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Betreuer extra bezahlen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer extra bezahlen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo in die Runde! Darf ein Angehöriger die Betreuerpauschale aufstocken, wenn sie nicht annähernd genügt um den Aufwand für z.B. ...


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Alt 21.09.2015, 14:23   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 18
Standard Betreuer extra bezahlen

Hallo in die Runde!

Darf ein Angehöriger die Betreuerpauschale aufstocken, wenn sie nicht annähernd genügt um den Aufwand für z.B. einen psychisch kranken jungen Erwachsenen zu decken? Z.B. zusätzliche Stunden des Berufsbetreuers einfach bezahlen? Wenn ja, macht es Sinn?
verstehenix ist offline  
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Alt 21.09.2015, 14:56   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Nein. Das geht nicht. Mit der Ehrenamtspauschale von 399 Euro ist alles abgedeckt .
Geht den BB auch oft nicht anders. Unsere Stunden sind auch pauschalisiert. Habe z.b. im Moment einen B. für den ich in den letzten 6 Wochen rund 35 Stunden arbeiten musste - und bekomme nur 2 Stunden im Monat bezahlt . Ungerecht aber nicht zu ändern. Um das auszugleichen, bräuchte ich nun nur noch vermögende Neubetreuungen in eigener Wohnung die keinerlei Arbeit machen

Lg
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 21.09.2015, 16:01   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 18
Standard

OK, vielen Dank für die Antwort.

Zitat:
Ehrenamtspauschale von 399 Euro
Ist es beim Berufsbetreuer auch so?
verstehenix ist offline  
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Alt 21.09.2015, 16:03   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Nein. Das geht nicht.
Hallo,

gehen tut es schon, ob es sinnvoll ist wäre eine ganz andere Frage.
Wer wollte dem Berufsbetreuer denn verbieten einen privatrechtlichen Vertrag mit Angehörigen zu schließen über Zusatzleistungen?

Zitat:
Z.B. zusätzliche Stunden des Berufsbetreuers einfach bezahlen? Wenn ja, macht es Sinn?
@verstehenix
Welchen Sinn sollen denn diese Mehrstunden haben? Der rechtliche Betreuer ist lediglich der rechtliche Vertreter aber nicht der Entertainer in allen Lebenslagen.

Für persönliche Betreuung gibt es z.B. Betreutes Wohnen welches aus einem ganz anderen Topf finanziert wird und auch mehr Stundenkontingent zur Verfügung hat.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 21.09.2015, 16:05   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Ist es beim Berufsbetreuer auch so?
Nein,

Berufsbetreuer werden nach dem VBVG vergütet. Die vergüteten Stunden findest du im § 5 VBVG.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 21.09.2015, 16:20   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 18
Standard

Zitat:
@verstehenix
Welchen Sinn sollen denn diese Mehrstunden haben? Der rechtliche Betreuer ist lediglich der rechtliche Vertreter aber nicht der Entertainer in allen Lebenslagen.

Für persönliche Betreuung gibt es z.B. Betreutes Wohnen welches aus einem ganz anderen Topf finanziert wird und auch mehr Stundenkontingent zur Verfügung hat.
Ja, Du sprichst einen wunden Punkt an. In dem Fall lehnt der Betreute (meine Tochter) jede Unterstützung ab. Es gäbe Hilfe vom Jugendamt oder persönliches Budget. Betreutes Wohnen geht auch nicht wenn die Person dies ablehnt. Aber jeden Tag wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben und der Betreuer ist ständig gefordert, und die Vergütung (Stunden) ist meines Erachtens (subjektiv) bei einer jugendlichen einfach zu niedrig.

Zitat:
gehen tut es schon, ob es sinnvoll ist wäre eine ganz andere Frage.
Wer wollte dem Berufsbetreuer denn verbieten einen privatrechtlichen Vertrag mit Angehörigen zu schließen über Zusatzleistungen?
OK dann zunächst mal sehen, wie es weiter geht.
verstehenix ist offline  
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Alt 21.09.2015, 17:10   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Aber jeden Tag wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben und der Betreuer ist ständig gefordert, und die Vergütung (Stunden) ist meines Erachtens (subjektiv) bei einer jugendlichen einfach zu niedrig.
Da hast du sowas von Zustimmung von mir!!!!

Aber leider hat es der Gesetzgeber es noch nicht geschafft ein verbessertes Vergütungssystem zu schaffen (und will es auch nicht)
__________________
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agw ist offline  
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Alt 21.09.2015, 18:34   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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Hm, ich hab jetzt mal nachgedacht. Rechtlich müsste gehen, dass sich der Betreuer NICHT aus dem Vermögen des Betreuten NICHT für die Tätigkeit, die zur Betreuung gehört bezahlen lässt.
sonnenandrea ist offline  
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Alt 21.09.2015, 18:49   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.09.2015
Beiträge: 18
Standard

OK, vielen Dank für Eure Antworten!
verstehenix ist offline  
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Alt 21.09.2015, 19:51   #10
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von sonnenandrea Beitrag anzeigen
Hm, ich hab jetzt mal nachgedacht. Rechtlich müsste gehen, dass sich der Betreuer NICHT aus dem Vermögen des Betreuten NICHT für die Tätigkeit, die zur Betreuung gehört bezahlen lässt.
es tut mir leid, aber ich versteh den Satz nicht 🙈

Ist damit sowas gemeint wie: von Haus aus Sozpäd ist Betreuer und wird entsprechend vergütete. Parallel leistet er ambulante Hilfe und wird dafür entsprechend vom Träger bezahlt?
Boomer ist offline  
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