Dies ist ein Beitrag zum Thema vorläufige Betreuung beendet im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich war lang nicht hier, aber jetzt:
die vorläufige Betreuungszeit ist seit 01.08.2015 vorbei. Es gibt nach wie vor ...
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10.08.2015, 11:56 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
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vorläufige Betreuung beendet
Hallo,
ich war lang nicht hier, aber jetzt: die vorläufige Betreuungszeit ist seit 01.08.2015 vorbei. Es gibt nach wie vor kein neuen Beschluss. Muss ich weiter machen? ich habe dem Gericht Anfang letztes Woche mitgeteilt, dass ich meine Tätigkeit zum Ende letzter Woche einstelle. Was jetzt? Ich bin eigentlich nicht biestig, aber ich habe erstmals am 23.03. darum gebeten, den Betreuer neu zu benennen, da die Betreuung mit meiner Schwester zusammen nicht klappt. Es ist noch nichts passiert. UNMÖGLICH. Danke für die Antwort wenzlein. |
10.08.2015, 19:44 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
Eine vorläufige Betreuung endet mit dem Fristablauf! Seit dem 1. 8 hättest du also keine Handlungsbefugnis mehr. Gruß, Andreas
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12.08.2015, 14:33 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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agw hat definitiv recht. Eine vorläufige Betreuung wird per einstweiliger Anordnung eingerichtet. Das Gericht muss zwingend binnen der gesetzten Frist einen endgültigen Beschluss fassen. Dieser braucht zwar noch nicht rechtskräftig sein, aber er muss verkündet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, endet die Betreuung kraft Gesetzes mit Fristablauf und du handelst wie ein vollmachtloser Vertreter.
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