Dies ist ein Beitrag zum Thema Angehöriger: Betreuung ja oder nein? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Ich bin m und 38 Jahre alt, habe eine 5 Jahre jüngere Schwester, meine Mutter und mein seit 1982 ...
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12.01.2016, 20:03 | #1 |
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Angehöriger: Betreuung ja oder nein?
Hallo! Ich bin m und 38 Jahre alt, habe eine 5 Jahre jüngere Schwester, meine Mutter und mein seit 1982 an Schizophrenie erkrankter Vater.
Es ist keine Betreuung für meinen Vater vorhanden und wir überlgen gerade, ob wir einen Antrag stellen sollen oder nicht, wir informieren uns gerade, um eine Entscheidung treffen zu können. Derzeit ist mein Vater mal wieder in stationärer Behandlung in der geschlossenen Abteilung einer psychatrischen Klinik (Gerontologie). Das kommt so ca. alle 5 Jahre vor, da gibt es dann immer eine "Krise", i.d.R. weil mein Vater irgendwann aus welchen Gründen auch immer seine Medikamente weg lässt. I.d.R. - wie leider auch dieses Mal - liegt dann eine Verschuldung von mehreren tausend Euros vor, Mahnungen, Inkassoverfahren etc. Ich selbst wohne 170km von meinen Eltern entfernt, diese sind zwar noch verheiratet, leben aber ohne Beziehung Mann-Frau miteinander, meine Schwester wohnt gleich ums Eck. Bisher hat mein Vater immer alles vor uns, auch oder insbesondere vor meiner Mutter verheimlicht, insbesondere die Finanzen, meine Mutter ist Ausländerin und hat sich in den "gesunden Phasen" seines Lebens immer auf meinen Vater verlassen. Dieses Mal, und das ist neu, sagt mein Vater, nachdem er jetzt wieder in der Klinik so langsam eingestellt ist, dass er sich künftig nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann und will. Diese Meinung kann sich nach seiner Entlassung natürlich wieder ändern. Hauptproblematik bei meinem Vater ist, dass er seither seine Arzttermine nicht wahrnimmt, seine Medikamente immer mal wieder absetzt und dadurch seine Finanzen nicht im Griff hat, was dann immer meine Mutter bzw. nun auch die Kinder mit ausbaden müssen. Bei der Überlegung, ob man eine Betreuung macht oder nicht, geht es uns nicht nur darum meinen Vater vor sich selbst zu schützen, sondern ehrlicherweise auch darum, uns zu schützen, vor allem wegen der wiederholten finanziellen Pleite und dem Ausbaden dieser Schulden. Mein Vater selbst wäre mit einer Betreuung einverstanden, favorisiert meine Mutter, die aber, und das sagt sie auch selbst, Zweifel hat, ob sie sich das zutraut bzw. Angst hat sich damit zu überfordern. Ein Betreuer außerhalb der Familie kommt für uns nicht in Frage. Desweiteren hat meine Mutter Bedenken, dass man durch die Betreuung dem Staat/Gericht "alles" offenlegen müsste. Wenn Ihr diese Situation so lest, was sind da Eure Anregungen/Tipps/Hinweise? Gerne auch Rückfragen! Wir wollen in jedem Fall die Situation für die Zukunft ändern, sodass zumindest keine erneute Verschuldung stattfinden kann. Das Girokonto gehört beiden Eltern zusammen. Meine Mutter besitzt zudem eine Generalvollmacht meines Vaters. Gäbe es Alternativen zur Betreuung? Spezielle Vereinbarungen mit der Bank? Attest vom Psychiater über Geschäftsunfähigkeit meines Vaters (hatten wir schon mal, ist meine Mutter gerade wieder dran)? Weitere (Tipps)? Sorry wegen dem langen Text und danke an die Gemeinde für jegliche Reaktionen! Geändert von Dinho (12.01.2016 um 20:06 Uhr) |
12.01.2016, 20:41 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Moin Dinho
Deine bzw Eure Überlegung eine Betreuung für den kranken Vater anzuregen ist schon mal ziemlich vorausschauend und wohl auch gut. Gerade ein Angehöriger mit einer Schizzophrenie ist aufgrund seiner Krankheit immer wieder problematisch. Da gerät man selber leicht ist das Wahnsystem rein und kann dann tun und lassen, was man will, man hat immer die Chance völlig daneben zu liegen und zum Feind oder wenigstens zum Bösen zu werden. Eine Betreuung müßte beim Amtsgericht angeregt werden. Da reicht es im Prinzip, wenn man hingeht und sagt, man will eine. Ganz so leicht ist es in Wirklichkeit nicht. Die bessere Variante ist es z.B. sich mit dem Vater abzustimmen. Wenn er einer Betreuung sogar zusagt - also z.B. das Antragsschreiben mit unterschreibt, dann läuft es schon besser. Noch besser wird es, wenn die Anregung vom Krankenhaus aus läuft und der Facharzt gleich seine fachliche Stellungnahme dazu abgibt. Ein Problem ist bei Euch allerdings die Vollmacht, die der Mutter erteilt worden ist. Die verhindert eine Betreuung. Wenn Deine Mutter aber sagt, dass sie die Vollmacht zurückgibt, weil sie sich damit überfordert sieht, dann ist der Weg frei. Sie wird dann aber auch nicht die Betreuerin. Das ist aber auch sicherlich die bessere Variante für Deine Mutter: Sie müßte in Krisenfällen evtl. eine Unterbringung gegen den Willen des Vaters durchsetzen und ihm gewaltig in die finanziellen Sachen reinreden, was bestimmt kein Vergnügen wird. Insbesondere dann nicht, wenn der Vater sowieso gerade seine wilden Zeiten hat, wegen der die Probleme bestehen... Da ist ein Betreuer von aussen einfach die bessere Wahl. Frage doch mal im Krankenhaus wegen der Betreuungsanregung nach und bei der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung, wer denn als Betreuer zur Verfügung stehen könnte oder ob es einen Betreuungsverein gibt, der auch noch beraten kann. Viel Glück wünscht Imre
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13.01.2016, 02:30 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 3
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Hallo Imre!
