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betreuer hat seine Betreueraufgaben vernachlässigt

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Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage zu meinem Problem. Meine Mutter ist jetzt im Mai in ...


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Alt 31.07.2015, 11:58   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.07.2015
Beiträge: 4
Standard betreuer hat seine Betreueraufgaben vernachlässigt

Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage zu meinem Problem. Meine Mutter ist jetzt im Mai in ihrer Wohnung verstorben (Herzinfarkt). Sie hatte einen vom Amtsgericht eingesetzten Betreuer mit Generalvollmacht. Meine Mutter war psychisch krank lebte in einer Mietwohnung. Ich hatte bis 2005 unregelmäsßigen Kontakt zu ihr, weil ich in einem anderen Bundesland wohnt, rief aber in unregelmäßigen Abständen immer beim Betreuer an wie es ihr geht. Dort sagte man mir jedesmal, es gibt keine großen Probleme. Das sie mal gestürzt sei, das sie die neuen Möbel nicht akzeptiert hätte und sie sie wieder rausgestellt hat, aber sonst nichts wesentliches. Über dihren Tod erfuhr ich über unsere hiesige Polizei die bei mir vorbeikam. Als wir dann die Wohnung meine Mutter aufsuchten weil ich den Nachlass regeln muste (hatte das vorraussichtliche Erbe angenommen) bekam ich nach dem öffnen der Wohnungstür einen sehr großen Schreck. Die Wohnung war sehr verwahrlost und mit Ausscheidungen überall behaftet. Ich habe alles fotomäßig feestgehalten und am nächsten Tag eine Azeige bei der Polizei gegen den Betreuer meiner Mutter gestellt. Nun folgt das übliche Prozedere, gleichzeitig habe ich eine Beschwerde beim Betreuungsgericht gegen den Betreuer gestellt, deren Schreiben mir nun vorliegen. Es wird alles schön geredet und man kann dem Betreuer keinen Vorwurf machen. Ich habe widerspruch Eingelegt und die eine Sache wegen der Anzeige liegt nun beim Generalstaatsanwalt. Die Beschwerde läuft z.Zt. im Schriftwechsel mit der Richterin hin und her. Ich habe ihr jetzt auch die Fotodokomentation geschickt weil sie die Wohnung nicht gesehen hat. Mal sehen was kommt. Bin schon am überlegen an die Presse zu gehen.
Exülchen ist offline  
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Alt 31.07.2015, 16:07   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo,

Zitat:
Sie hatte einen vom Amtsgericht eingesetzten Betreuer mit Generalvollmacht.
Da vermischt du etwas, entweder hatte deine Mutter einen Betreuer (mit bestimmten Aufgabenkreisen) oder sie hatte einen Generalbevollmächtigten.

Zitat:
und am nächsten Tag eine Azeige bei der Polizei gegen den Betreuer meiner Mutter gestellt.
Wegen was genau hast du den Betreuer denn angezeigt?

Zitat:
habe gleich eine Frage zu meinem Problem.
Deine Frage habe ich bislang noch nicht so genau erkennen können. Was möchtest du denn wissen?

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 01.08.2015, 13:45   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.07.2015
Beiträge: 4
Standard Betreuer kommt seinen Aufgaben nicht nach

Hallo,
mir war klar dass das Fragen aufwirft. War aufgeregt.
1. Der Betreuer hatte folgende Aufgaben:
- Vermögenssorge
- Wohnungsahngelegenheiten
- Vertretung vor Behörden u. Gerichten
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Zutritt zur Wohnung

