Dies ist ein Beitrag zum Thema Terror durch schizophrenen Nachbarn im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vielleicht ist dieses Forum nicht der richtige Ort für dieses Thema, ich poste es aber trotzdem einmal....
Über mir wohnt ...
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07.12.2015, 13:04 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.12.2015
Beiträge: 9
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Terror durch schizophrenen Nachbarn
Vielleicht ist dieses Forum nicht der richtige Ort für dieses Thema, ich poste es aber trotzdem einmal....
Über mir wohnt ein unter Betreuung stehender 38jähriger Mann, der für mich persönlich leider eine unzumutbare Belastung ist. Er leidet unter einer paranoiden Schizophrenie, dass Hauptproblem ist aber, dass er trotz Erkrankung exessiv harte Drogen (Crack und Speed) konsumiert. In Folge tobt er seine Drogenexesse über mir aus (ständige Ruhestörungen) und wurde nachdem er hier im Haus randalierte auch schon 2 mal zwangseingewiesen. Der Betreuer hat den Aufgabenbereich Gesundheit und Wohnungsangelegenheiten. Er reagiert auf keine Hinweise und sitzt die Gefahr jedes Mal aus. Der Betreute hat im Grunde Narrenfreiheit, da der Betreuer auch Rechtsvertreter der Hausverwaltung ist. Die GmbH ist ein Familienunternehmen. Der Betreuer hat für den Betreuten einen Mietvertrag mit seiner Mutter abgeschlossen, die als Geschäftsführerin der Hausverwaltung auftritt. Das Vormundschaftsgericht sieht hier keinen Interessenkonflikt, obwohl er natürlich besteht. Die Begünstigungen, die hier für den Betreuten geschaffen werden, sind in Anbetracht seines Verhaltens nicht nachvollziehbar. Natürlich reagiert auch die Hausverwaltung auf Grund der Interessenlage des Betreuers auf keine Beschwerden. Durch den ständigen Terror bin ich selbst schon gesundheitlich angeschlagen. Ich würde gerne eure Meinung zu dieser Konstellation hören. Muss das Vormundschaftsgericht hier nicht andere Verhältnisse schaffen? Der Betreuer lässt eine Schädigung Dritter zu, kann ich ihn dafür belangen? |
07.12.2015, 13:22 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,807
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07.12.2015, 15:42 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.10.2015
Beiträge: 5
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Hallo fusel,
da können wir uns die Hand geben; bei mir läuft es ähnlich. Jetzt hat die Vermieterin zwar fristlos gekündigt, aber freiwillig ausziehen wird er bestimmt nicht. Räumungsklage einreichen, das steht noch in den Sternen; ich glaube nicht, daß sie sich das antut. Sie hat ja nur gekündigt, weil der Betreuer sie überredet hat, mit dem (haltlosen) Versprechen, dann könne er endlich etwas tun, wenn die Kündigung da ist... Auch ich renne überall gegen die Wand; keine Stelle sieht eine Möglichkeit, etwas zu tun. Offenbar ist das Recht auf Krankheit des Einzelnen wohl höher gestellt als das Recht auf Gesundheit der restlichen Hausgemeinschaft, denn es existiert leider kein Gesetz (oder ich habe keins gefunden), auf Grund dessen irgendwer tatsächlich eingreifen müßte. Und ich habe alles durch, vom Amt für Öffentliche Ordnung, Polizei, Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde, Landgericht, Amtsgericht, Gesundheitsamt, ect. alle können sie nichts tun. Traurig, aber wahr. LG hnooasl |
07.12.2015, 18:37 | #4 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Ja, ich befürchtet, dass hier kein durchkommen ist. Ich habe Verständnis für psychisch Kranke, da ich selber im sozialen Bereich tätig bin, aber es kann wirklich nicht wahr sein, dass Dritte zum Krankheitsfall werden. Der Betreuer hat nach allgemeiner Auffassung wohl zumindest auch die Aufgabe, Zwangseinweisungen zu verhindern. Es kann doch wirklich nicht angehen, dass Nachbarn den sozialpsychiatrischen Dienst und Co verständigen zu müssen, obwohl der Betreuer den Aufgabenkreis Gesundheit hat.
VG |
07.12.2015, 19:06 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Zitat:
Durch den Aufgabenkreis "Gesundheitssorge" hat der Betreuer immer noch keine Möglichkeit auf nerviges Verhalten des Betreuten einzuwirken.
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07.12.2015, 19:17 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.12.2015
Beiträge: 9
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Bitte genauer lesen! Durch nerviges Verhalten kommt keine Zwangseinweisung zustande. Schizophrenie in Verbindung mit Speed und Crack ist hochgradig gefährlich und natürlich liegt auch eine Selbstgefährdung vor, wenn der Betreute nicht isst und schläft, sich verfolgt fühlt und randaliert. Ich habe dem Betreuer dies mitgeteilt und denke er hätte natürlich etwas tun müssen !
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07.12.2015, 19:23 | #7 | |||
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,807
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07.12.2015, 19:32 | #8 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für den Betreuer nicht möglich ist, einen Arzt vorbeizuschicken. Der SpD tut in solchen Fällen auch nichts anderes.
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07.12.2015, 19:41 | #9 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Als Mieter greife ich zu der Möglichkeit einer angekündigten Mietminderung wegen unzumutbarer Mietverhältnisse. Als Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft bringe ich das Thema Enteignung, ebenfalls wegen unzumutbarer Verhältnisse in der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache. Zitat:
Zitat:
Die rechtlichen Grundlagen einer Betreuung sind nicht uferlos sondern klar begrenzt. Wenn es so ist wie du annimmst dann wende dich bitte an das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.12.2015, 19:45 | #10 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Betreuer sind nun mal nicht allmächtig. Zitat:
Da gibts noch andere rechtliche/öffentliche Möglichkeiten wie in einer gesetzlichen Betreuung!
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