Dies ist ein Beitrag zum Thema Jährliche Rechnungslegung und Vermögensaufstellung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin gesetzlicher Betreuer meiner Mutter, meine Schwester wollte das nicht, wollte selbst die Betreuung machen, aber der damals ...
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23.12.2015, 13:37 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.03.2012
Beiträge: 37
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Jährliche Rechnungslegung und Vermögensaufstellung
Hallo, ich bin gesetzlicher Betreuer meiner Mutter, meine Schwester wollte das nicht, wollte selbst die Betreuung machen, aber der damals für diese Entscheidungsfindung eingesetzte Rechtspfleger hat mich bei Gericht empfohlen. Meine Schwester hat dem Gericht gegenüber bzgl. des Vermögens meiner Mutter ihr 'ungutes Gefühl' geäußert. Ich habe ihr Schreiben ans Gericht gelesen und neben diesem Satz '...ich habe ein ungutes Gefühl, wenn meine Schwester die Betreuung macht, aber anscheinend ist keine weitere Kontrolle meiner Schwester möglich...' ist ein handschriftlicher Vermerk: jährliche RL anordnen. D.h. ja für mich, dass ich nun keine befreiter Betreuer mehr bin, sondern jährliche RL gegenüber dem Gericht machen muss. Meine Frage: wenn meine Mutter sagen wir mal in 5 Jahren stirbt - hat meine Schwester dann das Recht, meine RL rückwirkend die letzten 5 Jahre zu prüfen, obwohl ja schon das Gericht jährlich geprüft hat?
Eine weitere Frage: ich hätte zum 13.10.2015 die Vermögensaufstellung machen müssen - kann aber die Schulden meiner Mutter aus verschiedenen Gründen noch nicht darstellen - insgesamt ist sie ziemlich vermögend. Wie lange kann man das raus zögern? Erfahrungswerte? Schon mal Danke im voraus. |
23.12.2015, 13:45 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Hallo,
deine Schwester hat nach Versterben eurer Mutter natürlich das Recht, die Unterlagen über die Rechnungslegung (alle Belege u. Kontoauszüge) einzusehen, unabhängig davon, dass bereits eine Prüfung durch das Gericht erfolgt ist. Du solltest möglichst bald das Vermögensverzeichnis einreichen. Bei dieser Gelegenheit gleichzeitig darauf hinweisen, dass das Verzeichnis deinen aktuellen Kenntnisstand dokumentiert und du Ergänzungen/Änderungen unaufgefordert mitteilen wirst. |
23.12.2015, 14:16 | #3 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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