2. Ich habe wegen der unklaren Todesursache, sowie ihrem Krankheitsbild, chronisch paranoid halluzinatorische Psychose, und die verwahrloste Wohnung Strafanzeige gestellt wegen Unterlassener Hilfeleistung, weil sie ja auch bestimmte Medikamente einnehmen musste, damit sich ihr Krankheitsbild nicht verschlechtert. Diese Exarzerbation bestand daher immer. Sie wurde schließlich auch Tod neben ihrem Bett vom Pflegedienst vorgefunden. Wegen der damals ungeklärten Todesursache ermittelte erst einmal die Staatsanwaltschaft. Später stellte sich heraus, das sie an einen Herzinfarkt verstarb
Dann diese Verwahrlosung ihrer Wohnung und weil meine Mutter es nicht mehr zur Toilette schaffte, dementsprechend sah die Wohnung aus. Es bestand auch eine Gefährdung der übrigen Mieter weil die Gasleitung stark verrostet war von den Wasser zu und Abflussrohren ganz zu schweigen. Da ich nun auch der Nachmieter der Wohnung bin hat der Vermieter Schadenersatz gefordert, was ich mit ihm aber finanziell geregelt habe. Lt. Epikrise aus der Psychiatrie steht in dem Arztbrief drin, das der Betreuer einen Antrag auf BGB stellen würde auf Unterbringung beim Amtsgericht. Denn meine Mutter müsste wieder medikamentös eingestellt werden und pflegerisch versorgt werden, dazu war sie in dem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage und dafür hätte der Betreuer sorgen müssen, was aber nicht geschah. Gegen diese Missstände habe ich beim Betreungsgericht Beschwerde eingelegt und hatte bei der Polizei Anzeige gegen den Betreuer gestellt wegen Unterlassener Hilfeleistung, und wegen Verwahrlosung der Wohnung. Ob ich gegen den Pflegedienst vorgehen soll weiß ich noch nicht, weil sie diesen Zustand als normal angesehen haben und es nicht weitergemeldet haben. Zt. findet ein Briefaustausch mit der Richterin vom Betreuungsgericht statt, die das ganze nicht so schlimm findet. Ich habe ihr auch jetzt Bilder vom Zustand der Wohnung mitgeschickt, dessen Antwort noch offen ist. Wegen der Anzeige des Betreuers habe ich Widerspruch eingelegt, weil die Staatsanwaltschaft keinen Anlass sieht hier rechtlich vorzugehen und das liegt jetzt beim Generalstaatsanwalt. Ausgang offen. Der Betreuer hatte pro Monat 4,5 Stunden für den Betreuten abgerechnet. Kann man mit dieser Zeit so einen schwierigen Fall überhaupt abdecken? Da ich weiß, und andere in meinem Verwandten und Bekanntenkreis sehen das ähnlich, das hier Zustände geduldet werden und hier tatenlos zusehen?. Was bleibt mir zu Schluss übrig das ich hier versuche die Behörden auf diesen Missstand hinzuweisen, dass diese Missstände nicht mehr vorkommen sollen für zukünftig andere Betreute.
Exülchen ist offline  
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Alt 01.08.2015, 14:14   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Erstmal mein Beileid. Es tut mir auch sehr leid, unter welchen Umständen du von deiner Mutter Abschied nehmen musstest.

Nichtsdestotrotz empfehle ich dir, dich erstmal über Dinge wie Unterbringung und co zu informieren. Hier scheinst du ein leider weit von der Realität entferntes Bild über "die Macht eines Betreuers" zu haben.

Zu der Frage der Abrechnung: die Vergütung der Berufsbetreuer ist pauschalisiert. D.h. euer Betreuer durfte nicht mehr abrechnen. Was nicht heißt, dass er auch "nur" 4,5 Stunden monatlich gearbeitet hat. Nennt sich Mischkalkulation. Einfach mal nachschauen.

Generell rate ich dir, dich mal mit der komplette Marterie der rechtlichen Betreuung zu befassen. Was kann, darf, soll ein Betreuer und was kann, darf, soll er nicht. Eure persönliche Situation kann man aus der Ferne sowieso nicht beurteilen.

Und eine Frage suche ich in deinem Beitrag auch noch vergeblich. Oder wolltest du dir einfach mal Luft machen? Manchmal hilft das ja auch.

