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vorläufige Betreuung beendet

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Hallo, ich war lang nicht hier, aber jetzt: die vorläufige Betreuungszeit ist seit 01.08.2015 vorbei. Es gibt nach wie vor ...


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Alt 10.08.2015, 11:56   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
Standard vorläufige Betreuung beendet

Hallo,

ich war lang nicht hier, aber jetzt:

die vorläufige Betreuungszeit ist seit 01.08.2015 vorbei. Es gibt nach wie vor kein neuen Beschluss. Muss ich weiter machen? ich habe dem Gericht Anfang letztes Woche mitgeteilt, dass ich meine Tätigkeit zum Ende letzter Woche einstelle. Was jetzt?

Ich bin eigentlich nicht biestig, aber ich habe erstmals am 23.03. darum gebeten, den Betreuer neu zu benennen, da die Betreuung mit meiner Schwester zusammen nicht klappt. Es ist noch nichts passiert. UNMÖGLICH.

Danke für die Antwort wenzlein.
wenzlein ist offline  
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Alt 10.08.2015, 19:44   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo,
Eine vorläufige Betreuung endet mit dem Fristablauf!
Seit dem 1. 8 hättest du also keine Handlungsbefugnis mehr.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.08.2015, 14:33   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

agw hat definitiv recht. Eine vorläufige Betreuung wird per einstweiliger Anordnung eingerichtet. Das Gericht muss zwingend binnen der gesetzten Frist einen endgültigen Beschluss fassen. Dieser braucht zwar noch nicht rechtskräftig sein, aber er muss verkündet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, endet die Betreuung kraft Gesetzes mit Fristablauf und du handelst wie ein vollmachtloser Vertreter.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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