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was darf die betreuerin ?

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hallo , ich bin ein pyschich erkrankter mensch und habe aus freien stücken die betreung beantragt und bin jetzt seit ...


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Alt 26.08.2015, 14:44   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 25.08.2015
Beiträge: 2
Böse was darf die betreuerin ?

hallo ,
ich bin ein pyschich erkrankter mensch und habe aus freien stücken die betreung beantragt und bin jetzt seit einen jahr in betreuung und komme mit meiner betreuerin nicht zurecht, da sie mir jetzt versucht hatt anzudrohen mir die geschäftsfähigkeit weg zunehmen habe ich gegen gesteuert und es gab richtig bösen ärger ( MIT ihr und mir ) dazu kommt noch dazu das ich zurzeit in einer beruflichen reha bin ( WERKSTATT ) WO Ich nicht klar komme mit den menschen dort und ich schon gesagt habe zu ihr das ich kündigen möchte und in ersten arbeitsmarkt gehen möchte und sie meinte zu mir rotz frech ja sie werden dann für ihr leben lang sozial hilfe bekommen ! So was muss mann sich doch nicht von seiner betreuerin gefallen lassen es gibt noch viele weiter beispiele dazu !
Meine frage an euch / AN DIE betreuer hier wie kann ich selber die betreuung aufheben lassen muss ich da beim gericht ein antrag stellen oder wie soll ich das machen ? Und zum zweiten muss ich mir gefallen lassen das sie in alle meine schränke schauen darf um zu gucken was ich da drin habe ? DAS Geht ihr doch nix an .

lg sony
sony ist offline  
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Alt 26.08.2015, 16:14   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard

Zitat:
Zitat von sony Beitrag anzeigen
hallo ,
komme mit meiner betreuerin nicht zurecht, da sie mir jetzt versucht hatt anzudrohen mir die geschäftsfähigkeit weg zunehmen habe ich gegen gesteuert und es gab richtig bösen ärger ( MIT ihr und mir ) dazu kommt noch dazu das ich zurzeit in einer beruflichen reha bin ( WERKSTATT ) WO Ich nicht klar komme mit den menschen dort und ich schon gesagt habe zu ihr das ich kündigen möchte
Meine frage an euch / AN DIE betreuer hier wie kann ich selber die betreuung aufheben lassen muss ich da beim gericht ein antrag stellen oder wie soll ich das machen ? Und zum zweiten muss ich mir gefallen lassen das sie in alle meine schränke schauen darf um zu gucken was ich da drin habe ? DAS Geht ihr doch nix an .
lg sony
Kann dich verstehen, habe teilweise ähnliche Probleme.
Musst du ihr nicht einen Grund liefern, damit sie dir die Geschäftsfähigkeit wegnehmen kann?
Tina82 ist offline  
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Alt 26.08.2015, 16:32   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Musst du ihr nicht einen Grund liefern, damit sie dir die Geschäftsfähigkeit wegnehmen kann?
Ein Betreuer kann eine Geschäftsfähigkeit weder aberkennen noch herstellen. Und "wegnehmen" schon mal gar nicht.

Zitat:
Meine frage an euch / AN DIE betreuer hier wie kann ich selber die betreuung aufheben lassen muss ich da beim gericht ein antrag stellen
So ist es, Antrag bei Gericht auf Aufhebung stellen, am besten unterstützt von einem ärztlichen Attest und schauen was das Gericht entscheidet.

Zitat:
Und zum zweiten muss ich mir gefallen lassen das sie in alle meine schränke schauen darf um zu gucken was ich da drin habe
Ein Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten und nicht dessen Aufpasser. Was sie in den Schränken sucht soll sie dir doch mal erklären.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 26.08.2015, 16:56   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
So ist es, Antrag bei Gericht auf Aufhebung stellen, am besten unterstützt von einem ärztlichen Attest und schauen was das Gericht entscheidet.
Gruß, Andreas
Andreas, würdest du das mit dem Attest mir ein bisschen erläutern?
Reicht ein Hausarzt oder doch Psychologe?
Was sollte drin stehen?
Was kostet so ein Attest?
Oder finde ich hierzu an anderer Stelle im Forum mehr?
Tina82 ist offline  
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Alt 27.08.2015, 12:37   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 25.08.2015
Beiträge: 2
Standard !

hallo danke für die schnelle antwort von euch beiden !
Meine frage wie auch von der jungen frau WAS Muss in den ärtlichen attest genau drinstehen und muss ich das bezahlen ?
lg sony
sony ist offline  
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Alt 27.08.2015, 14:28   #6
(Dipl.) Sozialarbeiter
 
Benutzerbild von Udsch
 
Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 145
Standard

Hallo Sony,


wenn du mit der Betreuerin nicht zurecht kommst, muss die Betreuung ja nicht unbedingt gleich aufgehoben werden. Du kannst gegenüber dem Gericht die Vornahme eines Betreuerwechsels wünschen. Ein Betreuerwechsel ist dann notwendig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem nachhaltig gestört ist.