LG
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 01.08.2015, 15:00   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Exülchen


Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Hallo,
mir war klar dass das Fragen aufwirft. War aufgeregt.
1. Der Betreuer hatte folgende Aufgaben:
- Vermögenssorge
- Wohnungsahngelegenheiten
- Vertretung vor Behörden u. Gerichten
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Zutritt zur Wohnung
Das sind Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuung - also keine Generalvollmacht.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Aufgabenkreise, die nicht aufgeführt sind. Z.B. die entscheidung über die Unterbringung u.a.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
2. Ich habe wegen der unklaren Todesursache, sowie ihrem Krankheitsbild, chronisch paranoid halluzinatorische Psychose, und die verwahrloste Wohnung Strafanzeige gestellt wegen Unterlassener Hilfeleistung, weil sie ja auch bestimmte Medikamente einnehmen musste, damit sich ihr Krankheitsbild nicht verschlechtert.
Die Todesursache hast Du ja weiter unten beschrieben. sie ist also nicht mehr unklar. Die Gründe, warum Du eine Anzeige erstattet hast sind allerdings nicht gerade das, was einen Staatsanwalt dazu bewegt, sich weiter damit zu befassen.
Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Krankheit und auch auf eine verwahrloste Wohnung, solange er diese wünscht, eine Veränderung dazu nicht wünscht und weder sich noch andere damit gefährdet.
Die Unterlassene Hlfeleistung müßtest Du vor diesem Hintergrund schon deutlicher beschreiben. D.h. welche Hilfeleistung hättest Du erwartet und welche Hilfeleistung hätte der Betreuer ggf. auch gegen den Willen der Betreuten organisieren (nicht geben!) müssen.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Sie wurde schließlich auch Tod neben ihrem Bett vom Pflegedienst vorgefunden. Wegen der damals ungeklärten Todesursache ermittelte erst einmal die Staatsanwaltschaft. Später stellte sich heraus, das sie an einen Herzinfarkt verstarb
So bedauerlich es sein mag, aber längst nicht alle Menschen sterben im Bett. Gerade ein Herzinfarkt kann einen immer und überall erwischen.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Dann diese Verwahrlosung ihrer Wohnung und weil meine Mutter es nicht mehr zur Toilette schaffte, dementsprechend sah die Wohnung aus.
Für Angehörige oder sonsige Betreiligte ist der Anblick einer Verwahrlosen Wohnung immer wieder ein Graus. Auch für Betreuer. Trotz alledem ist es die Aufgabe der Betreuer nur dann die Verwahrlosung von Betreuten zu verändern, wenn diese damit auch einverstanden sind, wenigstens ein bisschen. Hier ist es ggf. auch die Aufgabe der Betreuer auf ein Einverständnis der Betreuten hinzuwirken, wenn sie dieses wecken können.

Eine Wohnung gegen den Willen der Betreuten entrümpeln lassen, dürfen Betreuer nicht.
Erst wenn seitens des Ordnungs- bzw. Gesundheitsamtes eine Gesundheitsgefährung anderer oder eine Seuchengefährdung gesehen wird, werden Säuberungsmaßnahmen gegen den Willen von Menschen unternommen.
Weil wir Betreuer da kaum etwas selber unternehmen können, geht es uns auch nicht gerade gut damit. Wir würden gerne mehr tun dürfen.

