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Begutachtung angekündigt, wie verhalten?

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Hallo ! Ich soll in einigen Tagen von einem Arzt des sozialpsychiatrischen Dienstes begutachtet werden. Vermutlich weil meine Betreuung bis ...


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Alt 04.10.2015, 16:53   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard Begutachtung angekündigt, wie verhalten?

Hallo !

Ich soll in einigen Tagen von einem Arzt des sozialpsychiatrischen Dienstes begutachtet werden. Vermutlich weil meine Betreuung bis Januar datiert ist.

Da ich absolut keine Verlängerung meiner Betreuung möchte (siehe auch meine anderen Threads), frage ich mich wie ich mich am besten verhalte um dies zu erreichen.

Sollte ich überhaupt mit dem Arzt sprechen oder wird dann einfach ein Gutachten erstellt?
Wie will man mich taub überhaupt begutachten?
Tina82 ist offline  
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Alt 05.10.2015, 08:18   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Da ich absolut keine Verlängerung meiner Betreuung möchte (siehe auch meine anderen Threads), frage ich mich wie ich mich am besten verhalte um dies zu erreichen.
Darf ich mal ganz offen auf diese Frage antworten? Ich nehme es mir heraus- nicht um dich zu ärgern sondern um dir bißchen auf die Sprünge zu helfen.
Die Frage liest sich so: wie kann ich mich verstellen damit das geschieht was ich möchte?

Meine Anwort dazu liest sich für dich wahrscheinlich nicht erwünscht, ich rate dir- deine bisherigen Threads habe ich alle verfolgt- sei so offen und ehrlich wie es dir möglich ist. Beschreibe deine Schwierigkeiten und auch deine Hilflosigkeit dabei, genauso wie du es hier im Forum getan hast.

Aus vielen verschiedenen Gründen hättest du Hilfe dringend nötig.
Ein Betreuer oder durch eine Betreuung könntest du diese Hilfe bekommen. Also vielleicht ist es dir möglich die Begutachtung auch einmal so, und nicht sofort als Bedrohung zu sehen.

Zitat:
Sollte ich überhaupt mit dem Arzt sprechen oder wird dann einfach ein Gutachten erstellt?
Das kann dir keiner genau sagen, dazu gäbe es mehrer Möglichkeiten- je nach Einschätzung des Gerichts. Du könntest zwangsvorgeführt werden oder das Gutachten könnte auch nach Aktenlage erstellt werden. Das hängt von der gesamten Vorgeschichte und den jeweiligen Einzelverhältnissen ab. Die kennen wir hier nicht ummfassend.

Zitat:
Wie will man mich taub überhaupt begutachten?
Auch dazu gäbe es mehrer Möglichkeiten, einen Gebärdendolmetscher z.B. Der Gutachter ist über deine Schwerhörigkeit/Taubheit informiert (durch die Akte), er wird sich dazu etwas einfallen lassen - und wäre auch dabei auf deine Mithilfe angewiesen wenn sich nicht alles noch zusätzlich und überflüssig verschärfen soll.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.10.2015, 12:20   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Darf ich mal ganz offen auf diese Frage antworten? Ich nehme es mir heraus- nicht um dich zu ärgern sondern um dir bißchen auf die Sprünge zu helfen.
Die Frage liest sich so: wie kann ich mich verstellen damit das geschieht was ich möchte?
Stimmt. Ich erlebe diese Betreuung inzwischen derart negativ, dass es so ist wie du schreibst.

