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Bin bisschen hilflos...

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Hallo Zusammen, ich werde in Zukunft die Betreuung meines Vaters übernehmen. Freitag war der Termin mit dem Richter (bei meinem ...


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Alt 24.11.2015, 08:48   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.11.2015
Ort: Am Bodensee
Beiträge: 7
Standard Bin bisschen hilflos...

Hallo Zusammen,

ich werde in Zukunft die Betreuung meines Vaters übernehmen. Freitag war der Termin mit dem Richter (bei meinem Vater zuhause).

Mein Vater ist Dement, aufgrund jahrelangem Alkoholmissbrauchs, er sieht aber seine Situation gar nicht so. Er redet davon, was er doch noch alles macht und wie fit er ist.

So irgendwie lebt er in seiner eigenen Welt.

Mein Problem ist, dass er sich gegen die Betreuung wehrt. Also, er hat schon zu gestimmt, dass ich das machen soll. Eigentlich wollte ich das nicht, weil ich diesen Kampf nicht haben will.

Aber, bevor das dann durch das Amtsgericht angeordnet wird und noch mehr Theater ist, hab ich halt zugestimmt.

Demnächst kommt dann wohl ein Schreiben vom Amtsgericht. Ich denke, dort wird dann genau drin stehen was ich alles übernehmen muss.

Nur, wie kann ich es übernehmen, wenn mein Vater sich sträubt?
Gibt es eigentlich Einrichtungen an die ich mich wenden kann, wenn ich nicht mehr weiter weiß? Und mir überhaupt mal erklären lassen kann was und wie ich mich verhalten soll?

Also, nicht im Netz, sondern i.r.l.?

Vielleicht gibt es hier ja betreuende Angehörige, die mir ein bisschen unter die Arme greifen können...

Liebe Grüße
Petra
Tara67 ist offline  
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Alt 24.11.2015, 08:54   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Guten Morgen.


Demnächst erhältst Du Post vom Gericht, weil Du noch zu verpflichten bist. Der Rechtspfleger wird Dich dann über Deine Rechte und Pflichten aufklären und Dir dann auch sagen können, wer Dir ggfs. weiterhelfen kann.
Hier bei uns gibt es Betreuungsvereine, die die ehrenamtlichen Betreuer bei der Arbeit unterstützen.
An die Betreuungsstelle kannst Du Dich auch wenden.


Aber ganz ehrlich:
Bei Dementen mit Korsakow wird die Einsicht nicht wachsen. Im Gegenteil, es wird immer schwieriger, sich mit ihnen auseinanderzusetzen.
Wenn Du diesen ganzen Stress nicht willst, Dein Vater aber alleine auch nicht mehr alles kann - gib die Betreuung ab. Dann wird halt ein Fremdbetreuer eingesetzt. Aber Du kannst in aller Ruhe wieder Tochter sein. Und damit hast Du bestimmt auch reichlich um die Ohren - denn rechtliche Betreuer übernehmen nur rechtliche Dinge.


Nicht entmutigen lassen.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 24.11.2015, 11:23   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.11.2015
Ort: Am Bodensee
Beiträge: 7
Standard

Hallo Fara,

Korsakow ist es nicht. Sondern tatsächlich "nur" Demenz - kein Wunder bei 22 % weniger Hirnmasse als normal für das Alter...

Na ja, nur Tochter sein... er war mir nie ein richtiger Vater. Ich bin mehr oder weniger bei meinen Großeltern aufgewachsen. Erst in den letzen Jahren hat er sich etwas "bemüht". Er ist für mich halt eher ein Verwandter.

Danke für den Hinweis mit den Betreuungsvereinen, ich hab gleich mal gegoogelt und in meiner Nähe einen gefunden. Lt. HP beraten sie auch. Manchmal ist ein Ansprechpartner vor Ort auch ganz gut :-)

Jetzt laß ich mich mal überraschen wann das Schreiben kommt und was drin steht.

Allerdings ist jetzt auch schon genau das passiert was ich mir dachte, seine Freundin (sie wohnen nicht zusammen) ruft bei mir an und schiebt alles auf mich ab. Klar, sie kann auch nicht mehr so, aber schon als es losging mit der Verwirrtheit hat sie versucht mir die Verantwortung zu übertragen.

Ich meine, sie sind 30 Jahre zusammen und nun wo es schwierig wird, soll ich ran. Das ärgert mich einfach auch, vor allen Dingen weil sie ja weiß, dass er mir nie ein richtiger Vater war.
Ihr ist es nur wichtig, was die Leute sagen *grummel*. Mir doch wurscht, was die sagen.

