Dies ist ein Beitrag zum Thema Notfall, wie verhalten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe seit Monaten Probleme mit einem Bewohner und Strafantrag wegen Körperverletzung (treten nach Sexverweigerung), Beleidigung (abpassen und beleidigen), Stalking (wollte ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
24.09.2015, 13:41 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
|
Notfall, wie verhalten?
Habe seit Monaten Probleme mit einem Bewohner und Strafantrag wegen Körperverletzung (treten nach Sexverweigerung), Beleidigung (abpassen und beleidigen), Stalking (wollte sogar andere zum Stalken einspannen), Sachbeschädigung (mein Fahrrad wurde in Innenhof vernichtet, keinen interessiert es) sex. Nötigung/Vergewaltigung (Betreuer: sex N.? der arme Mann) gestellt. Und plane in Nebenklage zu gehen.
Nun hat dieser Bewohner mich angegriffen (erst mit Tür, kurz darauf mit Händen), ein Bewohner musste dazwischen gehen. Ich müsste als Notfall ins KH (sage ich und der Facharzt), aber Betreuer ist nicht erreichbar. Beim letzten Besuch hat Betreuer gesagt, ich solle ihn ausschließlich über das Wohnheim kontaktieren lassen, was ich sofort abgelehnt habe (indiskutabel). Das Wohnheim sehe ich auf seiner Seite, meint ich hätte provoziert (ja, ich habe mich in öffentlichem Raum aufgehalten und bin durch eine weit offene Tür getreten), kommt nicht auf die Idee dass etwas passiert sein könnte. Man möchte nicht über den Vorfall sprechen. Es wird nicht gefragt, ob alles in Ordnung ist, auch nicht auf meine Aussage hin, dass sehr viel mehr passiert wäre, nicht. Man beschwert sich, dass ich zu laut reden würde, aber denkt nicht weiter. Der Bewohner läuft mir immer noch täglich über den Weg! Wie muss ich vorgehen? Kann ich ohne Betreuer und Wohnheim ins KH gehen? Ist das ein Grund für eine berechtigte und ernst genommene Beschwerde? Ich sehe die Besprechungspflicht, die Gesundheitsfürsorge verletzt und unterlassene Hilfeleistung. Hätte Betreuer mich nicht schützen müssen (statt dessen setzt er mich diesem Bewohner und Terror aus?)? Neuer Strafantrag ist wegen schwerer Körperverletzung, (Diebstahl, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr) gestellt. Eigentlich würde ich gerne ein Näherungsverbot beantragen, aber ich habe Angst, dass ich dann umziehen muss. |
24.09.2015, 14:58 | #2 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
|
Natürlich kann man ohne Betreuer ins KH.
|
25.09.2015, 18:17 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
|
Habe die Notiz vom Facharzt im Wohnheim vorgezeigt ("Sie müssen als Notfall in "Krankenhaus-Name" "), aber es passiert
nichts Möchte meine Gesundheitsfürsorge wieder selber regeln. So passiert ja gar nichts. Ist dieses Vorgehen ein berechtigter Grund um um Aufhebung der Gesundheitsfürsorge zu bitten/anzuregen? |
25.09.2015, 19:23 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
|
DU musst nur mit deiner VERSICHERTENKARTE oder einer Bestätigung der KraKa (im NOTFALL reicht meist auch irgendein Dokument wie der PERSO) ins Krankenhaus gehen, dort schildern, was für Schmerzen du hast und wirst dann untersucht, dokumentiert wird das eh alles. Dann bittest du um ein Attest und gehst damit zur Polizei.
Nur, weil du für den Bereich eine Betreuung hast, heißt das nicht, dass dein Betreuer über dich bestimmen kann. Du darfst ALLES alleine machen (Ausnahme: EV), er ist nur da, um Dinge, die du nicht kannst, für dich zu regeln. Das wurde dir aber auch schon etliche Male geschrieben. Wenn du nicht zu Fuß oder mit Bus hinkommst, dann gibt es auch noch das Taxi. Ja, das kostet, aber es ist - wie du sagtest - ein Notfall GEWESEN. - In solchen Fällen kann man auch eine Rechnung ausstellen lassen, die der Betreuer dann für dich begleicht oder die du überweisen musst... JETZT bringt das ganze sowieso kaum noch etwas. Wenn du dennoch die Sachen dokumentiert haben willst, morgen in einen Bus steigen und zum Krankenhaus. Aber nicht als Notfall, die meisten Krankenhäuser haben auch Anlaufkliniken für kleine Sachen. Geändert von May-Britt (25.09.2015 um 19:26 Uhr) |
25.09.2015, 23:11 | #5 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
|
Vor allem heisst es nicht, dass der Betreuer alles für Dich regeln muss...
Das ist eine rechtliche Betreuung....kein Taxi zum Arzt Wenn es ein Notfall ist der es einem nicht mehr ermöglicht, zu Fuss oder mit dem Bus oder was auch sonst zum Arzt zu gehen, ruft man einen RTW... Ein Taxi sollte man nur rufen, wenn man das bezahlen kann...der Betreure kann es überweisen, aber nur wenn Du Geld hast...hast Du keins, kannst Du kein Taxi fahren.... Zum Facharzt bist Du doch auch alleine hingegangen...warum denn nicht ins Krankenhaus ? Der Facharzt hätte auch direkt aus der Praxis einen Transport organisieren können... Was ist denn mit dem Personal in der Wohngruppe ? |
04.10.2015, 17:19 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
|
War inzwischen im KH. Ohne Betreuer.
Von meinem Betreuer habe ich nichts gehört oder gesehen (nein, ich habe nicht erwartet, dass er mich besucht). Das Personal in der Wohngruppe? Die sind genervt wenn ich nicht verstehe, erwarten von mir ,dass ich mich auf keinen Fall schwerhörig verhalte. Nach dem KH möchte man nicht verstehen, dass ich nichts hören kann, nach dem Motto "du warst doch im KH", "mach Hörgerät rein und hör zu". Und dieser Unberechenbare ist auch immer noch da. Habe inzwischen den Zeugenbefragunsbogen erhalten und die haben das von §226 schwere Körperverletzung auf einfache Körperverletzung (§223) runtergestuft. Meiner Meinung ist es aber eindeutig §226 (Verlust des Gehörs ist §226, auch wenn eine Seite schon vorher taub gewesen ist) Was nun? |
05.10.2015, 08:22 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
(Wie man einen Beratungsschein und einen Anwalt findet- dazu gibts hier im Forum bereits viele Beiträge) Damit keiner in Versuchung kommt doch Rechtsberatung zu betreiben schliesse ich den Thread und bitte dafür um Verständnis.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
Lesezeichen |
|
|