Dies ist ein Beitrag zum Thema Evtl. dumme Frage zur EV im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Einer meiner Betreuten ist überschuldet und es besteht nicht die Chance diese abzuzahlen.
Es waren mehrere Gläubiger (alte Menschen und ...
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01.08.2015, 10:34 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 5
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Evtl. dumme Frage zur EV
Einer meiner Betreuten ist überschuldet und es besteht nicht die Chance diese abzuzahlen.
Es waren mehrere Gläubiger (alte Menschen und Kaffeefahrten ). Die Inkassobüros die Forderungen (aus solchen Fahrten) hatten, konnte ich los werden..... (da habe ich eine friss oder stirb Mentalität)... Aber trotzdem blieben noch mehr Schulden über als sie je begleichen kann. Um eine eidesstattliche Versicherung zu umgehen hatte ich ihr bereits im letzten Jahr geholfen eine Einigung mit einem Gläubiger zu treffen (damals hatte ich keine Betreuung und war davon ausgegangen das sie nur den einen Gläubiger hat). Da ich nun durch die Betreuung aber einen besseren Einblick in Ihre Finanzielle Situation habe, macht es keinen Sinn mehr weiter kleinstraten zu zahlen und Sie hat auch viel zu wenig übrig zum "Leben" (Hilfen beantragt aber dauert ja immer etwas). Nun aber meine Frage: Kann man auch Kontakt zum Gerichtsvollzieher aufnehmen und auf eigenen Wunsch quasi die Eidesstattliche Versicherung abgeben oder Zahlungen einstellen und abwarten bis der vom Gläubiger beauftragt wird (weil das wiederum extra Kosten verursachen würde). Hatte außer mit Lohnpfändungen (von Berufs wegen ) noch nicht so oft mit Gerichtsvollziehern zu tuen. |
01.08.2015, 11:12 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.04.2015
Beiträge: 45
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Ab zur Schuldnerberatung würde ich sagen. Ich habe das im Moment auch mit meiner Betreuten, daß ich mir aktuell zusammen mit der Schuldnerberatung einen Überblick verschaffe und dann alles weitere bespreche, wie es weiter geht. Und ich bin froh, jemanden zu haben, der mir da zur Seite steht.
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03.08.2015, 15:44 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.07.2015
Beiträge: 20
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Ein Termin bei der Schuldnerberatung sollte da wirklich das Mittel der Wahl sein.
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13.08.2015, 14:04 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.07.2015
Beiträge: 5
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Ich habe heute mal mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher telefoniert und den gefragt ( kannten uns ja schon aus vergangenen Fällen )
Fazit: eine EV kann nur der Gläubiger beantragen. Also nix zahlen warten bis er den Auftrag hat und dann EV abgeben |
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