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Betreuerwechsel sinnvoll?

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Hallo, mein Bruder, 59 Jahre, geistig behindert, kann nicht lesen und nicht schreiben. Seit dem Tod unserer Eltern hat er ...


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Alt 14.12.2015, 13:06   #1
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Registriert seit: 13.12.2015
Beiträge: 3
Standard Betreuerwechsel sinnvoll?

Hallo,
mein Bruder, 59 Jahre, geistig behindert, kann nicht lesen und nicht schreiben. Seit dem Tod unserer Eltern hat er einen Berufsbetreuer. Mein Bruder muss seinen Betreuer selbst bezahlen, da er von meiner Mutter Geld geerbt hat.
Mein Bruder wollte undedingt eine Einbauküche- hat er genehmigt bekommen. Einen neuen Holzofen, für den Raum überkonsipiert, ein neues Agria, da er bei anderen Leuten sich etwas dazuverdient. Das sdieht dann so aus, dass er meint er will z.b. 20 Euro auf die Stunde und sagt dann nur 20 Euro und bekommt dann 20 euro für z.b. 5 Stunden arbeit.
Als ich merkte das er innerhalb von 4 tagen sein ganzes Monatsbuget ausgegeben hat, habe ich mich mit dem Betreuer in Verbindung gesetzt, dass er das Geld aufteilt und 4 Wochenbeträge bekommt. Das klappt nicht immer auf den Tag genau und mein Bruder besteht darauf, dass das Geld exakt zu dem Zeitpunkt auf dem Konto ist, da er dann meist auch nichts mehr im Kühlschrank hat.
In den letzten Monaten hat sich immer wieder etwas ereignet, was mich stutzig macht. Ich weiß, dass Berufsbetreuer viel zu tun haben, aber langsam finde ich das alles nicht mehr lustig. Hier mal eine kleine "Liste".
1. Der Betreuer ist der Meinung, dass es besser ist, wenn das Privatvermögen schnellst möglich aufgebraucht ist - ich vermute, dass er vom Sozialamt mehr Stundenlohn bekommt, als mein Bruder zahlen muss
2. Schon im Frühjahr hat er auf Wunsch meines Bruders eine Reha beantragt, die angeblich aus med. Gründen abgelehnt wurde, mein Bruder hatte noch nie eine Reha, lediglich bei Unterbringung und die Anreise muß besonders geplannt werden. Ich vermute, dass er den Antrag gar nicht gestellt hat, da auch mein Bruder erwähnt hat, das er Anträge verschlammt hätte.
3.Der Betreuungsbereich umfaßt nicht die Gesundheitsfürsorge, mein Bruder ist Diabetiker und macht was er will, weil er die Folgen gar nicht absehen kann, angeblich ist die Erweiterung des Betreuungsbereich seit fast einen Jahr beantragt und noch nicht genehmigt
- kann das wirklich so langre dauern?
4. Mein Bruder brauch dringend neue Schuhe und Kleider. Ich hatte vor, dass ich mit ihm einkaufen gehe. Der Betreuer sagte mir, dass ich das Geld vorstrecke muß -300 Euro- und er mir das Geld nach Einreichung der Quittung überweißt. Als das mein Bruder hörte hat er sich ziemlich aufgeregt, da er befürchtet, das ich genauso dem Geld hinterher telefonieren muß wie er. Er war so erzürnt, dass er sagte, dass er dan Kleiderkauf nicht macht, er will erst Geld für Essen
5. Es kommt immer wieder vor, dass der Bereuer auf E-Mails oder Anrufe einfach nicht reagiert. Z.B. auf meine Frage was med. Gründe im Ablehnungbescheid genau bedeutet.
So das war jetzt leider sehr viel, ich hoffe es hat jemand eine Idee, danke
Katzenpfote68 ist offline  
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Alt 14.12.2015, 15:08   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
1. Der Betreuer ist der Meinung, dass es besser ist, wenn das Privatvermögen schnellst möglich aufgebraucht ist - ich vermute, dass er vom Sozialamt mehr Stundenlohn bekommt, als mein Bruder zahlen muss
der Betreuer bekommt von einem Sozialamt überhaupt keine Bezahlung. Er bekommt von der Justizkasse bei vermögenslosigkeit sogar weniger wie wenn dein Bruder vermögend (= mehr als 2600 €) wäre. Das kann für den Betreuer also kein Grund sein.

Zitat:
2. Schon im Frühjahr hat er auf Wunsch meines Bruders eine Reha beantragt, die angeblich aus med. Gründen abgelehnt wurde, mein Bruder hatte noch nie eine Reha, lediglich bei Unterbringung und die Anreise muß besonders geplannt werden. Ich vermute, dass er den Antrag gar nicht gestellt hat, da auch mein Bruder erwähnt hat, das er Anträge verschlammt hätte.
Also da geht meine Glaskugel gerade nicht in der ich sehen kann ob der Betreuer den Antrag gestellt hat. Die Frage kann er dir eben nur selber (oder die Krankenkasse) beantworten.

