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gesetzl.betreuer beantragt keine grundsicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzl.betreuer beantragt keine grundsicherung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag, ich möchte in meiner Problematik nicht zu weit ausschweifen, bzw mich kurz fassen.vielleicht kann mir hier jmd mit ...


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Alt 08.11.2015, 10:12   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.11.2015
Beiträge: 3
Standard gesetzl.betreuer beantragt keine grundsicherung

Guten Tag, ich möchte in meiner Problematik nicht zu weit ausschweifen, bzw mich kurz fassen.vielleicht kann mir hier jmd mit Rat zur Seite stehen.danke im voraus.ich habe aufgrund einer psychischen Erkrankung ptbs einen berufl.gesetzl.Betreuer vom Gericht gestellt bekommen.dieser sollte u.a. auch die Grundsicherung klar stellen.ich war bis zum 31.10 im abw und bekam dort auch einen minimalen sozialaatz von 270 Euro monatlich.oeg Antrag wurde abgelehnt etc.mein Betreuer sollte ab den ersten Sozialhilfe beantragen, da er im Oktober wusste bzw den bescheid bekam das ich aus dem abw u Bezirk rausfalle.doch beim Sozialamt wo ich anrief weil kein Geld kam, sagte die Frau mir es wurde kein Antrag gestellt.und das dies mein Betreuer machen muss da 1.er die Unterlagen hat u 2.sein aufgabenkreis dies beinhaltet.ich korrespondierte über Mail mit ihm da ich nun keine Leistungen seit November habe u auch aus der kvv rausfalle da niemand mich im mom unterstützt.er sagte er hat es noch nicht beantragt.ich habe kein Geld und wir haben schon den 8=November.rückwirkend wird auch nicht gezahlt.am Mittwoch habe er Zeit telefonisch mit mir dann einen Termin zum Gespräch zu vereinbaren.jetzt die Frage, geht das? Was kann ich machen????ich kann doch nicht ohne Geld exsistieren.ich habe feste Zahlungen zu tätigen etc.aber ihm ist das egal.
mfG araluna
araluna ist offline  
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Alt 08.11.2015, 10:36   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Also ich bin ja noch nicht so lange dabei, aber m. E. geht das ganz und gar nicht! Grundsicherung wird immer erst sb Tag der Antragstellung übernommen, nie rückwirkend. Meiner Meinung nach hätte der Betreuer im Oktober, als klar war dass du Grundsicherung benötigen wirst, einen Antrag stellen müssen. Das geht auch erstmal formlos, falls man noch nicjt alle benötigten Unterlagen zusammen hat. Diese kann man dann mit dem formellen Antrag später nach reichen. Aber wenigstens ein Zweizeiler als Antrag muss pünktlich drin sein. Dauert per Fax 10 Minuten und die sollte man bei aller Hektik als Betreuer übrig haben. Ggf könnte hier ein HHaftunsschaden des Betreuers dir gegenüber entstehen.

Lg
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 08.11.2015, 10:44   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.11.2015
Beiträge: 3
Standard

Danke
araluna ist offline  
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Alt 08.11.2015, 10:54   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2014
Beiträge: 83
Standard

Was ist denn abw ?

Sollte man einen Haftungsschaden geltend machen solange man noch unter genau diesem Betreuer ist? Das könnte Aktionen des Betreuers hervorrufen "Dem zeig ich jetzt was ich kann, mit wem er sich angelegt hat". Ach nein, ich phantasiere nicht . . .
Weiß ja nicht, wie es mit den Verjährungsfristen ausschaut!
Tina82 ist offline  
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Alt 08.11.2015, 11:34   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo!

Erstmal, du bist NICHT entmündigt, auch wenn insbesondere Ämter, bei Vorliegen einer gesetzl. Betreuung, das denken!!!!

Das heisst, du kannst jederzeit beim Amt, fristwahrend, eine Erklärung zu Papier abgeben. Da reicht ein "Ich beantrage Leistungen nach dem SGB II. Nachweise und Unterlagen folgen später". Mfg, araluna

Damit wäre definitiv ab November ein Antrag gestellt, selbst wenn, im schlimmsten Fall, erst im Dez. oder noch später bezahlt wird!

Deine KV wurde bislang wie bezahlt ? (Ich weiss auch nicht was abw bedeutet). Was ich aber weiss, ist, das es eine Nachversicherungsfrist von 4 Wochen gibt, in denen die KV auch leisten muss!! Du stehst also aktuell NICHT OHNE Versicherungsschutz da!

Ist eigentlich sicher, dass du HartzIV bekommst, also bist du über 15 Stunden pro Woche Arbeitsfähig? Falls nein, sollte schnell geklärt werden, ob eventuell EM-Rente zu beantragen ist. Bist du in ärztlicher/therapeutischer Behandlung? Falls ja, was sagen die zu deiner Leistungsfähigkeit?

Zur OEG-Rente. Die lehnen schnell erstmal ab, wirst du rechtlich durch einen Anwalt vertreten oder hilft der weisse Ring? Da denke ich, ist noch nicht "aller Tage Abend". Wenn du magst und kannst, berichte doch etwas mehr.

