatrie. Damals bekam sie eine Betreuerin mit den von mir am Anfang genanten Aufgabenbereich. Das war in den 80 Jahren. Da lief auch alles kontrolliert ab. Medikamentenkontrolle , übersichtliche Schreiben und Taschengeldbelege. Nachdem die Betreuerin verstorben war übernahm der Sohn der Betreuerin diese Aufgaben und damit fing es auch mit dem Qualitätsverlust der Betreuung an. Was ich so wahrgenommen habe. Die unregelmäßigen Telefonanrufe beim jetzigen Betreuer waren wir mich immer einlullend gewesen, so nach dem Motto, wenn ich gefragt hatte : Wie geht es meiner Mutter, als Antwort kam, alles unverändert, nichts besorgniserregend. Wie gesagt, der Betreuer hat über 30 Jahre meine Mutter betreut und vorher die Mutter des jetzigen Betreuers. Mehr muss ich wohl nicht dazu sagen.
Deshalb gehe ich von meiner Meinung nicht ab, das der Betreuer, der meine Mutter viele Jahre kannte mitverantwortlich ist, des es zum Schluss eskalierte, wo er hätte rechtzeitig eingreifen können.
Ich wiederhole mich noch einmal. Der ganze verwahrloste Zustand der Wohnung einschließlich der Gefahrensituation durch das Gasrohr hätte von ihm(Betreuer) an den Vermieter weitergeleitet werden müssen. Scheinbar ist das unterblieben, was mir der Vermieter dann auch bestätigte, das er davon nichts wusste.
Einen sehr großen Fehler, den ich den Betreuer vorwerfe ist, das er es kaum für nötig hielt mit dem einzigen Sohn zu kommunizieren.
Richtig ist liebe Imre, das unser Betreuungssysten refomierungsbedürftig ist.
Alles andere trifft leider nicht auf mein Problem zu. Wenn ich Betreuer wäre, hätte ich schnell eingesehen, das bei dieser schnellen Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes, meinen Grenzen überschritten werden und ich dies gemeldet hätte .....unverzüglich. Zumal das auch in dem psychologischen Gutachten 2013 drin stand.
Exülchen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2015, 22:17   #16
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Hallo Exülchen

Vielen Dank für Deine Erläuterungen. Dadurch wird Deine Verärgerung durchaus nachvollziehbarer.

Dass das Betreuungsrecht reformbedürftig ist, wir wohl niemand abstreiten. Zu allerletzt sogar der Gesetzgeber, der es - obwohl es erst seit 1992 gilt - schon mehrfach reformiert hat.
Bei aller Reformfreude würde ich mir allerdings wünschen, dass die weiteren Reformen nicht mehr aus zwanghafter und intelligenzbefreiter Sparwut heraus geschieht, sondern aus dem Willen wohlwollende Menschlichkeit zu fördern und Menschenwürde gewährleisten zu wollen. Das geht m.E. nur durch den Einsatz von Mitteln, die es den Gerichten und Betreuungsstellen ermöglichen mehr Personal dafür einzustellen und fortzubilden sowie den Betreuern mehr Zeit für die einzenen Betreuten zur Verfügung zu stellen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39