Dies ist ein Beitrag zum Thema Amt stellt Zahlung der Grundsicherung ohne Bescheid einfach ein im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wir haben ein Problem.
Folgendes ist passiert.
Wir haben im September 2014, weil unser Sohn (Schwerstmehrfachbehinderung) im Oktober 2014 ...
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30.10.2015, 21:04 | #1 |
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Registriert seit: 13.12.2014
Beiträge: 4
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Amt stellt Zahlung der Grundsicherung ohne Bescheid einfach ein
Hallo, wir haben ein Problem.
Folgendes ist passiert. Wir haben im September 2014, weil unser Sohn (Schwerstmehrfachbehinderung) im Oktober 2014 Volljährig wurde Grundsicherung beantragt. Nach 10 Monaten warten hat das Amt, nachdem wir mit einer Untätigkeitsklage gedroht haben, endlich einen Bescheid erstellt und mit der Zahlung begonnen (Nachzahlung auf Grund des Bescheides ist erfolgt). Dieser Bescheid war allerdings fehlerhaft und wir legten fristgerecht (im August 2015) Widerspruch ein. Auf die Bearbeitung dieses Widerspruches warten wir immer noch. Und jetzt kommt der Hammer. Wir haben im August direkt einen Folgeantrag gestellt und jetzt kam kein Geld. Einfach die Zahlung eingestellt, ohne einen Bescheid. Jetzt unsere Frage. Wie gehen wir am Besten vor? Wir haben uns gedacht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, eine Untätigkeitsklage (fristgerecht) im nächsten Monat oder was kann man machen? Außerdem befürchten wir, dass die Mitarbeiterin des Amtes etwas gegen uns, bzw unseren Sohn hat. Können wir wegen Befangenheit oder ähnliches eine neue Bearbeiterin verlangen? Vielen Dank für Eure Antworten Renes Mama (+Papa) |
30.10.2015, 22:50 | #2 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
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Ruf doch mal erst dort an um zu erfahren wie der Stand der Dinge ist, evtl. kannst du dann die weitere Vorgehensweise gezielter planen oder es ist noch in Bearbeitung.
Das aus rein persönlichen Gründen einfach nicht mehr gezahlt wird glaub ich nicht. Viel Erfolg, Doro
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gehe deinen Weg und lass die andern reden Geändert von Doro (30.10.2015 um 22:52 Uhr) |
31.10.2015, 09:32 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Nürnberg
Beiträge: 33
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Aus rein persönlichen Gründen glaub ich auch nicht.
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02.11.2015, 14:34 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 16.10.2015
Beiträge: 56
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Hallo Renes Mama,
ganz ehrlich: Ich würd mir in dieser Sache einen Anwalt besorgen. Am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht. Sich als "Laie" mit Behörden rumzuärgern ist echt anstrengend und würde ich mir persönlich nicht antun. Grüße, Emily |
03.11.2015, 12:24 | #5 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
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Na wenn ich als Ehrenamtler jedes Mal gleich einen Anwalt einschalten würde hätte ich sicher noch mehr Arbeit. Erst informieren dann handeln, manches geht auch ohne.
Doro
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gehe deinen Weg und lass die andern reden |
03.11.2015, 13:11 | #6 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Für die Einstellung gibt es keinen Bescheid....dafür ist der erste Bescheid ja befristet...
Vermutlich ist der neue Bescheid noch in Bearbeitung...wurden denn alle Unterlagen vollständig eingereicht ? Ich würde den Sachbearbeiter mal anrufen. |
03.11.2015, 20:52 | #7 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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Hallo, ich war am Montag beim Amt. Unsere Bearbeiterin war nicht da, ich habe dann verlangt ihren Vorgesetzten zu sprechen. Dieser war recht freundlich und hat versprochen sich der Angelegenheit anzunehmen. Als ich fünf Minuten zu hause war, rief die zuständige Bearbeiterin auch schon an, sie entschuldigte sich das sie den Antrag immer noch nicht bearbeitet aber sie hätte soooo viel zu tun. Ich sagte ihr dann, dass ich es unmöglich finde wie sie mit uns umgeht und das es nicht das Problem meines Sohnes sein kann, wenn sie nicht mit ihrer Arbeit nachkommt, daraufhin entschuldigte sie sich nochmal und versprach bis Mittwoch den Folgeantrag sowie den Widerspruch zu bearbeiten. Ich bin nun ganz gespannt ob sie ihr versprechen halten, ich denke wenn nicht werde ich sie am Donnerstag nochmals aufsuchen.
Vielen Dank für Eure Antworten. |
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grundsicherung, untätigkeit |
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