Betreuer haben diese Veränderung zu organisieren, d.h. sie müssen jemanden finden, der diese Aufgabe übernimmt und ggf. auch einen Kostenträger ausfindig machen, der die Arbeit bezahlt.
Das geht sicherlich nicht von heute auf morgen.
Es ist aber nicht die Aufgabe der Betreuer, selber die Bude auszumisten.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Es bestand auch eine Gefährdung der übrigen Mieter weil die Gasleitung stark verrostet war von den Wasser zu und Abflussrohren ganz zu schweigen. Da ich nun auch der Nachmieter der Wohnung bin hat der Vermieter Schadenersatz gefordert, was ich mit ihm aber finanziell geregelt habe.
Die Gasleitung sowie die Wasserrohre (Zu- und Abfluss) sind Eigentümerangelegenheit. Wenn Du ihm dafür Geld gegeben hast, so wäre das nicht nötig gewesen. Er ist dafür zuständig.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Lt. Epikrise aus der Psychiatrie steht in dem Arztbrief drin, das der Betreuer einen Antrag auf BGB stellen würde auf Unterbringung beim Amtsgericht. Denn meine Mutter müsste wieder medikamentös eingestellt werden und pflegerisch versorgt werden, dazu war sie in dem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage und dafür hätte der Betreuer sorgen müssen, was aber nicht geschah.
Hat der Betreuer einen Unterbringungsantrag gestellt? Er hätte zunächst die Aufgabenbereiche erweitern lassen müssen, da "die Entscheidung über die Unterbringung" bisher noch nicht dabei war. Das ginge aber auch gleichzeitig mit einem Unterbringungsantrag.
Sofern der Betreuer eine Unterbringung beantragt haben sollte, benötigt er dafür auch eine ärztliche Stellungnahme. Die hätten z.B. die Ärzte im Krankenhaus gleich schreiben können.


Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Gegen diese Missstände habe ich beim Betreungsgericht Beschwerde eingelegt und hatte bei der Polizei Anzeige gegen den Betreuer gestellt wegen Unterlassener Hilfeleistung, und wegen Verwahrlosung der Wohnung.
Wenn Du schreibst, dass die StA da keinen Grund sieht, etwas zu unternehmen, dann hat die Polizei ihre Pflicht getan und die Anzeige weitergeleitet. Mehr hat sie da nicht zu tun.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Ob ich gegen den Pflegedienst vorgehen soll weiß ich noch nicht, weil sie diesen Zustand als normal angesehen haben und es nicht weitergemeldet haben.
Du kannst davon ausgehen, dass die Mitarbeiter des Pflegedienstes eine solche Wohnung nicht zum ersten Mal gesehen haben.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Zt. findet ein Briefaustausch mit der Richterin vom Betreuungsgericht statt, die das ganze nicht so schlimm findet. Ich habe ihr auch jetzt Bilder vom Zustand der Wohnung mitgeschickt, dessen Antwort noch offen ist.
dito

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Wegen der Anzeige des Betreuers habe ich Widerspruch eingelegt, weil die Staatsanwaltschaft keinen Anlass sieht hier rechtlich vorzugehen und das liegt jetzt beim Generalstaatsanwalt. Ausgang offen.
Lass Dich überraschen

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Der Betreuer hatte pro Monat 4,5 Stunden für den Betreuten abgerechnet. Kann man mit dieser Zeit so einen schwierigen Fall überhaupt abdecken?
Nein, das reicht sicherlich nciht aus. Betreuer werden nach pauschlierten Sätzen bezahlt, die u.a. je nach Dauer der Betreuung geringer werden. Wenn der Betreuer 4,5 Stunden abrechnen durfte, war er möglicherweise noch nicht so lange Betreuer Deiner Mutter.

Zitat:
Zitat von Exülchen Beitrag anzeigen
Da ich weiß, und andere in meinem Verwandten und Bekanntenkreis sehen das ähnlich, das hier Zustände geduldet werden und hier tatenlos zusehen?. Was bleibt mir zu Schluss übrig das ich hier versuche die Behörden auf diesen Missstand hinzuweisen, dass diese Missstände nicht mehr vorkommen sollen für zukünftig andere Betreute.
Dass es eine ganze Reihe von Missständen gibt, wissen diejenigen, die in diesen Bereichen arbeiten, um diese zu beseitigen, ebenfalls.
Und sie wissen auch aufgrund ihrer Arbeitspraxis, warum es diese Missstände gibt und wie schwer sie zu beseitigen sind. Sie wissen dies sehr viel besser, als Menschen, die gerade eben mal mit der eigenen Nase darauf gestoßen sind und vor Betroffenheit nicht ein und aus wissen, dafür aber erst mal einen Schuldigen suchen.
Ärgerlicherweise werden dann häufig gerade diejenigen, die die Miesere durch ihre Arbeit mindern wollen, auch noch von denen angegriffen, die einen Schuldigen suchen.