Tja, mal schauen wie es weitergeht und wenn es mir zuviel wird, und er sich verweigert, dann biete ich ihm an, dass jemand anderes das übernimmt. Wobei ich genau weiß, dass ihm das nicht recht ist. Aber, vielleicht bekomm ich ihn so etwas zur "mitarbeit".

Echt nicht einfach das ganze.

Viele Grüße
Petra
Tara67 ist offline  
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Alt 24.11.2015, 14:21   #4
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Kleiner Tip am Rande
Versuche die Emotionen bei den rechtlichen Dingen aussen vor zu lassen. Daran gehen so manche "familiären" Betreuer kaputt...
Ohne böse klingen zu wollen, oder unseren Kollegen am Bodensee einen weiteren Fall vermitteln zu wollen...eine [zu starke emotionale Belastung] solltest Du Dir vielleicht ersparen...




-------


[geändert by Fara]
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.

Geändert von Fara (24.11.2015 um 14:23 Uhr)
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 24.11.2015, 18:27   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin Petra

Als erstes und wichtigstes:
Don't Panic!
Erst mal bis 42 zählen und dann überlegen.

Als rechtliche Betreuerin bist Du nicht die Hüpfmaus für irgendwelche Freundinnen, die ihren Ärger oder Unmut auf Dir abladen wollen.
Du bist für die rechtlichen Belange zuständig. D.h. Deine Aufgabe kann es sein, z.B. die Freundin zu beauftragen einige Dinge des alltäglcihen Lebens für Deinen Vater zu erledigen. also z.B. die Dinge, die sie sowieso schon die ganze Zeit übernommen und jetzt keinen Bock mehr darauf hat.
Du bist die Auftraggeberin, nicht die Erledigerin.
Das mußt Du Dir selber und auch der Freundin von deinem Vater klar machen.Dann geht's

Die ganzen anderen Sachen, die auf Dich zukommen, die laß einfach auf Dich zukommen. Es gibt genug Probleme, also warum überstürzen und sich selber deshalb doppelt so viel Arbeit machen?
Also erst überlegen und dann...

Viel Glück und Erfolg wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.11.2015, 19:27   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Guten Morgen.


Demnächst erhältst Du Post vom Gericht, weil Du noch zu verpflichten bist. Der Rechtspfleger wird Dich dann über Deine Rechte und Pflichten aufklären und Dir dann auch sagen können, wer Dir ggfs. weiterhelfen kann.
So sollte es zumindest sein. Mir wurde weder was erklärt, ,als ich mit 19 in eine Vormundschaft geworfen wurde, noch mit Mitte 20 in die erste ehrenamtliche Betreuung, noch bei meiner ersten beruflichen Betreuung. Übernehmen Sie das Amt? Ja. Ok. Fertig.

Daher mein Tipp : sollte dich der Richter ebenfalls so abkanzeln wollen, bestehe vor deinem "ja" auf eine Aufklärung. Frag konkret nach Rechten und Pflichten, Name und Telefonnummer des zuständigen Rechtspflegers und Telefonnummer der Geschäftsstelle. Frag wer bei euch die Ehrenamtler unterstützt. Wer ist Ansprechpartner bei der Betreuungsbehörde und wo findest du Betreuungsvereine? Einen solchen Verein würde ich dir ans Herz legen. Zumindest hier bei uns beraten die die Ehrenamtler super. Ich hab nur leider fast 10 Jahre gebraucht um erstmals von dieser Möglichkeit zu hören.

alles Gute.

lg
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 26.11.2015, 23:12   #7
Stammgast
 
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Der Tipp mit dem Betreuungsverein ist goldrichtig.

Teil der Tätigkeiten eines solchen Vereines sind die sogenannten Querschnittsaufgaben. Hierin ist die Beratung, Anleitung und Weiterbildung der ehrenamtlichen BetreuerInnen grundlegend festgelegt. Sollte es also ein guter Verein sein, dann können die dir jederzeit Helfen.

Bei schwerwiegenden rechtlichen Problemen scheue dich nicht vor einem Gang zu "deinem" Rechtspfleger (Jedes Verfahren ist über den Geschäftsverteilungsplan des Gerichtes einem bestimmten Rechtspfleger übertragen, meist geregelt über die Endziffer des Aktenzeichens. Hier triffst du immer auf denselben Rechtspfleger, der mit der Akte vertraut ist.) Manchmal kann es aber auch sein, dass dieser dir nicht helfen darf. Rechtsberatung ist in Deutschland nur von Rechtsanwälten zulässig. Dann scheue dich auch nicht davor, zu einem Rechtsanwalt zu gehen und dich beraten oder vertreten zu lassen. Je nachdem, was dein Vater für Geld zur Verfügung hat, muss er dann die Kosten aus eigener Tasche übernehmen oder man stellt einen Beratungshilfe- oder Verfahrenskostenhilfeantrag.