Im Übrigen kannst du, sollte der Betreuer nicht SCHLEUNIGST in die Hufe kommen, einen Brief ans Betreuungsgericht schreiben und darin die Versäumnisse berichten.

Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 08.11.2015, 18:32   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin araluna

nach allem, was bisher geschrieben wurde, ist mir nicht ganz klar, ob Du bisher ALG 2 Leistungen oder Grundsicherung über das Sozialamt bekommen hast.
Je nach Kostenträger ist dort auch der ggf. erst mal formlose Antrag zu stellen.

ABW = ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngruppe?
dann würde ich auch verstehen, warum Du bisher nur 270,00 € bekommen hast. Das ist im Prinzip der Barbetrag plus Verpflegungsgeld für Selbstversorger, bei gleichzeitigem Anspruch auf zusätzliche Anträge auf Bekleidung etc...
Oder Du hast noch andere Einkünfte, die angerechnet werden.

Wenn Du jetzt micht mehr im ABW bzw. einer Wohngruppe leben solltest, hast Du anspruch auf ca. 399 € ohne die Extragechichten wie Bekleidungsgeld (die gibt es dann nicht mehr).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.11.2015, 07:09   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.11.2015
Beiträge: 3
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Guten Morgen und danke für die antworten.

abw ist ambulant betreutes wohnen und ich bin seit einer gewaltat 2013 erwerbsunfähig geschrieben.

ich war am Montag persönlich beim sozialamt vorstellig und diese gaben an den Antrag meinem Betreuer vor zwei Wochen geschickt zu haben.der jedoch hat ihn nicht zurückgeschickt!!!!!!das ist doch Erpressung ?!?!

seine Aussage war nun das ich erst mit ihm einen persönlichen Termin machen muss, dass er den Antrag ausfüllt u abgibt.

Vom sozialamt bekam ich die Info (die Sachbearbeiter kennen meinen Betreuer) das nur er berechtigt sei Sozialleistungen zu beantragen.


Ich war danach bei Bank wegen Dispo, bei Caritas u Diakonie etc.aber alle lehnten mich ab, Sie kennen auch meinen Betreuer (kleine Stadt).jeder verwies auf ihn.
oder auf meine Angehörigen die sollen mir was leihen.

ich weiss nicht wie ich ohne Geld existieren soll?
Mir flattern Mahnungen rein, mein Handy wird bald gesperrt.etc pp.ich kann nicht zur Uniklinik fahren mit dem Zug (Rheuma).

ich kann mir doch jetzt keine miete u unterhalt leihen.wo denn?

Danke fürs lesen
araluna ist offline  
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Alt 12.11.2015, 09:29   #8
Stammgast
 
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Das Vorgesagte ist richtig. So lange sich der Betreuer nicht bei der Behörde als dein Betreuer anmeldet, hast du volle Handlungsfreiheit. Das heißt, du kannst sämtliche Anträge allein stellen.

Ab dem Moment, wo der Betreuer durch Vorlage des Betreuungsausweises verbindlich feststellen lässt, dass er dein Betreuer bist, bist du aus dem Rennen. Dann kannst du gegenüber dieser Behörde in dieser Angelegenheit keine Verfahrenshandlungen mehr vornehmen. Es kann dir gegenüber auch nicht wirksam zugestellt werden. Das kann mal wegen einer Widerspruchsfrist wichtig sein. Das geht aus § 11 Abs. 3 SGB X in Verbindung mit § 53 ZPO hervor.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 12.11.2015, 18:27   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo araluna,

da du derzeit scheinbar keine Leistung bekommst rate ich dir dich schnellstens mit der für dich zuständigen Betreuungsstelle und dem Betreuungsgericht in Verbindung zu setzen.

Ih finde es ziemlich nebensächlich ob du hättest können, sollen oder dürfen oder oder.......

Scheinbar wurde versäumt einen wichtigenAntrag zeitgerecht zu stellen.
Zitat:
er sagte er hat es noch nicht beantragt
teile das jetzt schnellstens schriftlich dem Betreuungsgericht mit. Zu manchen Gerichten kann man auch ohne Termin gehen und beim zuständigen Rechtspfleger seine Sache vortragen, rufe am besten vorher an.
Jeder Tag an dem du wartest fehlt dir!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.11.2015, 18:38   #10
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 16.10.2015
Beiträge: 56
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Ist das tatsächlich so, dass, ab Bekanntgabe das es ein Betreuer gibt, der Betreute keine Anträge o.ä. mehr stellen kann? Ich dachte immer, die Betreuten sind nicht entmündigt und können theoretisch auch selber noch Anträge stellen, auch Geld kann von den Betreuten theoretisch selbst von der Bank abgehoben werden, etc. ????? Bei uns im Büro gibt es immer mal wieder Betreute, die selber tätig werden, dann ruft im Normalfall die Behörde an und lässt "das Ganze" nochmal durch den Betreuer absegnen.
Die von Betreuerwichtel angegebenen §§ find ich nicht ganz eindeutig.


Grüße und allen einen schönen Abend!
Emily
Emily ist offline  
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