Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Terror durch schizophrenen Nachbarn

Dies ist ein Beitrag zum Thema Terror durch schizophrenen Nachbarn im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vielleicht ist dieses Forum nicht der richtige Ort für dieses Thema, ich poste es aber trotzdem einmal.... Über mir wohnt ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Thema geschlossen

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 07.12.2015, 13:04   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.12.2015
Beiträge: 9
Standard Terror durch schizophrenen Nachbarn

Vielleicht ist dieses Forum nicht der richtige Ort für dieses Thema, ich poste es aber trotzdem einmal....

Über mir wohnt ein unter Betreuung stehender 38jähriger Mann, der für mich persönlich leider eine unzumutbare Belastung ist. Er leidet unter einer paranoiden Schizophrenie, dass Hauptproblem ist aber, dass er trotz Erkrankung exessiv harte Drogen (Crack und Speed) konsumiert. In Folge tobt er seine Drogenexesse über mir aus (ständige Ruhestörungen) und wurde nachdem er hier im Haus randalierte auch schon 2 mal zwangseingewiesen. Der Betreuer hat den Aufgabenbereich Gesundheit und Wohnungsangelegenheiten. Er reagiert auf keine Hinweise und sitzt die Gefahr jedes Mal aus. Der Betreute hat im Grunde Narrenfreiheit, da der Betreuer auch Rechtsvertreter der Hausverwaltung ist. Die GmbH ist ein Familienunternehmen. Der Betreuer hat für den Betreuten einen Mietvertrag mit seiner Mutter abgeschlossen, die als Geschäftsführerin der Hausverwaltung auftritt. Das Vormundschaftsgericht sieht hier keinen Interessenkonflikt, obwohl er natürlich besteht. Die Begünstigungen, die hier für den Betreuten geschaffen werden, sind in Anbetracht seines Verhaltens nicht nachvollziehbar. Natürlich reagiert auch die Hausverwaltung auf Grund der Interessenlage des Betreuers auf keine Beschwerden. Durch den ständigen Terror bin ich selbst schon gesundheitlich angeschlagen. Ich würde gerne eure Meinung zu dieser Konstellation hören. Muss das Vormundschaftsgericht hier nicht andere Verhältnisse schaffen? Der Betreuer lässt eine Schädigung Dritter zu, kann ich ihn dafür belangen?
fusel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 13:22   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Muss das Vormundschaftsgericht hier nicht andere Verhältnisse schaffen?
Ein Vormundschaftsgericht gibt es seit Jahren nicht mehr, das heißt Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht hat gar nicht die Möglichkeit hier regelnd einzugreifen, es ist nicht für die belange dritter zuständig.

Zitat:
Der Betreuer lässt eine Schädigung Dritter zu, kann ich ihn dafür belangen?
Auch der Betreuer ist nicht für Drittschutz zuständig. Wenn du ein Problem mit einem Mitmieter im Haus hast musst du halt die normalen Verfahrenswege gehen wie bei unbetreuten Personen auch.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 15:42   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.10.2015
Beiträge: 5
Standard

Hallo fusel,


da können wir uns die Hand geben; bei mir läuft es ähnlich. Jetzt hat die Vermieterin zwar fristlos gekündigt, aber freiwillig ausziehen wird er bestimmt nicht. Räumungsklage einreichen, das steht noch in den Sternen; ich glaube nicht, daß sie sich das antut. Sie hat ja nur gekündigt, weil der Betreuer sie überredet hat, mit dem (haltlosen) Versprechen, dann könne er endlich etwas tun, wenn die Kündigung da ist...
Auch ich renne überall gegen die Wand; keine Stelle sieht eine Möglichkeit, etwas zu tun. Offenbar ist das Recht auf Krankheit des Einzelnen wohl höher gestellt als das Recht auf Gesundheit der restlichen Hausgemeinschaft, denn es existiert leider kein Gesetz (oder ich habe keins gefunden), auf Grund dessen irgendwer tatsächlich eingreifen müßte. Und ich habe alles durch, vom Amt für Öffentliche Ordnung, Polizei, Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde, Landgericht, Amtsgericht, Gesundheitsamt, ect. alle können sie nichts tun. Traurig, aber wahr.
LG hnooasl
hnooasl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 18:37   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.12.2015
Beiträge: 9
Standard