Das macht mich manchmal sehr sauer, weshalb mein letzter Satz u.a. auch Dir gilt. Deine Mutter hat die genannten Diagnosen nicht erst seit gestern und ihre Wohnung ist sicherlich auch nicht erst seit gestern verwahrlost. Bis das Ganze aufgefallen ist und dann endlich ein Betreuer bestellt wurde hat es ebenso noch mal eine Weile gedauert.
Wie kannst Du dann erwarten, dass der Betreuer, der noch nicht so lange für Deine Mutter tätig war, die Welt so in Ordnung gebracht hat, dass sie Dir - und nicht Deiner Mutter oder dem Gesetzgeber, der die Spielregeln für die Betreuungstätigkeit aufgestellt hat, gefällt.
Und worin besteht Dein Beitrag zum Leben und Umfeld Deiner Mutter, als sie noch gelebt hat?

OK, das ist vielleicht hart zu lesen. Aber diese Kritik gilt nicht nur Dir sondern vielen Menschen, die sich über rechtliche Betreuer aufregen, von ihnen viel fordern aber gleichzeitig keine Ahnung davon haben, was Betreuer leisten können und dürfen und was sie nicht können und auch nicht dürfen.
Gleich mit Strafanzeigen und Beschwerden ist auch nicht gerade Prügeln mit Wattebäuschen anzusehen.


MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.08.2015, 15:11   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Danke Imre. Ich bin immer wieder erstaunt wie viel Mühe du dir hier immer gibst und wie ausführlich du immer antwortest
Boomer ist offline  
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Alt 01.08.2015, 16:22   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Wenn der Betreuer 4,5 Stunden abrechnen durfte, war er möglicherweise noch nicht so lange Betreuer Deiner Mutter.
Hallo Imre,

da täuscht du dich, die 4,5 Stunden sind der Satz bei vermögend/ zu Hause ab dem 13. Monat. Wenn ich Exülchen richtig verstanden habe bestand die Betreuung schon ziemlich lange.

Aber ansonsten "zustimm"
__________________
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agw ist offline  
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Alt 01.08.2015, 21:16   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von kullerkeks
 
Registriert seit: 01.03.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 158
Standard

Danke Imre, gut geschrieben

Ich frage mich oft, ob die Aggression gegen uns Betreuer von Seiten der Angehörigen nicht oftmals nur ein kompensiertes schlechtes Gewissen sind, sich nicht selber besser um die kranken Eltern gekümmert zu haben. Da kann man als Betreuer nur immer wieder versuchen, professionell darauf zu reagieren und zu erläutern, was gesetzliche Betreuung bedeutet und was eben nicht.
__________________
"Akzeptiere oder verändere"
kullerkeks ist offline  
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Alt 01.08.2015, 23:58   #9
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
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Na wenn du dich da mal nicht täuschst
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gehe deinen Weg und lass die andern reden
Doro ist offline  
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Alt 02.08.2015, 02:35   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Hallo Doro

Nicht böse sein. Es gibt auch Angehörige, die sich reichlich MÜhe geben und mit denen Betreuer gut und auch gerne zusammen arbeiten. Das sind sogar die meisten (nach meiner Erfahrung).

Das ist mit den Angehörigen wie mit den Betreuern:
Es gibt welche, mit denen gehts und eben auch welche, mit denen geht es eben nicht.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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