Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzielle Belastung für die Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
ich habe einen Antrag auf Betreuung gestellt. Ich bin seit meiner Geburt mehrfach Schwerbehindert und lebe von Sozialhilfe und ...
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13.01.2016, 16:26 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
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Finanzielle Belastung für die Angehörigen
Hallo
ich habe einen Antrag auf Betreuung gestellt. Ich bin seit meiner Geburt mehrfach Schwerbehindert und lebe von Sozialhilfe und bin ich Pflegestufe 1. Ich bin 27 Jahre alt und will nicht mehr von meinen Eltern bevormundet werden. Zumindest mag ich nicht von meinen Eltern abhängig zu sein und möchte vieles selbstständig hinbekommen. Auch wenn es über einen Betreuer läuft. Nun habe ich gehört, dass meine Eltern finanziell überprüft werden. Ab wie viel Einkommen, müssen meine Angehörigen die Kosten bezüglich Betreuung aufkommen? Ich habe auch einen (19jährigen) Bruder. Wird dieser auch gefragt? Danke für eure Hilfe. |
18.01.2016, 22:07 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
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Hat keiner eine Antwort?
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18.01.2016, 23:32 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
Zu den Freibeträgen kannst du hier Freibetrag ? Betreuungsrecht-Lexikon nachlesen. Geschwister sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig.
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19.01.2016, 14:36 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
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Die Freibeträge von mit selber habe ich verstanden.
Aber wo liegen die Einkommensgrenzen für meine Eltern? Ab welchen Betrag müssen meine Eltern sich an den Kosten beteiligen? |
19.01.2016, 14:59 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Da musst du unter "Heranziehung von Unterhaltspflichtigen" nachschauen in dem Link.
Das wird aber auch nicht überall geltend gemacht, es kommt halt darauf an wo du wohnst. Die meisten Gerichte verzichten m.W. darauf. Letztendlich ist es aber auch egal. Entweder gibt es eine Notwendigkeit für eine Betreuung oder nicht. Gruß, Andreas
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