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Amtsgericht will Betreuung beenden

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Hallo. Bin leider nicht geübt, in Foren zu lesen oder zu posten und hab nur 2 Wochen Zeit für eine ...


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Alt 11.12.2015, 23:13   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.12.2015
Beiträge: 3
Standard Amtsgericht will Betreuung beenden

Hallo.

Bin leider nicht geübt, in Foren zu lesen oder zu posten und hab nur 2 Wochen Zeit für eine Stellungnahme und das Schreiben des Richters ist vom 2.12. (also bis 16.12.?)

Also: Ich betreue meine 85jährige Mutter und die Betreuung wurde vor 4 Jahren vom Gericht aus eingerichtet, da es über vom Heim vorgenommene freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden musste und meine ziemlich dilletantische Vollmacht, die ich aus dem Internet zusammenschneiderte (1 Seite) dafür nicht ausreichte. Es ging nur um die Gesundheitsfürsorge und unterbringungsähnliche Maßnahmen. Nun ist aufgrund eines Gutachtens ihres Arztes diese richterliche Genehmigung der Maßnahmen nicht mehr erforderlich und das Gericht möchte die Betreuung beenden.

Ich habe große Bedenken, dass meine Vollmacht z.B. im Krankenhaus nicht ausreichen könnte und wollte die Betreuung auch über den Bereich Postempfang und Aufenthaltsbestimmungsrecht erweitern, was das Gericht in der 1. Stellungnahme direkt ablehnte und meiner Schilderung misstraut, dass das Heim die Post nur schleppend weiterleitet.

Was könnte ich tun? Ich hab keine Ahnung, wie weit ich mit der Vollmacht käme, alle anderen Bereiche (Bank, Rechnungen, Krankenkasse etc.) laufen seit Jahren ohne Probleme, obwohl sie nicht geschäftsfähig ist.

Tipps für diese letzte Stellungnahme vor der Entscheidung wäre TOLL, ich fühle mich hilflos. Danke und Gruß
Aroyo ist offline  
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Alt 12.12.2015, 07:53   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Guten Morgen. Welche Diagnose hat deine Mutter denn?

Kann sie denn ihre Angelegenheiten alleine regeln und das Gericht kam deshalb zu dem Entschluss, dass keine Betreuung mehr erforderlich ist oder geht das Gericht davon aus, dass die bestehende Vorsorgevollmacht ausreichend ist?

Bei ersterem ist die Entscheidung klar und es gibt nichts dran zu rütteln.

Bei letzterem bleibt wohl nur der Weg, es über die Vollmacht zu versuchen. Scheiterst du damit bei Ärzten, Banken, etc protokolliere alles und beantrage dann erneut die Einrichtung einer Betreuung. Welche Aufgabenkreise dann vergeben werden müssen, wird extra geklärt. Post ist schon sehr tiefer Einschnitt in die Rechte des Betreuten und wird eher selten vergeben. In der Regel ist der auch nur selten wirklich erforderlich. Hat man sich als Betreuer / Bevollmächtigter erstmal legitimiert, schreiben die entsprechenden Stellen sowieso meist immer oder zumindest mit Kopie direkt an den Betreuer / Bevollmächtigten.

Lg
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 12.12.2015, 11:57   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin Aroyo

Boomer stellt schon die richtige Frage.
Es kommt nicht darauf an eine Betreuung ewig laufen zu lassen, weil es so für alle (anderen) bequemer ist. als allererstes muss immer die betreute Person im Blick sein.

Wenn für Deine Mutter vor vier Jahren eine Betreuung eingerichtet werden mußte, weil über freiheitsentziehende Maßnahmen entschieden werden mußte, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass die damalige Krise Deiner Mutter längst vorbei ist...
...und sie ihre Sachen auch selber wieder erledigen könnte.
Dann wäre keine Betreuung mehr notwendig und sie müßte aufgehoben werden.

Unter den Umständen hättest Du aber auch die Möglichkeit mit Deiner Mutter die Vorsorge- und sonstigen Vollmachten noch mal neu und ordentlich zu regeln. So, dass ken Arzt und keine Bank was dran rütteln kann.

Eine Aufhebung der Betreuung wäre damit auch kein Alarm.

