Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer extra bezahlen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo in die Runde!
Darf ein Angehöriger die Betreuerpauschale aufstocken, wenn sie nicht annähernd genügt um den Aufwand für z.B. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
21.09.2015, 14:23 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 18
|
Betreuer extra bezahlen
Hallo in die Runde!
Darf ein Angehöriger die Betreuerpauschale aufstocken, wenn sie nicht annähernd genügt um den Aufwand für z.B. einen psychisch kranken jungen Erwachsenen zu decken? Z.B. zusätzliche Stunden des Berufsbetreuers einfach bezahlen? Wenn ja, macht es Sinn? |
21.09.2015, 14:56 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Nein. Das geht nicht. Mit der Ehrenamtspauschale von 399 Euro ist alles abgedeckt .
Geht den BB auch oft nicht anders. Unsere Stunden sind auch pauschalisiert. Habe z.b. im Moment einen B. für den ich in den letzten 6 Wochen rund 35 Stunden arbeiten musste - und bekomme nur 2 Stunden im Monat bezahlt . Ungerecht aber nicht zu ändern. Um das auszugleichen, bräuchte ich nun nur noch vermögende Neubetreuungen in eigener Wohnung die keinerlei Arbeit machen Lg Boomer |
21.09.2015, 16:01 | #3 | |
Einsteiger
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 18
|
OK, vielen Dank für die Antwort.
Zitat:
|
|
21.09.2015, 16:03 | #4 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Zitat:
gehen tut es schon, ob es sinnvoll ist wäre eine ganz andere Frage. Wer wollte dem Berufsbetreuer denn verbieten einen privatrechtlichen Vertrag mit Angehörigen zu schließen über Zusatzleistungen? Zitat:
Welchen Sinn sollen denn diese Mehrstunden haben? Der rechtliche Betreuer ist lediglich der rechtliche Vertreter aber nicht der Entertainer in allen Lebenslagen. Für persönliche Betreuung gibt es z.B. Betreutes Wohnen welches aus einem ganz anderen Topf finanziert wird und auch mehr Stundenkontingent zur Verfügung hat. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
||
21.09.2015, 16:20 | #6 | ||
Einsteiger
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 18
|
Zitat:
Zitat:
|
||
21.09.2015, 17:10 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Zitat:
Aber leider hat es der Gesetzgeber es noch nicht geschafft ein verbessertes Vergütungssystem zu schaffen (und will es auch nicht)
__________________
---------------- |
|
21.09.2015, 18:34 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
|
Hm, ich hab jetzt mal nachgedacht. Rechtlich müsste gehen, dass sich der Betreuer NICHT aus dem Vermögen des Betreuten NICHT für die Tätigkeit, die zur Betreuung gehört bezahlen lässt.
|
21.09.2015, 18:49 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 18
|
OK, vielen Dank für Eure Antworten!
|
21.09.2015, 19:51 | #10 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Zitat:
Ist damit sowas gemeint wie: von Haus aus Sozpäd ist Betreuer und wird entsprechend vergütete. Parallel leistet er ambulante Hilfe und wird dafür entsprechend vom Träger bezahlt? |
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|