Habe für anderen Zweck ein wenig aufgelistet:
Ich habe eine Betreuung, der ich mal zugestimmt habe, weil ich mir davon Hilfe erhofft hatte.
Bekommen habe ich aber:
- mein Leben ist mir durch diesen Betreuer aus den Händen gerissen worden
- er bestimmt nach seiner Meinung, meine Wünsche sind komplett irrelevant; wenn ich Glück habe stellt er mich vor vollendete Tatsachen oder ich finde seine Machenschaften selbst zufällig heraus
- er verweigert Kommunikation, selbst als Notfall fürs Krankenhaus muss ich mich erst erkundigen, ob ich ohne den Betreuer, der ja nicht erreichbar ist, so einfach ins Krankenhaus gehen kann
- er setzt mich monatelang Psychoterror (Stalking, mehrfache Sachbeschädigung, Abpassen und Beleidigung, Körperverletzung, sex. Nötigung/Vergewaltigung etc) und schwerer Körperverletzung (Angriff = taub) durch Bewohner aus
- er blockt jegliche Engagierung eines Anwalts für Nebenklage etc (hat dem Anwalt telefonisch abgesagt)
- er zwingt mich, Abitur, in einem Wohnheim für geistig behinderte zu existieren
- in diesem Wohnheim möchte man mich zur rückgratlosen Duckmaus erziehen (der Staat hat KEINEN Erziehungsauftrag). Ich war mal so und bin bin froh, mich zu einem Menschen weiterentwickelt zu haben. Für derartiges „Fleisch“ habe ich nur Verachtung übring und möchte damit nichts zu tun haben. Man erwartet aber offensichtlich, dass ich mit diesen Bewohnern, die noch nicht einmal Hauptschulniveau haben, Kontakte aufbaue. Ich bestehe darauf, mir meine Bekanten und Freunde selbst auszusuchen.
- er möchte mich exmatrikulieren
- meine Probleme durch meine Ohren werden übergangen, man möchte mich zum funktionieren und hören zwingen/erpressen
- Betreuer lässt meine Wohnung durch Vermieter wahrsch. ohne Titel ausräumen, mir persönlich fehlen meine Hilfsmittel für meine Behinderung. Zudem fehlen Sachen Dritter, dieses zu regeln habe ich den Betreuer vor mindestens einem Jahr schon gebeten. Nichts ist passiert, aufgrund dessen bin ich nun in der Bibliothek, meinem (ehemaligen, dank Betreuer) Arbeitgeber, gesperrt. Dies ist eine Zumutung und überaus peinlich.
- ich werde zu Zwangsarbeit (Strichlisten anfertigen mit allg. Hochschulreife) erpresst (wenn nicht arbeiten, dann Umzug nach I. oder K.; ich will nicht mit schwer psychisch geschädigten auf dem platten Land lebendig begraben werden), dann bleibt mir nur die Parkbank, zum Winter.
Tina82 ist offline  
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Alt 05.10.2015, 13:32   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Aus vielen verschiedenen Gründen hättest du Hilfe dringend nötig.
welche Gründe? Schiess mal los (man erwartet hier nur kuschen, ich werde hingehalten, bin "abgestellt" und konstruktiv gearbeitet wird nicht, über seichtes Gelaber unter Hauptschulniveau geht nichts hinaus = Stillstand)
unproffessionelle Eigenanalyse: stamme aus Stressfamilie, habe wohl Entwicklungsschritte übersprungen, verwahrlostes (nicht materiell) "Kind", mag keine Autoritäten (besonders wenn ich merke, dass diese "dümmer" sind als ich selbst (ich sehe mich aber nicht als Einstein und Intelligenz ist nicht die Formel für ein glückliches, gelungenes Leben).

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Auch dazu gäbe es mehrer Möglichkeiten, einen Gebärdendolmetscher z.B. Der Gutachter ist über deine Schwerhörigkeit/Taubheit informiert (durch die Akte), er wird sich dazu etwas einfallen lassen - und wäre auch dabei auf deine Mithilfe angewiesen wenn sich nicht alles noch zusätzlich und überflüssig verschärfen soll.
Der Gutachter ist wohl nur über Schwerhörigkeit informiert, nicht über die (neue) Taubheit. Das Wohnheim ist der Meinung, Hörgerät rein = Funktion: perfekt Hören (diese Disskussion bin ich leid). Die werden diese Info also wohl nicht richtig weitergeben.
DGS? für den Gutachter? Spass beiseite, ich kann keine DGS.
Habe mal einen Kurs gemacht (aber selbst die Unterlagen davon habe ich wegen dieser kalten Räumung nicht mehr, sonst hätte ich reingeschaut ). Kurse und Lehrmaterial sind teuer (evtl geht was über die KK) und Übungsobjekte ohne Wertmarke (die ist beantragt durch mich, Betreuer meinte ich krieg keine, er hat keine Ahnung, kennt wohl noch nicht einmal "gl") auch schwierig.
Wird wohl auf Schreiben hinauslaufen, oder?

Geändert von Tina82 (05.10.2015 um 13:46 Uhr)
Tina82 ist offline  
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Alt 06.10.2015, 07:46   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
welche Gründe?
Die Gründe hast du in deinem vorherigen Beitrag alle bereits selbst benannnt.

Zitat:
Wird wohl auf Schreiben hinauslaufen, oder? Gestern 12:20
Nein, zumal du immer die Möglichkeit hast dem Gutachter einen Zettel wegen deinem Hörproblem auf den Tisch uzu legen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 06.10.2015, 15:08   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 3
Standard

Ich kann nachvollziehen, dass du keine Betreuung willst, da ich selbst für einen kurzen Zeitraum betreut wurde und diese dann vom Gericht mit meinem Einwirken eingestellt wurde. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber deine Kohärenz ist mMn nicht ganz ok und du scheinst so ziemlich alles von dir wegzuschieben. Ich habe jetzt keine Zeit auf alles im Detail einzugehen.

Mag gut sein dass dein Betreuer nicht ordnungsgemäß gehandelt hat, aber darüber kann man, soweit ich weiß, beim Gericht Beschwerde einreichen.

Andernfalls hast du evtl. bessere Karten, wenn du z.B. noch einen ambulanten Betreuer dazu nimmst und damit das Gericht sehen kann, dass "um dich gesorgt" wird und du kooperativ bist.

Bist du eigentlich in psychiatricher oder/und anderweitiger ärztlicher Behandlung?

Geändert von mond7 (06.10.2015 um 15:13 Uhr)
mond7 ist offline  
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