Zitat:
angeblich ist die Erweiterung des Betreuungsbereich seit fast einen Jahr beantragt und noch nicht genehmigt
- kann das wirklich so langre dauern?
Das kann sein, liegt an der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Gerichts, die Zeit ist jedoch schon sehr lang. Aber selbst wenn er den Aufgabenkreis erweitert bekommt hat er keine Möglichkeit das Eßverhalten deines Bruders zu beeinflussen. Du solltest da deine Erwartungen nicht so hoch ansetzen.

Zitat:
Es kommt immer wieder vor, dass der Bereuer auf E-Mails oder Anrufe einfach nicht reagiert.
Warum der Betreuer nicht reagiert kann dir hier auch niemand sagen. Er hat auch keine rechtliche Verpflichtung mit dir zusammenzuarbeiten. Ich arbeite zwar sehr gerne mit Angehörigen zusammen aber warum der Betreuer deines Bruders es anders handhabt weiß er eben nur selber.

Wenn du einen Betreuerwechsel beantragen möchtest und die Betreuung selber übernehmen willst dann kannst du einfach, am besten mit deinem Bruder zusammen, einen Antrag bei Gericht stellen. Ein Wechsel ist prinzipiell jederzeit möglich.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 14.12.2015, 18:09   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.12.2015
Beiträge: 3
Standard Betreuerwechsel?

Danke für deine Antwort.

Die Betreuung durch einen Familienangehörigen hatten wir vorher und das hat überhaupt nicht geklappt, da sich mein Bruder an nichts hielt was wichtig gewesen wäre. Er hat immer wieder versucht uns Geschwister gegeneinander auszuspielen.

Dass der Betreuer mir nicht auskunftspflichtig ist weiß ich, deshalb ist es ja auch so schwierig, mit ihm zu kommunizieren, Er hält sich ja nicht einmal an Absprachen, die er vorher mit mir abgesprochen hat.

Ist es üblich, dass das "Kleidergeld" erst mal privat vorgestreckt werden muss?

Einen Überblick zu haben über die gesundheitlichen Belange halte ich für wichtig, da mein Bruder die Konsequenzen nicht abschätzen kann, dass das Essverhalten niemand beeinflussen kann ist mir klar und war nur ein Beispiel. Über seinen Hausarzt komme ich nicht weiter - Schweigepflicht.

Ich habe die Kooperation mit Betreuern auch schon weitaus positiver erlebt incl. mit den Hausärzten. Wird ein Wechsel des Betreuers auch positiv beschieden, wenn man einen anderen Berufbetreuer wünscht?
Katzenpfote68 ist offline  
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Alt 14.12.2015, 18:38   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

1. Wurde da bereits beantwortet. Für Mittellose gibt es weniger Stunden als für Vermögende.

2. Wenn der Betreuer keine Gesundheitssorge hat : wieso hat /konnte er überhaupt einen Antrag stellen für eine Reha? Dein Bruder soll sich das Ablehnungsschreiben zeigen lassen. Dann habt ihr Gewissheit. Du kannst ja ggf dabei sein um es ihm vorzulesen. Generell gilt für Reha : diese wird nur genehmigt, wenn dadurch die Chance besteht, eine Erkrankung soweit zu bessern, dass eine Erwerbsminderung verhindert oder verbessert werden kann. Bei den von dir genannten Behinderungen scheint dies auf den ersten Blick nicht möglich. Er ist somit kein Kandidat für eine Reha und die Ablehnung durchaus begründet.

3. Ein Jahr ist sehr lang. Aber nicht unmöglich. Ich warte seit 4 Monaten auf nen wirklich sehr dringenden Einwilligungsvorbehalt.

4. Nein. Das kenne ich so nicht.

5. Ja auch ein Wechsel auf einen BB ist möglich. Ich empfehle aber vorher mit dem Betreuer zu sprechen . Kein angenehmes Gespräch, aber es erleichtert die Übergabe ungemein erleichtern. Ich hab kürzlich ne Betreuung übernommen und mich gewundert, dass sich ein Termin für die Übergabe do schwer gestaltet. Im Nachhinein hab ich erfahren, dass die vorherige BB aus heiterem Himmel vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Sicherlich kein professionelles Verhalten dann die Übergabe zu blockieren aber ebem durchaus menschlich.

Lg
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 14.12.2015, 18:46   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,600
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Katzenpfote68 Beitrag anzeigen
Ist es üblich, dass das "Kleidergeld" erst mal privat vorgestreckt werden muss?
Ja und Nein.
Nein: Zuerst muss der Antrag auf Kleidergeld gestellt werden.

Ja: Wenn das Kleidergeld genehmigt ist, kann man die KLmotten kaufen (das Geld vorstrecken) und bekommt es dann erstattet.


