Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerhaftung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, meine Schwester ist Berufsbetreuerin. die betreute Person verhält sich nicht an die Regeln. Betreut wird die Person u.a. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
23.08.2015, 16:24 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 19.08.2015
Beiträge: 2
|
Betreuerhaftung
Hallo zusammen, meine Schwester ist Berufsbetreuerin. die betreute Person verhält sich nicht an die Regeln. Betreut wird die Person u.a. Vermögenssorge, deren Knackpunkt sie ist. Der Betreute mietet sich bei privat zu vermieteten Wohnungen ein, zahlt keine Miete und Kaution. Nach 2-3 Monaten verschwindet er und die Betreuerin kennt den Aufenthaltsort nicht. Es wurden gegen ihn schon mehrere Strafanzeigen wegen Betruges gestellt. Nun wurde gegen meine Schwester auch eine Anzeige wg. Betruges wegen Unterlassung gestellt. Hätte sie schon längst deswegen einen Antrag Einwilligungsvorbehalt auf dem Eilweg erstellen müssen? Dann hätte sie vielleicht eine Chance aus dieser Sache ohne Schaden heruazukommen, so ist meine Meinung. Liege ich da etwa falsch oder nicht? Sie ist deswegen vollkommen von der Rolle und aufgelöst. Den Job macht sie noch nicht lang. Vielen Dank für hilfreiche Antworten
|
23.08.2015, 21:38 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin moin
Einen Antrag auf Einwiligungsvorbehalt sollte die Betreuerin schon stellen, wenn der Betreute so viel Mist baut. Allerdings sollte auch geklärt werden, ob der Betreute diese Aktionen im Rahmen eines krankhaften Wahns - also im Prinzip nicht schuldfähig - startet, oder ob der Betreute durchaus weiß, was er tut. Im letzteren Fall sollte die Betreuung aufgehoben werden, weil der Betreute seinen Kopf gerne auch selber hinhalten darf. Abgesehen davon würde ein Einwilligungsvorbehalt den Betreuten auch nicht unbedingt davon abhalten, irgendwo Wohnungen anzumieten und sich wieder nach nirgendwo zu verdrücken. Die Betreuerin wg. der Vergehen der Betreuten anzuzeigen kommt vor Gericht nicht durch. Da sollte sich Deine Schwester schnellstens ein dickeres Fell anschaffen oder den Job wechseln. Als Betreuerin wird sie immer wieder im Kreuzfeuer von allen möglichen Leuten stehen, die sie NICHT betreut. Das gehört einfach zum Job. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.08.2015, 20:30 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 19.08.2015
Beiträge: 2
|
Hallo Imre, vielen Dank für den Tip. Ab er daran hatte sie auch schon gedacht. Da ist noch die Anzeige wegen Betruges durch unterlassenes stellen eines Einwilligungsvorbehaltes. Der Betreute ist schon wegen mehrerer Betrugsdelikte bestraft worden. Ich denke schon, das da etwas auf sie hinzukommt. Ihr zuständiger Rechtspfleger hat sie allerdings als fleißige und zuverlässige Person hingestellt. Ich habe da so meine Zweifel.
Es hat den Eindruck, das der Betreute zwar vollen Verstandes, aber arbeitsscheu im Grunde ist. Es ist wohl das allerbeste, sie würde die Betreuung abgeben. MfG stonturner |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|