Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld zur freien Verfügung oder doch nicht? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Im Zusammenhang mit Sozialhilfetaschengeld, 107 Euro im Monat, lese ich "zur freien Verfügung". Was heißt das im Klartext?
Wofür ...
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03.11.2015, 01:26 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
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Taschengeld zur freien Verfügung oder doch nicht?
Hallo
Im Zusammenhang mit Sozialhilfetaschengeld, 107 Euro im Monat, lese ich "zur freien Verfügung". Was heißt das im Klartext? Wofür ist es genau: Hygienemittel, Rauchen, Bücher habe ich gefunden. Aber nichts über Hilfsmittel oder so. Man verlangt im Wohnheim grundsätzlich von mir, dass ich sämtliche Kosten, die meine Behinderung mit sich bringt davon bezahle (Fahrkarten, Batterien, Reparaturen, Zuzahlung etc), was ich nicht will, da dann für mich viel weniger übrig bleibt und ich mich dadurch diskriminiert fühle. Hierdurch entstandener Ärger: Man hat mir jetzt einmal im Wohnheim zugesagt, die Fahrtkosten einmal zu übernehmen, aber hinterher hat man sich mit Ausreden geweigert ("nein, das war ganz anders abgesprochen", ich konnte schriftlich beweisen, dass es doch stimmte) und ich warte immer noch auf die abgemachte Rückzahlung. Da, derzeit, aufgrund rechtswidriger Abbuchungen des Betreuers weil ohne Einwilligungsvorbehalt, kein Geld vorhanden ist, hat ein Mitarbeiter versucht mich ernsthaft zu nötigen, schwarz in die Klinik zu fahren (nein, kein Scherz!), um etwas zu tauschen, also noch nicht mal ein Notfall. Habe das Gespräch sofort beendet und mich beschwert. Im Internet finde ich "Sozialhilfeträger muss Fahrtkosten zu notwendigen Arztbesuchen übernehmen". Allerdings geht es da um Menschen, die nicht mit den Öffis fahren können. Es ist ja offensichtlich ein Mehrbedarf vorhanden. Kann man den geltend machen/beantragen? Was ist mit diesem Dokument (an sich anpassen): erhoehung_barbetrag Quelle: intakt.info |
03.11.2015, 06:53 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Fahrtkosten zum Arzt oder einer Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Man kann sich -je nach Erkrankung- einen Schwerbehindertenausweis austellen lassen und wenn die Merkzeichen aG vergeben wurden bekommt man einen grundsätzlichen "Freifahrtschein". Manchmal, aber eher selten, kann ein Sozialhilfeträger verpflichtet sein die Mittel zu einer Behandlung zur Verfügung zu stellen. Das ist dann aber ein Einzelfall und nicht die Regel.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.11.2015, 19:30 | #3 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 16.10.2015
Beiträge: 56
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Eine Wertmarke erhält man aber nicht nur bei dem Merkzeichen aG, sondern auch bei G, BL, H, Gl und es muss eine Schwerbehinderung von mind. 50% bestehen. Die Wertmarke ist, je nach dem was für Leistungen man bezieht, sogar kostenlos (hier gibt es aber m.E. nach auch Unterschiede bei den Behörden).
Grüße, Emily |
18.11.2015, 23:40 | #4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 08.06.2015
Beiträge: 1
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Mal eine Ansage
Liebe Tina 82!
Ich habe mich vor geraumer Zeit in diesem Forum registriert in der Hoffnung Anregungen oder Hilfen zu bekommen weil ich selbst in der Situation war in Betreuung zu stehen die ich selber angeregt habe . Mein ehemaliger " Betreuer " war ein absoter Reinfall . In deinen Beiträgen fällt mir auf und das ist was mich sauer macht, geht es um Geldangelenheiten oder generell um dein Wohlbefinden sollen die Anderen machen und Du leistest im Rahmen deiner Möglichkeiten selbst keinen Beitrag dazu damit sich deine Lebensumstände stabilisieren bzw. verbessern . Jeder Mensch ist für sein Leben selbst verantwortlich . Ich für mich habe die Konsequenzen aus dieser ganzen "Betreuungsodyssee" gezogen und versuche mein Leben allein so gut wie möglich zu meistern . Das ist oft hart ,aber 100 % Ich !!! Ich wünsche Dir persönlich alles Gute und das du es schaffst dich freizuschwimmen von all dem was dich belastet. |
19.11.2015, 13:05 | #5 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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19.11.2015, 19:36 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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@ Tina82
wieviel kosten denn Deine Hörgeräte-Batterien? Meine Betreuten zahlen in der Regel nicht mehr als 3 Euro im Monat. Frag doch mal bei Deiner KK nach, einzelne übernehmen die Kosten. Gruß efb |
19.11.2015, 19:40 | #7 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Und 3€/Monat ist schon viel... Ich trage selber so Dinger und bin bei unter 2€/Monat angekommen. Zur Zeit hat eine Supermarktkette welche im Angebot, 6er Packung für 1,49€. Ich komme damit fast 3 Monate hin und trage sie ausser beim schlafen fast immer...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
19.11.2015, 19:41 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Hörgeräte-Reparaturen bezahlt die KK.
Wenn Du so schwer hörst, wie Du sagst, hast Du mit allen Verkehrsmitteln außer ICE freie Fahrt in Deutschland, da Du die Wertmarke wegen Sozialhilfe nicht selbst bezahlen musst. Zuzahlungen brauchst Du auch nur bis zu 48 € im Jahr bezahlen. Das Sozialamt leiht Dir das Geld am Jahresanfang und bezahlt dies bei der KK. Dafür werden Dir dann von Deinem Taschengeld 4 € im Monat abgezogen. |
19.11.2015, 19:45 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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warum sprichst Du nicht mit deinem Betreuer/Betreuerin?
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19.11.2015, 19:46 | #10 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Das ist mir neu, oder gilt das nur für Sozialhilfeempfänger?
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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