Für geschäftsunfähig erklären kann die Betreuerin selbst, wie es hier schon gesagt wurde, nicht. Die Einrichtung der Betreuung hat ja erstmal keinen Einfluss auf deine Geschäftsfähigkeit. Wenn die Betreuerin merkt, dass du dich z.B. finanziell schädigst, indem du wiederholt Verträge abschließt, die du nicht halten kannst oder wenn du dein monatliches Einkommen immer schon zur Monatsmitte ausgegeben hast und du dann nichts mehr zu essen kaufen kannst könnten die Voraussetzungen vorliegen, dass man dir im Bereich der Finanzen die Geschäftsfähigkeit aberkennt. Die Entscheidung hierüber kann nur der Richter treffen. Damit der Richter seine Entscheidung treffen kann, gibt er ein Gutachten in Auftrag. Der Gutachter würde dann mit dir ein Gespräch führen und feststellen, ob du ggf. wegen deiner Krankheit den Überblick über deine Finanzen verlierst und deswegen zum Schutz für geschäftsunfähig erklärt werden müsstest. Das hätte die Folge, dass du z.B. nicht mehr auf dein Konto zugreifen darfst oder Verträge abschließen kannst ohne, dass die Betreuerin das erlaubt. Das waren jetzt nur Beispiele. Theoretisch kann die Geschäftsfähigkeit in jedem Aufgabenkreis des Betreuers aberkannt werden, in dem du dich schädigst und das krankheitsbedingt nicht kontrollieren kannst.


Falls solche oder ähnliche Gründe nicht vorliegen, hat deine Betreuerin die angekündigte Aberkennung der Geschäftsfähigkeit wohl nur als Druckmittel benutzt, das wäre wirklich schlimm.


Kosten für das Gutachten, welches das Gericht einholen würde, musst du nicht übernehmen, es sei denn, du verfügst über ganz viel Vermögen (ich glaube, es müssten mehr als 25.000,- € sein oder so, damit du an Gerichtskosten beteiligt werden kannst.)


Solltest du dich nicht für einen Betreuerwechsel entscheiden wollen, kannst du natürlich auch die Aufhebung der Betreuung beantragen. In der Regel ist die Betreuung aber aus einem bestimmten Grund eingerichtet, du solltest dir gut überlegen, ob du wirklich ohne die Hilfe eines Betreuers zurechtkommen würdest (z.B. könntest du dir auch andere Hilfen organisieren, indem du dir nur noch durch Beratungsstellen helfen lässt oder sogar jemanden bevollmächtigen könntest, der alles regelt, was du nicht schaffst). Wenn du sicher bist, dass du ohne Hilfe zurechtkommst, gibts vielleicht auch gar keinen Grund mehr für die Betreuung und sie wird auf deinen Antrag hin aufgehoben.


In ganz wenigen Fällen kann die Betreuung auch gegen den Willen des Betreuten fortgesetzt werden. Aber auch nur, wenn ein Gutachter feststellt, dass du wegen deiner Krankheit gar nicht erkennst, dass du auf die Betreuung angewiesen bist und wenn ohne Betreuung zu erwarten wäre, dass du gefährdet bist, sei es gesundheitlich, finanziell oder in anderen Bereichen.


Ein Attest benötigst du nach meiner Auffassung nicht, wenn du die Betreuung aufgehoben haben möchtest. Wenn dein Hausarzt dir sowas ausstellt, mache es aber ruhig zur Unterstützung. Bezahlen würd ich dafür erstmal nix. Wie gesagt, wenn das Gericht gegen deinen Willen fortführt, muss es sowieso auch ein Gutachten hierzu einholen. Wenn die Betreuung dann nicht aufgehoben wird, würde ich das entweder akzeptieren, wenn ich die Auffassung des Gutachtens verstehen kann oder ich würde mit Hilfe eines Anwaltes dann dagegen vorgehen. Der Anwalt kostet ja auch nix, wenn du über kein ausreichendes Geld verfügst.


Wie gesagt, ein Wechsel der Betreuungsperson könnte ja auch ein guter Weg sein...

Ach ja, und ohne dein Einverständnis in deine Schränke schauen ist echt frech, die Gründe, die du hier genannt hast, würden nach meinem Verständnis locker ausreichen dafür, dass man dir einen anderen Betreuer vermittelt.

viel Erfolg!

Geändert von Udsch (27.08.2015 um 14:44 Uhr)
Udsch ist offline  
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