Unhabhängig davon:
Nimm bitte keine Vorlage oder sonst ein Pamphlet aus dem Internet, von der Kirche, einem Arzt oder Juristen um das dann von Muttern als Vollmacht unterschreiben zu lassen.
Kein Menschenleben ist so stumpf und blödsinnig, dass es in so ein Formular reinpasst.
Niemm die Angebote als Vorlage für Ideen und ändere sie in Absprache mit Deiner mutter passend zu ihrem Leben ab.
Dann wird das auch was.


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.

Geändert von Imre Holocher (12.12.2015 um 12:01 Uhr)
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.12.2015, 05:56   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.12.2015
Beiträge: 3
Standard

[QUOTE=Boomer;92731]Guten Morgen. Welche Diagnose hat deine Mutter denn?

Ich hoffe, ich schaff das jetzt, hier korrekt reinzuschreiben und zu antworten: Meine Mutter hatte vor 7 Jahren einen Schlaganfall, ist seither im Rollstuhl, halbseitig gelähmt und hochgradig dement, also nicht geschäftsfähig. Das Gericht geht tatsächlich davon aus, dass die Vorsorgevollmacht ausreichen ist, aber genau das glaube ich nicht, ich hatte nur sehr viel Glück bisher.

Die Post bekomme ich von fast allen Stellen, Krankenkasse etc., aber z.B. nicht von der Betriebsrente. Ich habe letztes Jahr im Krankenhaus über Bluttransfusion und Untersuchungen entscheiden müssen (mit Betreuerausweis) und weiß einfach nicht, ob die Vollmacht ausgereicht hätte. Sie ist aus dem Internet zusammengestückelt, einfach weil ich merkte, dass ich was tun muss und kurz danach kam der Schlaganfall und Gott sei Dank hatte ich die da schon.

Ich finde es halt unsinnig, erst im Notfall eine Betreuung einrichten zu müssen, wenn sie doch schon besteht und sie ja nicht mehr selbst entscheiden kann.
Aroyo ist offline  
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Alt 13.12.2015, 06:05   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.12.2015
Beiträge: 3
Standard

wie gesagt ist meine Mutter längst nicht mehr geschäftsfähig, da geht gar nichts mehr und es kann keine neue Vollmacht mehr erstellt werden. Ich habe einfach das Gefühl, ohne Betreuungsurkunde ganz schnell im Regen zu stehen, da keiner wirklich weiß, wie weit ich mit der Vollmacht (1 Seite) komme, ach schwierig... und nur noch 2 Tage Zeit...
Aroyo ist offline  
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Alt 13.12.2015, 09:12   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Schau mal, du schreibst:
Zitat:
Ich hab keine Ahnung, wie weit ich mit der Vollmacht käme, alle anderen Bereiche (Bank, Rechnungen, Krankenkasse etc.) laufen seit Jahren ohne Probleme, obwohl sie nicht geschäftsfähig ist.
Das ist als Erstess mal postiv weil es mit der Vollmacht klappt.

Eine Info: dass es evtl nicht klappt ist für das Gericht erst mal kein Grund eine Betreuung einzurichten bzw. zu verlängern.

Wenn ich dich richtig verstehe geht es dir um die Gesundheitssorge, du befürchtest in einem solchen Fall deine Mutter nicht mehr vertreten zu können, ist das richtig?

So wie du beschreibst kann wirklich von deiner Mutter keine neue Vollmacht erstellt werden.
Warte also die gerichtliche Entscheidung ab (damals, bei der Einrichtung der Betreuung musste das Gericht wohl annehmen, es ginge alleine um die freiheitsentziehende Massnahme) dann wende dich an den Hausarzt- wenn die Betreuung wirklich aufgehoben wird- und lasse dir von dem die Notwendigkeit einer Betreuung bestätigen. Hilfe dabei könntest du dir auch bei der zuständigen Betreuungsstele eurer Stadt holen.
Das reichst du dann wieder zusamen bei Gericht ein mit einem Schreiben warum die Betreuung gebraucht wird. Sollte es zwischenzeitlich, z.B. im KH zu kritischen Situationen komme setze das Gericht auch davon in Kenntnis, das würde u.U. etwas beschleunigen .
Wenn im KH etwas nicht klappt wende dich sofort an den zuständigen Arzt, Anträge auf Eilbetreuungen aus Krankenhäusern werden immer recht schnell bearbeitet.

Es kommt in deinem Fall zwischendurch vielleicht mal zu einer kleinen Zitterpartie aber letztendlich kann nichts wirklich schlimmes passieren.
Wichtig wären meiner Meinung nach ärztliche Stellungnahmen/Atteste zur Sachlage.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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