Das übrige, was geschrieben wurde, kann ich nur bekräftigen.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 27.11.2015, 13:59   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.11.2015
Ort: Am Bodensee
Beiträge: 7
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Hallo Zusammen,

danke nochmals für die guten Tipps!

Ich hab gestern schon das Schreiben und den Beschluss vom Amtsgericht erhalten. Nächste Woche muss ich dann hin zur Betreuerverpflichtung und da bekomm ich dann auch den Ausweis.

Die Aufgabenkreise sind:

Vermögenssorge, GEsundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Behördenangelegenheiten, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- udn Sozialleistungsträgern, Wohnungsangelegenheiten

Da hätt ich jetzt mal noch ein paar Fragen, heißt "Vermögenssorge", dass ich auch Überweisungen für ihn von seinem Konto machen kann (das wäre echt nötig) und was ist mit Anhalten der Post gemeint?

Ich werde auf jeden Fall schnellsmöglich einen Termin beim Betreuungsverein der Caritas machen und mich da beraten lassen...

Seufz, jetzt ist das alles so "greifbar"...

Viele Grüße
Petra
Tara67 ist offline  
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Alt 27.11.2015, 20:31   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Petra

Zitat:
Zitat von Tara67 Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,
Die Aufgabenkreise sind:

Vermögenssorge, GEsundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Behördenangelegenheiten, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- udn Sozialleistungsträgern, Wohnungsangelegenheiten
Da hast Du ja das "Wunschlos-Glücklich-Paket" bekommen...

Zitat:
Zitat von Tara67 Beitrag anzeigen
Da hätt ich jetzt mal noch ein paar Fragen, heißt "Vermögenssorge", dass ich auch Überweisungen für ihn von seinem Konto machen kann (das wäre echt nötig)
Ja, das kannst Du. Du hast genau die gleichen Rechte über das Girokonto verfügen zu dürfen, wie Dein Vater.
Bei den Sparbüchern oder sonstigen Konten könntest Du zwar als Angehörige freigegeben sein, aber das solltest Du beim Rechtspfleger noch mal nachfragen. Berufsbetreuer dürfen nur über die Girokonten verfügen - über alle anderen nur mit einer gerichtichen Genehmigung.


Zitat:
Zitat von Tara67 Beitrag anzeigen
und was ist mit Anhalten der Post gemeint?
Damit darfst Du z.B. einen Postnachsendeantrag an Deine Adresse stellen.
Der Aufgabenkreis ist wichtig, wenn z.B. Lebensversicherungen oder Bausparbanken ihre drolligen 5 Minuten bekommen und erwarten, dass Du eine vom Betreuten unterschriebene Empfangserlaubnis vorlegst - dabei wird nicht akzeptiert, wenn der Betreute schon seit Jahren im Koma liegt (Ist mir mal passiert, weshalb die Betreuung extra um diesen Punkt erweitert werden mußte)

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.11.2015, 20:31   #10
Stammgast
 
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Beiträge: 992
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Du musst dir eins vor Augen führen. Du bist der gesetzliche Vertreter deines Vaters. Damit darfst du alles das tun, was dein Vater innerhalb der dir übertragenen Aufgaben auch tun darf. Du darfst also über alle Konten verfügen, als wenn sie deine eigenen wären.

Grundproblem ist, wie kommst du an den Schriftverkehr deines Vaters, wenn er ihn dir nicht freiwillig gibt. Einfach hingehen und sie dir nehmen, öffnen und lesen geht nicht. Ist eine Grundrechtsverletzung (Art. 10 Grundgesetz). In Grundrechte kann nur mit richterlicher Anordnung eingegriffen werden. Dies geschieht durch diesen Aufgabenkreis "Anhalten der Post". Damit kannst du zur Post und zu jedem anderen Postdienstleister (Biber-Post, Hermes, ...) hingehen und festlegen, dass alles, was an deinen Vater adressiert ist, an dich zu senden ist.

Hast du dich erst einmal überall als Betreuer angemeldet und die Post geht sowieso an dich, ist es auch keine Grundrechtsverletzung mehr, da die Post dann ja an dich adressiert ist.
__________________
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Betreuerwichtel ist offline  
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