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Sparbuchabhebung nur nach Genehmigung durch das Amtsgericht?

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George50Cologne hier mein Anliegen: Sparbuchabhebung nur nach Genehmigung durch das Amtsgericht möglich? Mein Verwandter wartet seit dem 04. September 2015 ...


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Alt 29.10.2015, 00:58   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.10.2015
Beiträge: 11
Standard Sparbuchabhebung nur nach Genehmigung durch das Amtsgericht?

George50Cologne
hier mein Anliegen:

Sparbuchabhebung nur nach Genehmigung
durch das Amtsgericht möglich?

Mein Verwandter wartet seit dem 04. September 2015
auf die Auszahlung des Kaufbetrags für ein neues TV-Gerät.
Diese wurde ihm, seitens der Betreuerin, mündlich zugesagt.
Seiner Pflegekraft schriftlich zugesagt da Sie es beschaffen soll.

Sein Geld wurde ihm bis heute nicht überwiesen.

Auf diverse Anfragen hin wird er seit dem,
von seiner Betreuerin, hingehalten.


Vom Amtsgericht wurde er an die Betreuerin verwiesen.

Zwischenzeitlich wurde mir von der Berufsbetreuerin, Rechtsanwältin, mitgeteilt:
„… benötige ich und jeder andere Betreuer in Zukunft auch
eine Genehmigung des Gerichtes den Betrag vom Sparbuch nehmen zu dürfen.“

Kann mir jemand mitteilen:
wo ich diese Vorschrift oder Anweisung finden kann,
seit wann es sie gibt?


Vorauseilenden Dank
George50Colonia
George50Cologne ist offline  
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Alt 29.10.2015, 07:26   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das ist nichts zukünftiges sondern schon sehr lange so, dass Betreuer zur Abhebung von den sog. versperrten Konten, also Sparbücher, Geldanlagen, Fondseinlagen usw. eine gerichtliche Genehmigung brauchen.
Die muss beantragt werden, nach Genehmgung muss zudem der Rechtskraftvermerk abgewartet werden. Das sind 2 bis 4 Wochen.
Erst danach kann der Betreuer z.B. an das Sparbuch.

Nachlesen kannst du das u.a. bei Deinert, Lüttgens, Meier in: Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte.
Schneller wirst du das im Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert finden.
Einfach zu googeln.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.10.2015, 08:30   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

§§ 1806, 1809, 1812 BGB
Viel Spaß beim Lesen. Hier sind es nicht 2-4 Wochen, hier wartet der Betreuer teilweise 8-10 Wochen auf die rechtskräftige Genehmigung. Mag am Personalmangel liegen. ...
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 29.10.2015, 13:51   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.10.2015
Beiträge: 11
Standard

George50Cologne

Danke für die Aufklärung.
Mein Verwandter wundert sich halt eben.

Sein Sparbuchvermögen betrug seit 10 Jahren € 323,00.
Einkäufe wurden ehedem immer über das Girokonto abgewickelt.
Dann wurden Ihm, beim Kontostand von € 2.062,35,
im Juli € 1.500,-- vom Girokonto abgebucht via Sparbuch.

Jetzt sitzt er seit dem 04.09.2015 da
und "schaut in die defekte Röhre".
Weil er sein Geld für den Kauf nicht erhält.

Ich hab's begriffen.
Allen herzlichen Dank für die Infos

George50Cologne
George50Cologne ist offline  
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