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Verwandter von Demenzkranker gestorben

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Hallo, Ich bin neu hier und ich hätte gerne eine Einschätzung von Erfahrenen, damit ich weiss, worauf ich mich vorbereiten ...


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Alt 26.08.2015, 13:09   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.08.2015
Beiträge: 3
Standard Verwandter von Demenzkranker gestorben

Hallo,
Ich bin neu hier und ich hätte gerne eine Einschätzung von Erfahrenen, damit ich weiss, worauf ich mich vorbereiten kann (ferndiagnose ich weeeeiiiss)
Bei mir im haus wohnt eine alte demenzkranke Frau. Der pflegedienst kommt 3x täglich und sie hat eine haushaltshilfe.
Ihr letzter angehöriger, der mit ihr einkaufen war und geldgeschäfte abgewickelt hat, ist leider verstorben.

Nun ist meine frage, wie geht es weiter mit ihr? Muss ein betreuer bestellt werden? Wie lange dauert soetwas? Wer geht in der zeit mit ihr einkaufen? Hilfe nimmt sie nicht von mir an, sagt ihr (toter) angehöriger macht das für sie. Zudem hat sie keine schlüssel mehr und ist nicht zurechnungsfähig, allerdings denke ich nicht dass sie andere gefährden würde. Allerdings erzählt sie immer dass bei ihr eingebrochen wurde und dass sie noch total klar im kopf ist, obwohl sie nichtmal den tod des angehörigen realisieren kann. Am nächsten tag sagt sie sie hätte ihn schon beerdigt, danach sagt sie er kommt die woche zum einkaufen.
Ins pflegeheim möchte sie nicht, zuhause vereinsamt sie total, fragt nach ihrer mami usw.
Ist das eine situation, in der der betreuer sie im heim unterbringen würde? Oder betreutes wohnen? Der pflegedienst fühlt sich für nix zuständig und ich mache mir ein bisschen sorgen, wie es mit ihr weitergeht.
Vielleicht kann ja der eine oder andere was dazu sagen... Einen schönen tag noch
Pflegedienstistdoof ist offline  
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Alt 26.08.2015, 13:31   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
Standard

das ist sehr nett von dir, dass du dir Gedanken um deine Nachbarn machst.

Ich würde die Betreuungsbehörde bei der Stadt oder dem Kreis benachrichtigen. Die würden sich dann um einen Betreuer kümmern und auch die Seniorenbetreuung der Stadt einschalten, die sich dann bis zur Betreuung kümmern wird.

Dass der Pflegedienst keine Meldung macht kann ich nicht verstehen. Das zeugt nicht von Verantwortungsbewußtsein.
Salei ist offline  
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Alt 26.08.2015, 14:03   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.08.2015
Beiträge: 3
Standard

Ich vermute mal stark, dass die das verfahren (oder was auch immer) eingeleitet haben. Ich weiss aber, dass die nicht für die einkaufen gehen werden, deshalb meine frage nach dauer und pflegeheim :/
Pflegedienstistdoof ist offline  
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Alt 26.08.2015, 14:34   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ihr letzter angehöriger, der mit ihr einkaufen war und geldgeschäfte abgewickelt hat, ist leider verstorben.
Zitat:
wie geht es weiter mit ihr? Muss ein betreuer bestellt werden?
Hallo pflegedienstistdoof,

nicht das du das verwechselst. Ein vom Gericht bestellter Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten und nicht seine Einkaufshilfe. Es wäre jedoch seine Aufgabe einen solche Unterstützung zu installieren.

Zitat:
Der pflegedienst fühlt sich für nix zuständig und ich mache mir ein bisschen sorgen, wie es mit ihr weitergeht.
Die Aufgabe des Pflegedienstes besteht nicht darin das Leben seiner Kunden zu organisieren, sondern er handelt im Rahmen seiner Tätigkeiten im Pflegebereich, sonstige Entscheidungsbefugnisse hat er nicht. Er kann höchstens eine Anregung an das zuständige Betreuungsgericht schicken damit dort ermittelt wird ob eine Betreuung notwendig ist.

Zitat:
Ich vermute mal stark, dass die das verfahren (oder was auch immer) eingeleitet haben.
Vermuten ist schön, Wissen ist besser. Frag entweder mal den Pflegedienst oder schreib selber eine Anregung an das Gericht oder die Betreuungsbehörde damit das Leben deiner Nachbarin gesichert werden kann.

Zitat:
Ich weiss aber, dass die nicht für die einkaufen gehen werden,
Du hast doch geschrieben das es auch eine Haushaltshilfe gibt.

Aber auch das ist alles Stochern im Nebel, solange man nicht sicher die persönlichen Verhältnisse und evtl. bereits bestehende Finanzierung durch Dritte kennt.

P.S.: Ich hab den Titel deines Threads mal geändert da es sich wohl lediglich um einen Bekannten handelte der verstorben ist und nicht um einen Vormund ( den es für Erwachsene auch nicht mehr gibt)

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 26.08.2015, 22:25   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun ist meine frage, wie geht es weiter mit ihr? Muss ein betreuer bestellt werden?
Nicht immer wenn alles nicht so gut klappt muss gleich ein betreuer her. Der normale Weg wäre, dass du dich an den städtischen Sozialdienst (über die Stadtverwaltung) wendest und dort die Situation schilderst. Die gehen dann los und erkunden die Situation und Lebenslage.
Ob daraus dann wirklich eine rechtliche Betreuung wird steht in den Sternen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.08.2015, 11:39   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.08.2015
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank für die Antworten, ich weiß dass alles sehr vage und vermutet ist, aber der Pflegedienst gibt mir keine Auskunft, weil ich ja nichts damit zu tun habe (im Prinzip richtig).

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nicht immer wenn alles nicht so gut klappt muss gleich ein betreuer her.
Bedeutet also, wenn der Verstrobene eine Vollmacht für die Dame hatte (weiß ich!), weil sie nicht mehr für sich selbst sorgen kann, muss nicht automatisch eine neue Person bestimmt werden?
Pflegedienstistdoof ist offline  
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Alt 27.08.2015, 20:03   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Pflegedienstistdoof Beitrag anzeigen
Bedeutet also, wenn der Verstrobene eine Vollmacht für die Dame hatte (weiß ich!), weil sie nicht mehr für sich selbst sorgen kann, muss nicht automatisch eine neue Person bestimmt werden?
Wie sollte diese Automatik den funktionieren? Für die Bestimmung eines neuen Bevollmächtigten hätte die Dame selber schon vorab einen festlegen müssen. Dann gäbe es einen.

Wenn nicht - und wenn die Dame ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selber regeln kann - dann ist schon die Anregung einer Betreuung beim Gericht notwendig, bevor auch nur irgendetwas passiert. Von alleine Kann das Gericht nichts unternehmen, weil es nichts von der Notwendigkeit dazu weiß.

Falls der städtische Sozialdienst (Vorschlag von Michaela) schon wegrationalisiert sein sollte, dann versuche es mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Schildere die Lage, bitte um einen Besuch bei der Dame und dann mal sehen. Die Leute vom Psychdienst kennen sich mit sowas und vor allem auch mit der Anregung einer Betreuung gut aus.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
betreuer, demenz, gericht, heim, pflegedienst


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