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Darf Betreuer über mein Geld frei verfügen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf Betreuer über mein Geld frei verfügen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich schon wieder, leider . . . Bin grade dabei eine Beschwerde fürs Amtsgericht zu schreiben und bräuchte Infos von ...


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Alt 29.08.2015, 01:36   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Böse Darf Betreuer über mein Geld frei verfügen?

Ich schon wieder, leider . . .

Bin grade dabei eine Beschwerde fürs Amtsgericht zu schreiben und bräuchte Infos von euch über die herrschende Rechtslage!

Problem: Betreuer stellt mich vor vollendete Tatsachen.
Betreuer hat die Reparatur meines Hilfsmittels beauftragt, ohne meine Zustimmung einzuholen.
(Dieses Hilfsmittel gehört mir allein (keine Kassenleistung) und der Betreuer macht erst wochenlang gar nichts und reisst dann plützlich die Verfügung darüber einfach an sich. Es handelt sich aber um MEIN Eigentum.)
Ich habe die Reparatur von meinem kleinen Taschengeld zu zahlen. Wären ja nur kleine Raten.
Ob ich damit einverstanden bin ist komplett belangslos für ihn. (Darf er das ohne Einwilligungsvorbehalt?)
Ich bin keinesfalls bereit, mein Geld fast ausschliesslich für Hilfsmittel ausgeben zu müssen!

Wie sieht es aus:
Darf der Betreuer einfach so über mein Geld verfügen??
Verträge über meinen Kopf hinweg abschliessen und mir das Geld dafür entziehen?
Habe ich ein Mitsprache- oder Einspruchsrecht?
Es ist leicht Lastschriften zurückzuholen!
Tina82 ist offline  
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Alt 01.09.2015, 07:32   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bin grade dabei eine Beschwerde fürs Amtsgericht zu schreiben und bräuchte Infos von euch über die herrschende Rechtslage!
Ich befürchte, du machst dir wenig Freude mit deiner Beschwerde. Eine "herrschende" Rechtslage gibt es zu der Frage leider auch nicht.

Bei der Sache kommt es darauf an wie wichtig dieses Hilfsmittel für dich ist, ob du z.B. darauf angewiesen bist um dich fortzubewegen, nur als Beispiel.

Ohn EiWi sollte man keine Verfügungen gegen den Willen des Betreuten treffen, aber man braucht auch nicht gleich einen EiWi um etwaige nötige Dinge zu regeln, wie wichtige anstehende Reparaturen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.09.2015, 12:50   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard

Hallo,

man kann das auch anders sehen: warum lässt ein Betreuter seine Hilfsmittel nicht reparieren ?

Und was soll eine Beschwerde bei Gericht bringen ? "Buh, der böse Betreuer hat gegen meinen Willen meinen Rollator auf meine Kosten reparieren lassen ?"

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 03.09.2015, 19:03   #4
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Wer soll es denn sonst bezahlen wenn nicht Du ???
Die andere Möglichkeit wäre, es unrepariert zu lassen..aber anscheinend war ja eine Reparatur gewünscht...dann muss sie wohl auch bezahlt werden...
Miezekatze ist offline  
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Alt 03.09.2015, 19:49   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
Standard

Ich glaube, hier geht es eher darum, dass sie es vom TASCHENgeld zahlen soll und nicht vom allgemein vorhandenen Bankguthaben...
May-Britt ist offline  
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Alt 04.09.2015, 00:47   #6
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Gibt es denn ausser dem Taschengeld noch weiteres Guthaben Tina82 ? (Girokonto, Sparbuch etc.)
Miezekatze ist offline  
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Alt 04.09.2015, 15:47   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard

Die Reparatur war
- von mir gewünscht bis ich erfahren habe was diese kostet
- vom Wohnheim damit ich schnellstens wieder in deren Zwangsarbeit zurückkehren kann.

Ich hätte gerne die Chance gehabt mir kostenlose Alternativen anzuschauen. Da der Betreuer aber im Alleingang die Reparatur in Auftrag gegeben und sofort zurückbeordert hat und ich erst dann davon erfahren habe, war mir dies nicht möglich.

Bin ich drauf angewiesen? Ich komme ohne auch ohne Hörgerät zurecht (von Vorlesungen, aus denen man mich zwangsbeurlaubt hat, abgesehen, da nicht).

Nein, kein weiteres Geld vorhanden.
Ich bin nicht bereit das vom meinen Taschengeld zu bezahlen. (Zahle schon Batterien, kleinere Reparaturen, Kontaktlinsen davon) Was nun?
Tina82 ist offline  
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Alt 05.09.2015, 04:28   #8
Neuer Gast
 
Registriert seit: 24.12.2012
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Bin ich drauf angewiesen? Ich komme auch ohne Hörgerät zurecht
In einem deiner anderen Themen steht wiederum:
Zitat:
(HNO Attest: "o.g. Patientin ist auf beiden Ohren taub, daher ist eine Kommunikation nahezu nicht möglich")
Jera ist offline  
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