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Habe eine Frage zum Thema Schulden?

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Hallo, nochmal kurz mich vorfestellt - Katie, 32 Jahre jung, weiblich, unter Betreuung seit 2014, Einwilligungsvorbehalt seit 2015. Stehe derzeit ...


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Alt 30.10.2015, 20:49   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
Frage Habe eine Frage zum Thema Schulden?

Hallo,

nochmal kurz mich vorfestellt - Katie, 32 Jahre jung, weiblich,
unter Betreuung seit 2014, Einwilligungsvorbehalt seit 2015.

Stehe derzeit noch wegen Krankheit bis mindestens 2017
unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Derzeit habe ich
noch von früher (wo ich noch gearbeitet habe) Schulden in Höhe von um die 6000€. Diesne willf ich natürlich auch zurückzahlen,
die Betreuerin hat auch Ratenzahlungen vereinbart mit einigen
Gläubigern. Ab November monatlich alle Raten zusammen 70€.

Derzeitiges Einkommen:
ca. 629,47€ Erwerbsminderungsrente (befristet bis Ende 2017)
ca. 53,52€ Grundsicherung
= 682,99€

Meine Frage bzw. eure Meinung wäre mir wichtig - meint ihr,
ich kann es schaffen diese Schulden (ohne Zinsen) nur durch
Raten zurückzuzahlen, oder werde ich irgendwann Privatinsolvenz
anmelden müssen. Ich tendiere eher zu ersterem, da ja mit
Insolvenz auch nochmal Gebühren entstehen?

liebe grüße, katie aus nürnberg

Geändert von katja30031983 (30.10.2015 um 20:51 Uhr)
katja30031983 ist offline  
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Alt 09.12.2015, 01:55   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
Standard

Definitiv das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Von dem genannten Einkommen braucht kein pfändbarer Betrag abgeführt zu werden. Nach 6 Jahren ist der Spuk vorbei. Dann wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Das Verfahren ist kostenfrei, wenn KostenStundung beantragt wird. Der Kostenstundungsantrag muss nach Erteilung der Restschuldbefreiung wiederholt werden, wirkt dann 4 Jahre und danach werden die Kosten erlassen. Beruht auf einer Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts, damit mittellose Schuldner das Verfahren auch durchlaufen können.
Also ab zur Schuldnerberatung
HKersten ist offline  
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Alt 09.12.2015, 19:39   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Es ist auch wenig sinnhaft, viele Gläubiger mit kleinen Raten zu bedienen. Dann zahlst du bei allen Gläubigern immer nur auf die Zinsen und nie auf die Hauptforderung. Wichtig zu wissen ist, dass Zahlungen grundsätzlich nach dem Schema: Kosten - Zinsen - Hauptanspruch verrechnet werden. Das geht aus § 367 Abs. 1 BGB. Eine Erleichterung ist die Verrechnung nach Abs. 2, dies kann der Gläubiger aber verweigern.


Ergänzung:

Somit ist es dann leichter, eine Verbraucherinsolvenz durchzuführen. Zumal Sozialleistungen eigentlich nicht zur Schuldentilgung sondern zur Deckung des Grundbedarfes gedacht ist.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!

Geändert von Betreuerwichtel (09.12.2015 um 19:54 Uhr) Grund: Ergänzung ergänzt
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 10.12.2015, 06:22   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wichtig zu wissen ist, dass Zahlungen grundsätzlich nach dem Schema: Kosten - Zinsen - Hauptanspruch verrechnet werden.
Deshalb ist bei Rückzahlungen es super wichtig auf die Überweisungen standardmässig zu schreiben: Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung.
Am Besten aber vorher noch schriftlich aushandeln, dass Zinsen eingefroren werden/sind.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.12.2015, 20:12   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
Standard

Leute, danke fuer Eure Antworten. Werde dies mit meiner Betreuerin absprechen. Ja, in der Auflistung sind nur die Hauptforderungen ohne Zinsen.
katja30031983 ist offline  
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Alt 10.12.2015, 21:23   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
in der Auflistung sind nur die Hauptforderungen ohne Zinsen.
Ich weiss jetzt nicht was du mit Listen meinst, wichtig ist es das wirklich genau zu prüfen denn sonst gehts dir so wie Betreuerwichtel das beschrieben hat. Davon hättest du am Ende gar nichts. Auf keinen Fall weniger Schulden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.12.2015, 13:00   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich weiss jetzt nicht was du mit Listen meinst, wichtig ist es das wirklich genau zu prüfen denn sonst gehts dir so wie Betreuerwichtel das beschrieben hat. Davon hättest du am Ende gar nichts. Auf keinen Fall weniger Schulden.
Mit Auflistung meinte ich, meine Betreuerin hat mir Anfang des Jahres bei der Vermögensaufstellung auch eine Liste mit allen Gläubigern und Hauptforderungen ohne laufenden Zinsen gemacht. Im Laufe dieses Jahres wurde natürlich einiges abbezahlt.
katja30031983 ist offline  
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Alt 11.12.2015, 18:13   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Bei der Aufstellung sind dann die Nebenforderungen nicht dabei. Frage sie, wie die Zahlung erfolgt. Wahrscheinlich nach der gesetzlichen Reihenfolge. Viele Gläubiger, vor allem Inkasso-Büros akzeptieren eine andere Verrechnungsreihenfolge nicht. In diesem Fällen würde ich die Anzahl der Gläubiger, die Geld bekommen, reduzieren, dafür aber die Rate erhöhen.
__________________
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Betreuerwichtel ist offline  
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