Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsende - wer regelt jetzt die Beerdigung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen....
ich hatte für ein Jahr eine ehrenamtliche Betreuung, die am letzten Freitag mit dem Tod offiziell geendet ist. ...
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10.11.2015, 19:48 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 10.11.2015
Beiträge: 1
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Betreuungsende - wer regelt jetzt die Beerdigung?
Hallo zusammen....
ich hatte für ein Jahr eine ehrenamtliche Betreuung, die am letzten Freitag mit dem Tod offiziell geendet ist. Ich bin mit dem Betreuten nicht verwandt. Nun ist es so, dass es keine eigenen Kinder gibt, die Ehefrau und Eltern verstorben sind und es nur noch einen dementen Bruder und zwei schon ältere Halbgeschwister da sind. Diese habe ich nun in den letzten beiden Tagen angerufen und über den Tod informiert. Das Zimmer im Altersheim müßte geräumt werden und das Beerdigungsinstitut braucht einen Auftrag für die Beerdigung. Das Geld reicht dazu gerade noch. Nun darf ich ja offiziell nichts mehr tun, möchte es aber noch zu einem "Ende" bringen. Zu seinen Geschwistern hatte der Betreute über Jahre keinen Kontakt und diese sind nun auch nicht interessiert etwas zu tun. Das Gericht sagt mir, "wir tun gar nichts mehr". Einen Nachlassverwalter wird nicht bestellt, da es nicht wirklich etwas zu erben gibt. Also wer tut jetzt die Dinge, die zu tun sind? Sprich Beerdigung organisieren und Zimmer ausräumen im Altersheim? Weiß jemand Rat. Wie müssen die Halbgeschwister beweisen oder zeigen, dass sie keine Erbverantwortung übernehmen wollen. Was passiert, wenn niemand etwas tut? Lieben Dank für Antworten. |
10.11.2015, 20:01 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin Sandhörnchen
Das Gericht hat es genau beschrieben: "Wir tun jetzt gar nichts mehr". Zu dem "Wir" gehörst Du auch. Die Betreuung ist mit dem Tod zu Ende. Du hast also kein Recht mehr etwas über den Betreuten oder seine Habe zu entscheiden. Wenn Du den Auftrag zur Beerdigung erteilst, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen. und Zwar privat. Also aufgepaßt. Natürlich gibt es noch "Aufräumarbeiten" für Dich zu tun: - Abschlussbericht schreiben - Abschlussrechnungslegung anfertigen - Betreuerausweis und Sterberkunde (Kopie) ans AG schicken - Vergütung / Aufwandsentschädigung beantragen - Unterlagen an die Erben herausgeben (Erst wenn Du vom Gericht den Prüfbericht zur RL und den Vergütungsbeschluss (bei Selbstzahlern) bekommen hast - (sinnvoll Vermieter, Versorger, Behörden etc. also alle, zu denen Du wg. Deines Betreuten Kontakt hast über den Tod informieren. Dann nerven sie auch nicht mehr mit irgendwelchen Briefen oder Fragen. Und dann ists gut. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.11.2015, 21:08 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
muss ich sowas anfordern oder ist das mal wieder eine "jedes Gericht macht es anders "- Sache? Lg Boomer |
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10.11.2015, 21:48 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
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Hallo Boomer,
du bekommst doch nach jeder Rechnungslegung, nicht nur bei der Schlussrechnung sondern auch bei den Jahresrechnungslegungen, deine Unterlagen (Kontoauszüge und Belege) vom Gericht zurück mit einer Mitteilung über die Kontenstände zum Stichtag und Mitteilung über etwaige Beanstandungen. Das hat nichts mit deinem letzten Vergütungsantrag zu tun und du musst es auch nicht anfordern. Je nachdem wie umfangreich die Rechnungslegung ist, kann es schonmal ein Vierteljahr dauern, bis du etwas vom Rechtspfleger hörst.
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10.11.2015, 22:09 | #5 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Ohne Quatsch. Habe wirklich noch nie irgendeine Rückmeldung bekommen, geschweige denn Unterlagen zurück. Das nächste Mal höre ich ein Jahr später vom AG für die nächste RL /Bericht Geändert von Boomer (10.11.2015 um 22:11 Uhr) |
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11.11.2015, 08:35 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Oha, Boomer.
Du brauchst aber doch die Unterlagen nach Prüfung durch das Gericht zurück. Oder reichst Du Kopien ein?? Hier gibt es auch dann eine Mitteilung (à la "Alles ok. Bis nächstes Jahr.") bei Jahresberichten ohne Rechnungslegung.
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11.11.2015, 10:39 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich muss sagen, dass diese Ehrenamtlichen allesamt mittellos und in Einrichtungen für behinderte Menschen oder Jugendhilfeeinrichtungen waren. Die Rechnungslegung fiel somit immer relativ einfach aus, da außer dem selbst verwalteten Barbetrag alles klar ist.
Ich hab mir auch nie Gedanken darüber gemacht wenn ich ehrlich bin. Bin mit 19 Jahren ins kalte Wasser der Vormundschaft und später Betreuung geworfen worden. (Da fällt mir der Rechenfehler auf : mach das schon 15 Jahre ) . Es gab keine Aufklärung über Rechten und Pflichten, keine Schulungen, keine Hilfestellung. Ich hab mir über die Jahre alles irgendwie selbst zusammen gereimt. Deshalb war ich auch nicht überrascht, dass ich nie was hörte. Ich ging davon aus, wenn sich keiner meldet wird alles in Ordnung sein. Aber ok. Dann bin ich mal gespannt, wie es nun mit den beruflich geführten läuft. Lg Boomer Und sorry für die Zweckentfremdung des Beitrags. Imre hat aber schon alles gut erklärt 😊 |
11.11.2015, 18:02 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
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Hi Boomer,
auch mir ist vor kurzem eine Betreute verstorben. Ich habe die Sterbeurkunde mit meinem Betreuerausweis ans Betreuungsgericht geschickt. Etwa 2 Wochen später kam die Aufforderung einen Abschlussbericht zu erstellen. Dies wurde von mir gemacht und gleichzeitig ein Schreiben beigefügt, mit dem Antrag die anteilige Aufw.entsch. zu überweisen. Klappte alles reibungslos. Dann meldete sich 3 Wochen später das Sozialamt und wünschte eine Kopie meines Abschlusses, da Erben vorhanden waren und diese die Beerdigungskosten beim Soz.amt geltend gemacht haben. Da ich alles in Kopie hatte wurde auch dieser Wunsch erfüllt. Das wars. Eine Bemerkung am Rande: Beauftrage niemals ein Beerdigungsinstitut, denn wer bestellt bezahlt. Immer eine Meldung an die Ortspolizeibehörde tätigen. Denn die sind dann für die weiteren Angelegenheiten zuständig. L.G. Walter
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Manchmal gehts nicht anders |
11.11.2015, 18:18 | #9 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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Der Ursprungsbeitrag war von Sandhörnchen. Ich hab ihn zweckentfremdet. Trotzdem danke
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betreeungsende, erben |
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