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Kostenübernahme Depotspritze

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme Depotspritze im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich versuche mich mal in diesem Teil des Forums. Als Mitarbeiterin in einer Langzeiteinrichtung für Schwerst- und Mehrfachbehinderten habe ...


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Alt 11.01.2016, 20:24   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.01.2016
Beiträge: 3
Frage Kostenübernahme Depotspritze

Hallo,
ich versuche mich mal in diesem Teil des Forums.
Als Mitarbeiterin in einer Langzeiteinrichtung für Schwerst- und Mehrfachbehinderten habe ich die Personenbetreuung von einigen Bewohnern. Das heißt ich bin nicht nur das Verbindungsglied zwischen gesetzl. Betreuern und Bewohnern, sondern kümmere mich auch um die medizinische Versorgung und die Verwaltung des Taschengeldes.
Eine "meiner" Bewohnerin ist 23 Jahre alt, geistig und körperlich behindert. Da sie sich und anderen gegenüber sehr aggressiv war, bekommt sie regelmäßig Beruhigungsmittel. Sie nimmt jetzt ohne Probleme an allen Aktivitäten des Hauses teil
Bevor sie in unsere Einrichtung zog, hatte sie schon sexuelle Kontakte und die wären auch bei uns völlig okay. Die Betreuerin(ihre Mutter) stimmt der Gabe der Depotspritze zu hat aber kein Interesse sich darum zu kümmern.
Darum jetzt meine Frage.
Wer trägt die Kosten für die DreiMonatsspritze ?

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Kosten von der Krankenkasse oder von einer anderen Stelle übernommen werden.
Die junge Frau kann die eigenständige Monatshygiene nicht erledigen. Ein Kind könnte sie aufgrund ihrer Behinderung nicht versorgen, zumal dieses Kind durch die Medikamente wahrscheinlich auch mit Behinderung geboren werden würde.
Für Tipps und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbr.
Viele Grüße kako
kako ist offline  
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Alt 12.01.2016, 08:41   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wer trägt die Kosten für die DreiMonatsspritze ?
Die Betreute selbst.
Man sollte auch unbedingt die Befreiung von den Zuzahlungen zu Arzneimitteln beantragen. Das wäre Sache des Betreuers da dafür die Einkommenverhältnisse nachgewiesen werden müssen.

Schön, dass du dich so einsetzt, ist nicht häufig.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.01.2016, 11:38   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.01.2016
Beiträge: 3
Standard

Hallo Michaela,
die Befreiung liegt vor. Die Dreimonatsspritze gilt aber nicht als Arzeimittel, sondern muss selbst bezahlt werden, da sie ein Verhütungsmittel ist. Also vom Taschengeld der Bewohnerin.(ca. 90 Euro im Monat)

Ich habe im www nach Urteilen oder Sonderregelungen gesucht, um bei der Krankenkasse, ProFamila, Sozialamt oder welcher Stelle auch immer, besser agumentieren zu können. Leider bin ich nicht abschließend fündig geworden.
Falls also noch jemand einen Tipp hat...
...vielen Dank schon mal
kako
kako ist offline  
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Alt 12.01.2016, 12:29   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Prinzipiell kann die kk die Kosten übernehmen, wenn eine Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährden würde. Die Betonung liegt hier leider auf kann, denn erfahrungsgemäß sträuben sich die KK. Das einzige Argument wäre in diesem Fall die Medikamente, wenn diese denn eine Behinderung beim Ungeborenen verursachen würde / sehr wahrscheinlich wäre. Das muss mit Attesten bzw einer Stellungnahme vom Gynäkologen bestätigt werden.

Das Kind nicht versorgen können und der Umgang mit der Monatshygiene sind kein Grund für eine Kostenübernahme.

90 Eur im Monat sind ein ganz schöner Brocken. Vielleicht gäbe es Alternativen? Spontan fiele mir eine Spirale ein. Kosten ca 350 für 5 Jahre.

