Dies ist ein Beitrag zum Thema Habe eine Frage zum Thema Schulden? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
nochmal kurz mich vorfestellt - Katie, 32 Jahre jung, weiblich,
unter Betreuung seit 2014, Einwilligungsvorbehalt seit 2015.
Stehe derzeit ...
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30.10.2015, 20:49 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
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Habe eine Frage zum Thema Schulden?
Hallo,
nochmal kurz mich vorfestellt - Katie, 32 Jahre jung, weiblich, unter Betreuung seit 2014, Einwilligungsvorbehalt seit 2015. Stehe derzeit noch wegen Krankheit bis mindestens 2017 unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Derzeit habe ich noch von früher (wo ich noch gearbeitet habe) Schulden in Höhe von um die 6000€. Diesne willf ich natürlich auch zurückzahlen, die Betreuerin hat auch Ratenzahlungen vereinbart mit einigen Gläubigern. Ab November monatlich alle Raten zusammen 70€. Derzeitiges Einkommen: ca. 629,47€ Erwerbsminderungsrente (befristet bis Ende 2017) ca. 53,52€ Grundsicherung = 682,99€ Meine Frage bzw. eure Meinung wäre mir wichtig - meint ihr, ich kann es schaffen diese Schulden (ohne Zinsen) nur durch Raten zurückzuzahlen, oder werde ich irgendwann Privatinsolvenz anmelden müssen. Ich tendiere eher zu ersterem, da ja mit Insolvenz auch nochmal Gebühren entstehen? liebe grüße, katie aus nürnberg Geändert von katja30031983 (30.10.2015 um 20:51 Uhr) |
09.12.2015, 01:55 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Definitiv das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Von dem genannten Einkommen braucht kein pfändbarer Betrag abgeführt zu werden. Nach 6 Jahren ist der Spuk vorbei. Dann wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Das Verfahren ist kostenfrei, wenn KostenStundung beantragt wird. Der Kostenstundungsantrag muss nach Erteilung der Restschuldbefreiung wiederholt werden, wirkt dann 4 Jahre und danach werden die Kosten erlassen. Beruht auf einer Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts, damit mittellose Schuldner das Verfahren auch durchlaufen können. Also ab zur Schuldnerberatung |
09.12.2015, 19:39 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Es ist auch wenig sinnhaft, viele Gläubiger mit kleinen Raten zu bedienen. Dann zahlst du bei allen Gläubigern immer nur auf die Zinsen und nie auf die Hauptforderung. Wichtig zu wissen ist, dass Zahlungen grundsätzlich nach dem Schema: Kosten - Zinsen - Hauptanspruch verrechnet werden. Das geht aus § 367 Abs. 1 BGB. Eine Erleichterung ist die Verrechnung nach Abs. 2, dies kann der Gläubiger aber verweigern.
Ergänzung: Somit ist es dann leichter, eine Verbraucherinsolvenz durchzuführen. Zumal Sozialleistungen eigentlich nicht zur Schuldentilgung sondern zur Deckung des Grundbedarfes gedacht ist.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! Geändert von Betreuerwichtel (09.12.2015 um 19:54 Uhr) Grund: Ergänzung ergänzt |
10.12.2015, 06:22 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Am Besten aber vorher noch schriftlich aushandeln, dass Zinsen eingefroren werden/sind.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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10.12.2015, 20:12 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
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Leute, danke fuer Eure Antworten. Werde dies mit meiner Betreuerin absprechen. Ja, in der Auflistung sind nur die Hauptforderungen ohne Zinsen.
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10.12.2015, 21:23 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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11.12.2015, 13:00 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
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Mit Auflistung meinte ich, meine Betreuerin hat mir Anfang des Jahres bei der Vermögensaufstellung auch eine Liste mit allen Gläubigern und Hauptforderungen ohne laufenden Zinsen gemacht. Im Laufe dieses Jahres wurde natürlich einiges abbezahlt.
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11.12.2015, 18:13 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Bei der Aufstellung sind dann die Nebenforderungen nicht dabei. Frage sie, wie die Zahlung erfolgt. Wahrscheinlich nach der gesetzlichen Reihenfolge. Viele Gläubiger, vor allem Inkasso-Büros akzeptieren eine andere Verrechnungsreihenfolge nicht. In diesem Fällen würde ich die Anzahl der Gläubiger, die Geld bekommen, reduzieren, dafür aber die Rate erhöhen.
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