Danke für Deine ausfürliche Antwort! Wahnsinn, als würdest Du unsere Familie kennen, bin beeindruckt. Ich werde das Thema "Betreuung von außen" nochmals in Ruhe in der Familie besprechen. Nur noch eine Frage/Anmerkung zur Vollmacht (ich weiß, das hier ist kein Vollmacht Forum). Die Vollmacht, die meine Mutter von meinem Vater seit 2013 hat, ist nur von ihm unterschrieben, sie ist nicht beglaubigt! Wenn wir die jetzt einfach nicht publik bzw. amtlich machen, dann könnte meine Mutter wenigstens theoretisch die Betreuung übernehmen? Und ja, ich denke das Krankenhaus würde da durchaus die Betreuung anregen, da es ja der ausdrückliche Wunsch meines Vaters ist. Nochmals danke und Gruß |
13.01.2016, 08:59 | #4 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Damit wären aber dann aber die von Imre bereits ausführlich angesprochene Problematik mitten und unübersehbar auf dem Tisch. Eine "Lösung" ist das dann nicht mehr. Zitat:
Die Justiz wird sicher wissen wollen wie es um die Vermögensverhältnisse bestellt ist da es darum geht, dass staatliche Hilfe dann vom Staat gezahlt wird wenn nicht ausreichend ansonsten dafür vorhanden ist. Da wird man bei einer rechtlichen Betreuung nicht drum rum kommen. Aber- leicht provokante Gegenfrage- warum sollte man das nicht wollen? Andere Dinge, familiäre Interna, sind sicher nicht Interesse. Zitat:
Generalvollmacht bedeutet nicht automatisch die alleinige Verfügungsgewalt über ein Konto. Zitat:
Im KH gibt es auch die Möglichkeit nachzufragen welcher Betreuer z.B. als gut und geeignet angesehen wird. Man kennt deinen Vater und die Problematik und KH`s kennen auch eine Menge Betreuer und wissen viel über deren Arbeitsweisen. So gäbe es evtl. zur persönlichen Sicherheit auch Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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13.01.2016, 16:54 | #5 |
Ich bin neu hier
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Hallo und danke für Deine Antworten.
Ich versteh auch alles, habe aber dennoch ein paar Anmerkungen meinerseits. Sorry, ich meinte nicht nur theoretisch, sondern eben, dass meine Mutter dann die Betreuung (auch praktisch) übernehmen könnte, da das Gutachten nicht amtlich beglaubigt ist. Es ist nebenbei eben auch der ausdrückliche Wunsch meines Vaters, dass meine Mutter das macht, aber die genannten Probleme sehe ich schon auch, ich bin nur nicht der alleinige Entscheider. Mit "alles" offen legen war die Frage gemeint, ob die Justiz sich ausschließlich für die Vermögensverhältnisse meines Vaters interessiert oder eben auch für die der Frau bzw. der Kinder, denn das geht sie meiner Meinung nach nichts an. Naja, vor ca. 5 Jahren hat uns so ein Attest (Geschäftsunfähigkeit) gerettet, also die Situation sehr verbessert, da hatte mein Vater nämlich mit rechtsgültigem Vertrag 3 Autos gekauft, was dann aber durch das Attest alles nichtig war! Auch jetzt hat er wieder Schulden und wir hoffen da, zumindest tlw. rauszukommen, zur Not auch, wenn das rentabel ist, auch mit einem Anwalt. Ja, im KH werden wir uns auch mal weiter informieren. Nochmals danke! |
14.01.2016, 21:40 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Dinho
Die Vermögensverhälnisse der Angehörigen geht das Gericht nichts an. Wenn Du hier im Forum ein weig sucht, dann findest Du auch beiträge zu diesem Thema und wie z.B. Probleme mit gemeinsamen Konten gelöst werden konnten. Die damalige Rettung über ein Attest der Geschäftsunfähigkeit wird möglicherweise nix für die Ewigkeit sein. So wie Du geschildert hast, hat Dein Vater seine drolligen Phasen nicht immer bzw. duchgehend. Wenn Dein Vater also phasenweise abdreht aber sonst halbwegs normal drauf ist, dann ist er auch nur phasenweise geschäftsUNfähig. Die anderen Zeite ist er fit genug- also doch geschäftsfähig. Das macht es auch nicht einfacher. MfG Imre P.S.: Ich kenne Deine Familie nicht, aber die geschilderte Problematik ist so weit verbreitet, wie Du es bestimmt nicht glauben willst: ziemlicher Standard.
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