Aber das alles sind Dinge, um die sich der Betreuer, also die Mutter kümmern muss. Trotzdem schön dass du dich so einsetzt.
Boomer ist offline  
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Alt 12.01.2016, 18:19   #5
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Ich würde da mal das Jugendamt kontaktieren.
Sicherlich hat dort niemand ein Interesse die Kosten für die Unterbringung / Versorgung etc. für ein ggf auch schwer behindertes Kind zu übernehmen.
Ich weiss von einer Kollegin dass sie schon über das Jugendamt die Kosten für Verhütungsstäbchen finanziert bekommen hat
Das Jugendamt kann ja auch rechnen und weiss was ein Kind kostet..demgegenüber sind die Kosten für die Verhütung verschwindend gering.
Miezekatze ist offline  
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Alt 12.01.2016, 19:44   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Bei der angespannten Lage der Jugendämter halte ich das für aussichtslos. Einen Versuch kann man natürlich starten. Aber hier bei uns wird sowas nie klappen. Schon allein wegen Wechsel der Zuständigkeit und damit der Kostenstelle durch verschiedene Landkreise ist der Kostenfaktor kein Argument. Mein Mann arbeitet seit rund 15 Jahren beim Jugendamt und diese Bitte wurde schon oft heran getragen, aber noch nie bewilligt. Diesen Präzedenzfall will wohl keiner schaffen.

Und davon abgesehen denken Ämter nicht logisch. Die Rechnung stimmt natürlich. Aber das würde weitsichtiges Denken erfordern. Bisserl viel verlangt von ner Behörde 🙈

Aber vielleicht denken andere Länder ja auch anders. Mehr als ein nein kann nicht passieren

Geändert von Boomer (12.01.2016 um 19:48 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 12.01.2016, 20:49   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Boomer

Lach mal nicht so laut. Das Jugendamt wird sich vielleicht nicht für Zuständig erklären, weil die Betreute schon nicht mehr in ihr Ressort fällt.
Ich habe solche Kostensachen bis hin zur Sterilisation beim Sozialamt durchbekommen.
In solchen Fällen hilft es, wenn man nicht nur das Sozialamt (oder Jugendamt) anschreibt, sondern den Kreisrat oder Landrat. Das sind die verantwortlichen Leute, die oberhalb der Abteilungen sitzen und die Kostenzusammenhänge begreifen sollten - manche können das sogar auch. Wenn die nach unten durchgeben, dass das sinnvoll ist, dann wird auch gezahlt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.01.2016, 10:44   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.01.2016
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank für eure Antworten, und dass ihr mir Mut macht am Ball bleiben.
Von der Mutter (als Betreuerin) ist hier leider keine Unterstützung zu erwarten. Die möchte sogar noch die gebrauchte Kleidung ihrer Tochter bei ebay verkaufen.

Ich werde mich erstmal mit der Krankenkasse und vielleicht profamilia in Verbindung setzen, und dort wirklich mit einer evtl Schwangerschaft agumentieren; außerdem Rücksprache mit der Frauenärztin halten, wegen eines "Atestes".
Ich werde auf jeden Fall berichten

Falls euch noch etwas einfällt...immer gern

Danke, und viele Grüße Kako
kako ist offline  
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Alt 13.01.2016, 10:52   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Mal was aus meiner privaten Erfahrung. Das Depot Medikament ist günstiger, wenn man es länger im Voraus (ca. 4 bis 6 Wochen) bestellt. Auch von Apothke zu Apothke ist der Unterschied beträchtlich. Ich rede hier von Unterschieden bis zu 20 Euro. Und wer in Grenznähe wohnt, sollte mal im Nachbarland fragen. Ich habe es in einer französischen Apotheke zum Bruchteil des deutschen Preises bekommen. Gleicher Hersteller, gleiches Medikament, Beipackzettel in Deutsch und Französisch.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 13.01.2016, 15:36   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
Standard

Sonst frag nach Re-Importen. Diese sind das Original, werden ins Ausland gebracht und dann wieder nach DE. Oder online.
May-Britt ist offline  
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depotspritze, kostenübernahme


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