Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit dem Gutachten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
eine Frage: es wurde ein neues Gutachten für meine Mutter erstellt, was völlig daneben ist - nicht nur uns ...
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10.08.2015, 13:22 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.03.2012
Beiträge: 37
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Probleme mit dem Gutachten
Hallo,
eine Frage: es wurde ein neues Gutachten für meine Mutter erstellt, was völlig daneben ist - nicht nur uns Kindern gegenüber beleidigend, sondern auch für zukünftige Betreuer ungeeignet. Ich kann mir vorstellen, dass viele Angehörige mit Gutachten unzufrieden sind, aber das ist so daneben, dass ich überlege einen Betreuungsanwalt zu kontaktieren. Beispielsweise steht da u.a. drin, dass meine Mutter weiterhin ihre Privatpost lesen und verschicken darf, aber es gibt einen Gerichtsbschluss von 2013, dass sie meinem Cousin gegenüber nicht mehr äußern darf, dass er ein Inzestkind ist - mit Strafandrohung für 250 000 Euro / pro Verleumndung - und genau das ist ihr größtes Anliegen, das wieder zu tun. Wie soll ich sie denn aufhalten das zu tun, wenn sie das darf? Es wurde für die erneute Betreuungsprüfung ein Rechtspfleger beauftragt die Interessen meiner Mutter zu vertreten und der sagte mir diesbzgl., dass ich doch alles machen kann wie ich will, weil ich ja in ihrem Sinne handeln soll. Und das obwohl sie laut Gutachten ihre Sachen inhaltlich regeln kann und nur aufgrund ihrer Bettlägerigkeit eine Betreuung benötigt. Hat nur ab und zu Realitätsverlust. Darf ich das tatsächlich? Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass - sofern im Sinne des Gutachtens eine Betreuung entschieden wird - ich nicht bereit bin, die Betreuung zu machen. Vom Rechtspfleger habe ich mich letzte Woche breit schlagen lassen (auch aufgrund solcher Argumente) das ich es doch mache. Ich will aber nicht. Wenn mich das Gericht jetzt ernennt, dann ist das schriftlich, oder? Wie lehne ich das dann ab? Oder bekommt man da zur Zustimmung eine Frist gesetzt? und wie lange dauert es dann wieder? Das beste ist: jetzt geht sie auf den Rechtspfleger los (der ist nur hinter ihrem Geld her und soll lieber mal eine eigene Praxis aufmachen, anstatt sie zu belästigen) und auf den Richter (der macht Körperverletztung und darf erst wieder kommen, wenn er die Barthaare meines Vaters untersucht um nachzuweisen, dass mein Cousin der Sohn von meiem Vater und seiner Schwester (meine Tante) ist. Sie will jetzt erstmal ans höchste Meschenrechtsgericht in DenHaag mit der Sache. Würde mich mal interessieren wie die das Gutachten inzwischen finden. Es ist schon schwer genug meine Mutter zu betreuen (ihr Pfleger will sie mit Abführmitteln im essen umbringen) und mich ruft sie täglich an um mir seine schlimmen Entgleisungen zu erzählen. Ich hab echt kein Bock mehr. Danke und viele Grüße wenzlein Geändert von wenzlein (10.08.2015 um 13:36 Uhr) |
11.08.2015, 08:39 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Schicke an das Betreuungsgericht ein Schreiben, dass du dich aus persönlichen Gründen nicht in der Lage siehst die Betreuung zu übernehmen. Am besten als Eilfax oder bringe es persönlich auf der Geschäftsstelle vorbei. Wenn der Beschluss erst da ist bist du Betreuer und kannst zwar deine Entlassung beantragen aber bis ein Neuer gefunden ist bist du verantwortlich. Dann mal fix jetzt Gruss Michaela
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