Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht über den Tot hinaus im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,hätte da mal eine Frage.eine Freundin von mir hat eine Vorsorgevollmacht über den Tot hinaus.die zu betreuende Person hat ...
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19.08.2015, 22:28 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 18.08.2015
Beiträge: 1
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Vorsorgevollmacht über den Tot hinaus
Hallo zusammen,hätte da mal eine Frage.eine Freundin von mir hat eine Vorsorgevollmacht über den Tot hinaus.die zu betreuende Person hat keine Erben und kein Testament was passiert mit ihrem Guthaben? Bekommt alles der Staat?
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19.08.2015, 22:46 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
Und was hat eine Vorsorgevollmacht mit Betreuung zu tun? Zu deiner Erbfrage Google mal nach gesetzlichen Erben, da wirst du schon deine Antworten finden.
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20.08.2015, 12:18 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Eine Person ohne Erben gibt es in Deutschland nicht. Nur weil jemand keine Kinder hat, heißt es nicht, dass es keine Erben gibt.
Erben I. Ordnung -> Abkömmlinge Erben II. Ordnung -> Eltern und deren Abkömmlinge Erben III. Ordnung -> Großeltern und deren Abkömmlinge Erben IV. Ordnung -> Urgroßeltern und deren Abkömmlinge usw. Dies ließe sich bis Adam und Eva so fortsetzen. Und sollte es wirklich dazu kommen, dass keine Erben ausfindig zu machen sind, kann immer noch das Erbrecht des Fiskus festgestellt werden.
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