Zitat:
Zitat von Katzenpfote68 Beitrag anzeigen
Wird ein Wechsel des Betreuers auch positiv beschieden, wenn man einen anderen Berufbetreuer wünscht?
Das ist wieder die Glaskugel des Gerichtes.
Wenn der Antrag begründet ist, dann gibt es auch einen neuen BB.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.12.2015, 13:03   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.12.2015
Beiträge: 5
Lächeln Also es gilt ja Ehrenamt geht vor Berufsbetreuer.

Hier ist es wohl so, dass ein Berufsbetreuer eingesetzt wurde wegen des Erbfalls. Was immer Dir auch komisch vorkommt, warum suchst Du nicht den Kontakt zum Betreuer und sprichst die offenen Punkte an.
Dein Bruder müsste die Aufwandspauschale für einen ehrenamtlichen Betreuer auch selbst begleichen, solange er vermögend ist sprich über € 2600,00 Schonvermögen hat.
Oft werden ja Familienangehörige gefragt, ob Sie die Betreuung übernehmen wollen, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, Deine Schilderungen klingen sehr nach Erhalt des Vermögens des Bruders und nicht nach dem was seinen Wünschen entspricht.
Ich selbst betreue unter anderem meinen 43jährigen mehrfach behinderten Sohn und führe daneben noch 12 ehrenamtlich rechtliche
Betreuungen. Mein Sohn ist seit fünf Jahren in einem Wohnheim, d.h.
sobald er über das Schonvermögen kommt muss ich dieses an den Sozialhilfeträger zurücküberweisen. Aus meiner Sicht völlig zu Recht.
Genau das wird der Berufsbetreuer auch vor Augen haben.

Liebe Grüße

gonzomuzi1
gonzomuzi1 ist offline  
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Alt 15.12.2015, 14:53   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.12.2015
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Hier ist es wohl so, dass ein Berufsbetreuer eingesetzt wurde wegen des Erbfalls. Was immer Dir auch komisch vorkommt, warum suchst Du nicht den Kontakt zum Betreuer und sprichst die offenen Punkte an.
Das mache ich ja schon die ganze Zeit, bzw. versuche es, ist besser ausgedrückt. Nur erhalte ich auf bestimmte Fragen einfach keine Antwort von ihm.

Bzgl. des Kleidergeldes meinte der Betreuer, dass die Summe von 300 Euro nicht genehmigungspflichtig ist.
Katzenpfote68 ist offline  
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Alt 15.12.2015, 15:11   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von Katzenpfote68 Beitrag anzeigen
Bzgl. des Kleidergeldes meinte der Betreuer, dass die Summe von 300 Euro nicht genehmigungspflichtig ist.
Da dein Bruder ja noch vermögend ist gibt es da auch keine Genehmigung des Sozialhilfeträgers, das hat Imre sicher überlesen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 15.12.2015, 20:05   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard REHA bei geistig behinderten Menschen

Ohne beurteilen zu können, ob in diesem speziellen Fall eine REHA sinnvoll sein könnte:
Auch geistig behinderte Menschen haben grundsätzlich bei entsprechender Indikation ein Recht auf Rehabilitation!
Von einer Klinik im Ruhrgebiet weiß ich, das sie so etwas seit rund 30 Jahren anbietet. Sie ist auf orthopädische Erkrankungen spezialisiert, hätte aber auch bei der Rehabilitation eines seit 2 J. fixierten jungen Mannes geholfen...

Bei einer anderen Klinik habe ich folgende Auflistung (hier: für Kinder) gefunden:

"Konkrete Aufnahmegründe bei geistiger Behinderung können sein:
  • Intensivierung, Ergänzung, Erweiterung und Anpassung der bisherigen Behandlungsmaßnahmen
  • Vorbereitung auf bzw. Vernetzung mit ambulanten Therapie- und Förderprogrammen für Entwicklungsstörungen
  • Erzielen individueller Fortschritte bei schweren Störungen durch Verbindung von Einzeltherapie, schulischer Förderung und Maßnahmen zur emotionalen Stabilisierung
  • Behandlung der psychiatrischen Begleiterkrankungen der geistigen Behinderung (Entwicklungsstörungen, ADHS, emotionale Störungen, Ticstörungen…)
  • Unterstützung, Anleitung und Beratung bei Therapien zur Verbesserung des Störungsmanagements und der Selbststeuerung
  • Unterstützung und Beratung bei der Verbesserung der sozialen Integration (Peer -group, Schule, Berufsfindung und Berufshinführung und –beratung)"
G.T. ist offline  
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Alt 15.12.2015, 20:24   #10
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Natürlich steht eine Reha auch behinderten Menschen zu! Aber Grundvoraussetzung für eine Reha ist nunmal die Verhinderung oder Verminderung einer Erwerbsunfähigkeit oder eben zumindest die Chance darauf . Ist da nichts mehr zu mindern oder zu verhindern ist eine klassische Reha nicht angezeigt. Da die dafür zur Verfügung stehende Rehaberatung jahrelang mein Job war, kenne ich die Voraussetzungen dafür recht gut. Neben der klassischen Reha über die RV gibt es noch diverse Maßnahmen der KK. Aber das sind wieder andere Grundlagen.
Boomer ist offline  
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