Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf Betreueter ohne vollständiger Vermögensaufstellung ins Heim gebracht werden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe diesen Beitrag bereits in geschlossenen Foren gepostet,. Vllt war das falsch, und deswegen bekomme ich keine Antwort. Daher ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
01.09.2015, 22:05 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
|
Darf Betreueter ohne vollständiger Vermögensaufstellung ins Heim gebracht werden?
Ich habe diesen Beitrag bereits in geschlossenen Foren gepostet,. Vllt war das falsch, und deswegen bekomme ich keine Antwort. Daher poste ich meinen Beitrag nochmals hier.
Also: Der Berufsbetreuer hat erst nach 5 Monaten eine Vermögensaufstellung unserer Mutter beim Pflegegericht vorgelegt , die gar keine Wertsachen enthalten, wie Goldschmuck, Antikmöbel, teuere Tepiche etc. Jetzt nutzt der Betreuer unsere Abwesenheit im Urlaub, um Mutter ins Heim zu bringen. Sämmtliche Attests von den Ärzten, dass die Unterbringung ins Heim nicht nur unnötig, sondern auch gesunheitsbedrohend für unserer Mutter wäre, nützten nichts, um den Berufsbetreuer aufzuhalten. Der BB hat den Tag des Umzugs ins Heim ausgesucht, wenn wir in den Urlaub fahren. Die Verhinderungspflege war bereits von uns beantrag und perfekt organisiert, und mit Pflegedienst abgesprochen. Der BB stimmte nicht zu. Vor zwei Monaten wurde BB in Kenntniss gesetzt, dass wir dann und dann in Urlaub fahren, und eine Verhinderungspflege beantragen. Keine Reaktion folgte. Nun gerade fünf Tage vor unserem Urlaub, hat BB den Pflegedienst zum nächst möglichem Termin gekündigt, und teilt mit, dass Mutter ins Heim gebracht wird und nie wieder in die Häusliche Pflege zurückkommen wird. Was tun? Wir haben hier im Forum vor eine Weile unsere Situation beschrieben und geschildert, man kann nachlesen. Sich immer wieder zu wiederholen ist bestimmt nicht von Vorteil für das Forum. Sowohl BB, als auch Pflegegericht reagieren nicht auf unsere Briefe, auch nicht auf die Briefe von unserem Anwalt. Das Verfahren bez. der Richtigkeit der Bestellung eines BB läuft noch, das LG lässt sich Zeit. Was kann man noch tun? Danke Für Eure Hilfe. Gretta Geändert von Gretta (01.09.2015 um 22:10 Uhr) |
03.09.2015, 14:44 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
|
Meintest Du wirklich Pflegegericht?
Gibt es bei Euch ein solches Gericht, dass wir in BW nicht haben?
Danke für Antwort Motzerella |
03.09.2015, 14:50 | #3 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
|
Ich denke mal, dass es sich um das "ganz normale" Gericht (=Betreuungsgericht [welches ja lediglich eine Abteilung ist] am Amtsgericht) handelt.
Ein "Pflegegericht" gibt es nicht. Aber da wollen wir mal nicht so sein und uns wieder auf das Thema konzentrieren.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
03.09.2015, 19:45 | #4 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 44
|
Zitat:
Fara hat recht, es ist ein Betreuungsgericht.... iss nicht wichtig... und egal... Geändert von Gretta (03.09.2015 um 19:56 Uhr) |
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|