Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzl.betreuer beantragt keine grundsicherung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ja es ist wirklich so. Hatte dazu grad im Oktober ne Schulung wo es nur darum ging.
In öffentlich rechtlichen ...
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12.11.2015, 18:36 | #11 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ja es ist wirklich so. Hatte dazu grad im Oktober ne Schulung wo es nur darum ging.
In öffentlich rechtlichen Angelegenheiten wird man ...ähm BBetreuerwichtel wie heißt das? ... verfahrensunfähig? sobald sich der Betreuer einklingt. In zivilrechtlichen Angelegenheit kann der Betreute auch weiterhin voll beteiligt sein. Den genauen Wortlaut hab ich vergessen. Kann aber morgen gern im Büro nochmal nachschauen. |
12.11.2015, 18:55 | #12 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 16.10.2015
Beiträge: 56
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Danke Boomer,
wieder was dazugelernt! |
12.11.2015, 19:24 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Denn: Grundsätzlich bedeutet eine Betreuung nicht, dass die betroffene Person nicht mehr selbst handeln darf. Mit der Einrichtung der Betreuung wird eine Person nicht "automatisch" geschäfts- oder handlungsunfähig. Dieser Grundsatz kann ausnahmsweise durchbrochen werden, wenn es dringend erforderlich ist, die / den Betreuten zu schützen, weil eine erhebliche Gefahr besteht, dass sie / er sich selbst schadet. Das wäre z.B. bei einer dringenden Antragstellung in eigener Sache nicht gegeben. § 11 Abs. 3 SGB X sagt: Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind natürliche Personen die geschäftsfähig sind. Verwirrend kommen hierzu aber dann noch Verwaltungsvorschriften wie: ein Verfahren (als Betreuer) an sich ziehen. Ich habe einige Kunden die ihre Anträge beim JC selbst stellen. Dies wurde noch nie moniert obwohl auch die Betreuung bekannt ist. Dieser Teil im Betreuungsrecht ist nicht deutlich und klar, einerseits gibt es den Satz des selbstbestimmten Handelns und andereseits das Verfahrensrecht. Im Fall von araluna- und um ihr Problem ohne Kohle da zu stehen geht es vordringlich*- halte ich die Idee des Sachbearbeiters dass sie selbst keinen Antrag stellen dürfe nach wie vor für grottenfalsch. Wenn deutlich ist, dass eine handlungsfähige Partei etwas versäumt hat kann sicher nicht dem anderen, ebefalls grundsätzlich handlungsfähigen Teil eine Art von "Heilung" verwehrt werden. Damit wäre das Betreuungsrecht absolut pervertiert. Gruss Michaela * PS: ich schäme mich ein bißchen für uns hier. Da berichtet einer kein Geld zu haben weil der Betreuer evtl. keinen Antrag stellte und wir parlieren seitenlang über Verfahrensrecht. Das finde ich nicht schön. Wir sollten zum Thema zurück und das lautete übersetzt: ich bin in Not und weiss nicht was ich machen soll oder könnte!
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12.11.2015, 19:38 | #14 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Michaela
Parlieren hin und parlieren her. Natürlich ist es beknackt, wenn jemand kein Geld hat, weil Anträge nicht estellt worden sind. Dann mal schnell selber stellen. Und wenn es klappt, dann ist es gut. Die Beschwerde beim Geicht: dito. Andererseits sorgt das Verfahrensrecht tatsächlich für ein Stück Entmündigung, wenn sich ein Betreuer bei einer Behörde meldet und der Betreute deshalb - streng nach dem Papier - nicht mehr selber handeln kann. Aber auch hier hat die Medaille mehrere Seiten: Einmal ist die verfahrensrechtliche Situation nicht in ihrer kompletten "Schönheit" überall bekannt und die Anträge durch die Betreuten werden deshalb doch akzeptiert - wodurch die quasi-Entmündigung wieder aufgehoben ist. Zum anderen ist die Quasi-Entmündigung der Preis dafür, dass behördliche Bescheide (z.B. bei Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden und irgendwelchen missliebigen Ablehnungsbescheiden) problemlos angefochten werden können, wenn sie nicht dem Betreuer zugestellt wurden. In diesen Fällen freuen wir uns über die Arbeitserleichterung, weil uns die gleichen §§ zur Widerspruchsbegründung zur Verfügung stehen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.11.2015, 19:52 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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13.11.2015, 09:07 | #16 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Zitat:
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12.04.2017, 10:37 | #17 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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es kommt oft vor das Betreuer nichts machen schade das mann bei den Berichten nie erfährt wie die Sache aus
gegangen ist. MfG Thomas Pillusch |
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