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Kontakt zu Jugendamt Aufgabenkreis/ Hilfe vom Betreuer?

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Hallo!, sagt mal helft ihr euren Schützlingen auch bei Jugendamtskontakten? Habe einen Brief vom Jugendamt erhalten, dass der Betreuer im ...


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Alt 13.08.2015, 18:21   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard Kontakt zu Jugendamt Aufgabenkreis/ Hilfe vom Betreuer?

Hallo!,

sagt mal helft ihr euren Schützlingen auch bei Jugendamtskontakten?
Habe einen Brief vom Jugendamt erhalten, dass der Betreuer im Namen vom Kindesvater um einen gemeinsamen Termin bittet. Ist diese Person dann auch dabei?

Liebe Grüße

Noel
Noel ist offline  
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Alt 13.08.2015, 21:08   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin Noel

Ja, und sogar insbesondere bei den JA-Kontakten.


Das mit dem Jugendamt ist so eine Sache.
Einerseits ist man als Betreuer eines Elternteiles nicht für deren Kinder zuständig. Das Sorgerecht bleibt bei den betreuten Eltern und der Betreuer hat da eigentlich nichts zu melden.

Andererseits unterstütze ich die betreuten Eltern schon in ihren Sorgerechtsangelegenheiten - im Sinne von Beratung. Das kann durchaus eine ganze Menge Arbeit sein.
Die anstehenden Entscheidungen müssen die betreuten Eltern selber fällen und umsetzen.
Das mache ich aber auch nur bei betreuten Eltern, die sich auch um ihr Kind bemühen. Das sind glücklicherweise die meisten.

Der Hintergrund für mein Engagement ist der Umstand, dass Jugendämter nur wenig Geld haben, aber davon teure Hilfen anbieten müssen. Zu Deutsch: Viele Jugendämter versuchen ihre Landräte mit erreichten Einsparzielen zu beglücken, was wirklich nur mit massiver und systematischer Hilfeverweigerung zu schaffen ist.
Nicht alle JAs sind so, aber sehr viele warten im wahrsten Sinne des Wortes darauf, dass ihnen auch ein "Kevin" aus dem Kühlschrank kullert oder einem "Frizl-Opfer" die Flucht gelingt und keiner will was gewußt haben.

Mit einigen meiner betreuten Eltern habe ich die Erfahrung machen müssen, dass das zuständige Jugendamt fachlich unter aller Sau und extrem knauserig ist. Bisher wurde da von meinen betreuten Eltern noch kein Prozess verloren, aber eine ganze Reihe davon waren nötig.
Da kann ich doch meine betreuten Eltern nicht alleine lassen, nur weil mich die Kinder nichts angehen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.08.2015, 21:47   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
sagt mal helft ihr euren Schützlingen auch bei Jugendamtskontakten?
wie in früheren Threads schon gesagt, die elterlich Sorge ist von der Betreuung ausgenommen.

letztendlich wird es hier aber allen Kollegen wie Imre- und mir auch- gehen. Wenn es um ein kleines Kind geht und wir nur vermittelnd oder schlichtend etwas machen sollen wird es wohl kein Kollege ablehenen das dann auch zu tun.

Zitat:
Ist diese Person dann auch dabei?
wenn mich mein Betreuter um Vermittlung bitten würde, wenn ich deswegen sogar ein offizielles Gespräch anleiern soll und er möchte, dass ich dabei wäre um ihn zu unterstützen oder vielleicht erklärend tätig zu sein, dann würde ich das ausnahmsweise auch machen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.08.2015, 22:43   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
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Oftmals bei JA-Kontakten geht es ja auch um finanzielle Fragen. Und spätestens dann, wenn Formulare zu Einkommen etc. des Elternteils kommen, muss man ja sowieso. Und wenn man nicht als Betreuer sich einmischen will, dann einfach als Beistand
May-Britt ist offline  
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Alt 13.08.2015, 23:34   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Danke, es geht eher um den Kontakt zwischen Vater und Kind. Dieser ist nicht sorgeberechtigt.
Also Anbahnung nach eines längeren Kontaktabbruches.
Ich persönlich möchte den Betreuer nicht dabei haben, er pocht nur darauf, was sein Betreuter will und will alles diktieren. Ich durfte ihn früheren Zeiten so erleben.
Es geht ja nicht um finanzielle Dinge.
Noel ist offline  
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Alt 15.08.2015, 17:19   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin Noel

Wenn es sich um Deinen Betreuer handelt, so kannst Du ihn auffordern, sich rauszuhalten.

Wenn es sich um den Betreuer des Kindesvaters handelt und der Kindesvater wünscht, dass sein Betreuer ihn unterstützt, so kann der Betreuer ihn zwar nicht qua Amt, aber als Mensch unterstützen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.08.2015, 18:36   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Achso, mir wurde nun erzählt, der Betreuer muss dabei sein. Da der Kindesvater doch die rechtliche Betreuung hat und der Betreuer mit irgendwas einverstanden sein muss. Hä? Habe ich etwas verpasst?

Handelt ihr etwa auch Umgänge mittlerweile aus? Und besprecht diesen (Zeit, Ablauf, usw.)? Das ist mir neu. Oder sitzt der Vater im betreuten Wohnen, sodass Umgang mit der Einrichtung angesprochen werden muss? So recht bin ich da nicht durchgestiegen.
Noel ist offline  
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Alt 15.08.2015, 22:15   #8
Stammgast
 
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Beiträge: 992
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Umgangsrecht ist Bestandteil der Personensorge und nicht der rechtlichen Vertretung innerhalb der elterlichen Sorge. Damit hat der rechliche Betreuer in diesem Bereich keinerlei Befugnisse. Seine Anwesenheit ist somit nicht zwingend erforderlich. Im Gegenteil, wenn ein Elternteil wünscht, dass er nicht teilnehmen darf, ist er vom Termin auszuschließen.
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Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 15.08.2015, 23:17   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im Gegenteil, wenn ein Elternteil wünscht, dass er nicht teilnehmen darf, ist er vom Termin auszuschließen.
das hat aber nichts mit seiner Eigenschaft als Betreuer zwangsläufig zu tun- das Ausschliessen.
Jeder hat das Recht einen Vertrauten zu wichtigen Besprechungen hinzuzubitten. Wenn die Gegenseite das ablehnt muss grundsätzlich neu verhandelt werden.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.08.2015, 23:27   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
Umgangsrecht ist Bestandteil der Personensorge und nicht der rechtlichen Vertretung innerhalb der elterlichen Sorge. Damit hat der rechliche Betreuer in diesem Bereich keinerlei Befugnisse. Seine Anwesenheit ist somit nicht zwingend erforderlich. Im Gegenteil, wenn ein Elternteil wünscht, dass er nicht teilnehmen darf, ist er vom Termin auszuschließen.
Ah.. interessant! Dachte, weil der Betreuer den Termin gemacht hatte, muss er dabei sein.
Wie würde das Laufen, wäre er einer Wohngruppe?
Noel ist offline  
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