Dies ist ein Beitrag zum Thema Überprüfung SGB II im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wo kann ich den SGB II Bescheid kostenlos überprüfen lassen? Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Bescheid in Ordnung ...
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11.10.2015, 16:44 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.10.2012
Beiträge: 22
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Überprüfung SGB II
Wo kann ich den SGB II Bescheid kostenlos überprüfen lassen? Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Bescheid in Ordnung ist. Meine Betreute bekommt die Nebenkosten nicht voll erstattet, da die Kosten der Unterkunft unangemessen waren. Meine Betreute hat daher aus ihrem Budget die restlichen Kosten getragen. Das Jobcenter wertet diese 3Monate als Mietschuld (ca. 30 euro). Die Nachzahlung Nebenkosten betrug 40 Euro und es wurden dann nur 10 Euro nachgezahlt, da laut Jobcenter der Teil unangemessen war. Wer kann mir weiterhelfen?
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12.10.2015, 11:36 | #2 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Wenn die Wohnung zu gross ist und das Jobcenter die Kosten der Unterbringung auf die angemessene Wohnungsgröße reduziert, zahlt es natürlich auch nur den Anteil der Nebenkostennachzahlung, der auf die angemessene Wohnungsgröße entfällt. Den Rest der Nebenkostennachzahlung muss der Leistungsempfänger - wie auch die laufenden Kosten für die übrigen Quadratmeter - selbst tragen.
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12.10.2015, 21:11 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Hier muss unterschieden werden: Ist die Miete der Wohnung unangemessen hoch oder sind es die Nebenkosten, die nicht voll übernommen werden? Wenn es sich um die Nebenkosten handelt: Sind es tatsächlich angefallene Kosten, die nachgewiesen werden können, dann hat das JC sie auch zu übernehmen. Ein Nachweis läßt sich z.B. am einfachsten über die Heizkosten erbringen. Ein Betreuter ist z.B. zum 1.11. in eine neue Wohnung gezogen und sollte für diese zwei Monate 100,00 € an Heizkosten nachzahlen. Das wurde auch übernommen, weil nachgewiesen wurde, dass die beiden Monate in die Heizperionde fielen und deshalb die sonst vereinbarten 60,00 € monatlich nicht ausgereicht hätten. Die Nachforderung betraf also die tatsächlich entstandenen Kosten. Im Winter wird geheizt, im Sommer nicht. Aber im Sommer zahlt man auch die monatlichen Heizkostenabschläge... Die JC oder sonstigen Bescheide zu prüfen ist Deine Aufgabe. Laß Dir vom JC oder Sozialamt die Tabellen geben, welchen Mieten und welche Nebenkosten in welcher Höhe übernommen werden. Dann kannst Du die Prüfung auch selber vornehmen und mußt nicht jedes mal zum nächsten Sozialhilfe- oder Hartz 4-Verein laufen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.10.2015, 07:30 | #4 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Moin,
es gab mal die Praxis, den Menschen ständig "unwirtschaftlichen Verbrauch" vorzuwerfen. Der Gesetzestext sagt aber, die "tatsächlich angefallenen Kosten" sind zu übernehmen. Ich schreibe daher in solchen Fällen, dem Mietverhältnis wurde die Zustimmung erteilt, also sind auch die tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Auch der Hinweis auf die Energieverordnungen ist Quatsch, denn die Wohnungen der Hilfeempfänger sind vom energetischen Standard (keine Isolation, alte Fenster, olle Heizkessel usw) her wohl eher auf der etwas weniger günstigen Seite - ein besserer Standard hätte eine höhere KM zur Folge. Bislang klappte das stets, ich mußte noch nie durchklagen. Die Anwendung pauschaler Vorschriften halte ich vor dem Individualisierungsprinzip für bedenklich, denn letztlich kann dies dazu führen, daß die KDU nicht mehr voll übernommen werden. Unwirtschaftliches Verhalten sehe ich daher nur, wenn der Verbrauch tatsächlich gewaltig ist (z.B. bei Waschzwang). |
15.10.2015, 17:58 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Das mit der Wohnung ist ein wenig verzwickter und hier gibt es verschiedene Varianten:
1. Die Wohnkosten sind angemessen und die Wohnungsgröße ist es auch. Hat das jobcenter nun beides anerkannt und einem Einzug zugestimmt, muss es Wohl oder Übel auch die volle Nachzahlung übernehmen. 2. Die Wohnkosten sind angemessen, die Wohnungsgröße ist es aber nicht. Hier erkennt das jobcenter dann meist nur anteilige Nebenkosten an. Dies muss dann aber zwingend aus dem Bescheid hervorgehen. Dann wird das jobcenter die Heizkosten nur zur Angemessenheit übernehmen. Auf dem Rest bleibt man dann selber sitzen. Das weiß man dann aber auch im Voraus. 3. Wohnkosten und Wohnungsgröße sind unangemessen. Da weiß man dann schon von Vornherein, dass auf keinen Fall vom jobcenter die volle Nachzahlung übernommmen wird. Schließlich übernimmt das jobcenter schon nicht die volle Miete, geschweige denn die volle Nebenkostenvorauszahlung. Von solchen Objekten sollte man von Anfang an seine Finger lassen.
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