Dies ist ein Beitrag zum Thema Verwandter von Demenzkranker gestorben im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich bin neu hier und ich hätte gerne eine Einschätzung von Erfahrenen, damit ich weiss, worauf ich mich vorbereiten ...
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26.08.2015, 13:09 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.08.2015
Beiträge: 3
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Verwandter von Demenzkranker gestorben
Hallo,
Ich bin neu hier und ich hätte gerne eine Einschätzung von Erfahrenen, damit ich weiss, worauf ich mich vorbereiten kann (ferndiagnose ich weeeeiiiss) Bei mir im haus wohnt eine alte demenzkranke Frau. Der pflegedienst kommt 3x täglich und sie hat eine haushaltshilfe. Ihr letzter angehöriger, der mit ihr einkaufen war und geldgeschäfte abgewickelt hat, ist leider verstorben. Nun ist meine frage, wie geht es weiter mit ihr? Muss ein betreuer bestellt werden? Wie lange dauert soetwas? Wer geht in der zeit mit ihr einkaufen? Hilfe nimmt sie nicht von mir an, sagt ihr (toter) angehöriger macht das für sie. Zudem hat sie keine schlüssel mehr und ist nicht zurechnungsfähig, allerdings denke ich nicht dass sie andere gefährden würde. Allerdings erzählt sie immer dass bei ihr eingebrochen wurde und dass sie noch total klar im kopf ist, obwohl sie nichtmal den tod des angehörigen realisieren kann. Am nächsten tag sagt sie sie hätte ihn schon beerdigt, danach sagt sie er kommt die woche zum einkaufen. Ins pflegeheim möchte sie nicht, zuhause vereinsamt sie total, fragt nach ihrer mami usw. Ist das eine situation, in der der betreuer sie im heim unterbringen würde? Oder betreutes wohnen? Der pflegedienst fühlt sich für nix zuständig und ich mache mir ein bisschen sorgen, wie es mit ihr weitergeht. Vielleicht kann ja der eine oder andere was dazu sagen... Einen schönen tag noch |
26.08.2015, 13:31 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
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das ist sehr nett von dir, dass du dir Gedanken um deine Nachbarn machst.
Ich würde die Betreuungsbehörde bei der Stadt oder dem Kreis benachrichtigen. Die würden sich dann um einen Betreuer kümmern und auch die Seniorenbetreuung der Stadt einschalten, die sich dann bis zur Betreuung kümmern wird. Dass der Pflegedienst keine Meldung macht kann ich nicht verstehen. Das zeugt nicht von Verantwortungsbewußtsein. |
26.08.2015, 14:03 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.08.2015
Beiträge: 3
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Ich vermute mal stark, dass die das verfahren (oder was auch immer) eingeleitet haben. Ich weiss aber, dass die nicht für die einkaufen gehen werden, deshalb meine frage nach dauer und pflegeheim :/
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26.08.2015, 14:34 | #4 | |||||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Zitat:
nicht das du das verwechselst. Ein vom Gericht bestellter Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten und nicht seine Einkaufshilfe. Es wäre jedoch seine Aufgabe einen solche Unterstützung zu installieren. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber auch das ist alles Stochern im Nebel, solange man nicht sicher die persönlichen Verhältnisse und evtl. bereits bestehende Finanzierung durch Dritte kennt. P.S.: Ich hab den Titel deines Threads mal geändert da es sich wohl lediglich um einen Bekannten handelte der verstorben ist und nicht um einen Vormund ( den es für Erwachsene auch nicht mehr gibt) Gruß, Andreas
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26.08.2015, 22:25 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ob daraus dann wirklich eine rechtliche Betreuung wird steht in den Sternen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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27.08.2015, 11:39 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.08.2015
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die Antworten, ich weiß dass alles sehr vage und vermutet ist, aber der Pflegedienst gibt mir keine Auskunft, weil ich ja nichts damit zu tun habe (im Prinzip richtig).
Bedeutet also, wenn der Verstrobene eine Vollmacht für die Dame hatte (weiß ich!), weil sie nicht mehr für sich selbst sorgen kann, muss nicht automatisch eine neue Person bestimmt werden? |
27.08.2015, 20:03 | #7 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Zitat:
Wenn nicht - und wenn die Dame ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selber regeln kann - dann ist schon die Anregung einer Betreuung beim Gericht notwendig, bevor auch nur irgendetwas passiert. Von alleine Kann das Gericht nichts unternehmen, weil es nichts von der Notwendigkeit dazu weiß. Falls der städtische Sozialdienst (Vorschlag von Michaela) schon wegrationalisiert sein sollte, dann versuche es mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Schildere die Lage, bitte um einen Besuch bei der Dame und dann mal sehen. Die Leute vom Psychdienst kennen sich mit sowas und vor allem auch mit der Anregung einer Betreuung gut aus. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Stichworte |
betreuer, demenz, gericht, heim, pflegedienst |
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