Ja, ich befürchtet, dass hier kein durchkommen ist. Ich habe Verständnis für psychisch Kranke, da ich selber im sozialen Bereich tätig bin, aber es kann wirklich nicht wahr sein, dass Dritte zum Krankheitsfall werden. Der Betreuer hat nach allgemeiner Auffassung wohl zumindest auch die Aufgabe, Zwangseinweisungen zu verhindern. Es kann doch wirklich nicht angehen, dass Nachbarn den sozialpsychiatrischen Dienst und Co verständigen zu müssen, obwohl der Betreuer den Aufgabenkreis Gesundheit hat.
VG
fusel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 19:06   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Es kann doch wirklich nicht angehen, dass Nachbarn den sozialpsychiatrischen Dienst und Co verständigen zu müssen, obwohl der Betreuer den Aufgabenkreis Gesundheit hat.
Doch das kann es, der Betreuer kann lediglich bei einer Selbstgefährdung weitere Maßnahmen veranlassen. Bei Fremdgefährdung (oder Ruhestörungen) muss halt über das Ordnungsamt oder Polizei eine evtl. Unterbringung veranlasst werden.

Durch den Aufgabenkreis "Gesundheitssorge" hat der Betreuer immer noch keine Möglichkeit auf nerviges Verhalten des Betreuten einzuwirken.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 19:17   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.12.2015
Beiträge: 9
Standard

Bitte genauer lesen! Durch nerviges Verhalten kommt keine Zwangseinweisung zustande. Schizophrenie in Verbindung mit Speed und Crack ist hochgradig gefährlich und natürlich liegt auch eine Selbstgefährdung vor, wenn der Betreute nicht isst und schläft, sich verfolgt fühlt und randaliert. Ich habe dem Betreuer dies mitgeteilt und denke er hätte natürlich etwas tun müssen !
fusel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 19:23   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Schizophrenie in Verbindung mit Speed und Crack ist hochgradig gefährlich
Stimmt, ebenso wie dauernder Alkoholkonsum

Zitat:
natürlich liegt auch eine Selbstgefährdung vor, wenn der Betreute nicht isst und schläft, sich verfolgt fühlt
Ob der Betreute dies krankheitsbedingt noch selbst erkennen kann oder eine Selbstgefährdung vorliegt mag im Zweifelsfall ein Gutachter prüfen.

Zitat:
Ich habe dem Betreuer dies mitgeteilt und denke er hätte natürlich etwas tun müssen !
Auch der Betreuer hat nur sehr eng begrenzte Möglichkeiten zur Einleitung einer Unterbringung oder gar einer Zwangsbehandlung. Diese entsprechen nicht unbedingt dem was die Bevölkerung so glaubt.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 19:32   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.12.2015
Beiträge: 9
Standard

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für den Betreuer nicht möglich ist, einen Arzt vorbeizuschicken. Der SpD tut in solchen Fällen auch nichts anderes.
fusel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 19:41   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Auch ich renne überall gegen die Wand; keine Stelle sieht eine Möglichkeit, etwas zu tun. Offenbar ist das Recht auf Krankheit des Einzelnen wohl höher gestellt als das Recht auf Gesundheit der restlichen Hausgemeinschaft,
Was wäre denn mit der realen Möglichkeit selbst etwas zu tun?
Als Mieter greife ich zu der Möglichkeit einer angekündigten Mietminderung wegen unzumutbarer Mietverhältnisse.

Als Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft bringe ich das Thema Enteignung, ebenfalls wegen unzumutbarer Verhältnisse in der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache.

Zitat:
Schizophrenie in Verbindung mit Speed und Crack ist hochgradig gefährlich und natürlich liegt auch eine Selbstgefährdung vor, wenn der Betreute nicht isst und schläft, sich verfolgt fühlt und randaliert.
Theoretisch ja und ich stimme dir auch partiell zu - aber nicht immer und auf keinen Fall grundsätzlich.

Zitat:
Ich habe dem Betreuer dies mitgeteilt und denke er hätte natürlich etwas tun müssen !
Und was bitte?
Die rechtlichen Grundlagen einer Betreuung sind nicht uferlos sondern klar begrenzt.
Wenn es so ist wie du annimmst dann wende dich bitte an das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 07.12.2015, 19:45   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für den Betreuer nicht möglich ist, einen Arzt vorbeizuschicken.
Erstens mal müsste ein solcher Arzt vorhanden sein und zweitens: mit welchem Auftrag? und drittens: was ist wenn der Betreute das nicht möchte oder einsieht?

Betreuer sind nun mal nicht allmächtig.

Zitat:
Der SpD tut in solchen Fällen auch nichts anderes.
dann wende dich bitte an den SpD.
Da gibts noch andere rechtliche/öffentliche Möglichkeiten wie in einer gesetzlichen Betreuung!
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:39 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39