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Angst vor Gutachter-Termin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Angst vor Gutachter-Termin im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen, meine Situation bzgl. Der Betreuung ist vermutlich recht ungewöhnlich, weshalb ich verstehen könnte, wenn Ihr meine Fragen seltsam ...


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Alt 24.01.2016, 11:03   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
Standard Angst vor Gutachter-Termin

Guten Morgen,
meine Situation bzgl. Der Betreuung ist vermutlich recht ungewöhnlich, weshalb ich verstehen könnte, wenn Ihr meine Fragen seltsam findet oder es keine Antworten darauf gibt… versuchen wollte ich es trotzdem.
Im großen und ganzen bin ich inzwischen ziemlich normal, würde ich sagen. Mit 13 begannen meine psychischen Probleme (Borderline) und ich habe sehr viel Zeit in psychiatrischen Kliniken verbracht. Inzwischen habe ich mir aber viel aufgebaut; ein ganz normales Leben. Mit Wohnung, Garten, Haustieren, Vollzeit-Stelle. Ein Problem ist noch geblieben: ich habe eine dissoziative Störung und in solchen dissoziativen Zuständen passieren immer noch schwere Selbstverletzungen. Es kommt dann zu starken Blutverlusten, die auch häufig lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Wenn es mir dann dadurch sehr schlecht geht, neige ich schon mal dazu, die Situation nicht adäquat einzuschätzen.
Dies war auch Anlass für die Betreuerbestellung. Den ganzen Verlauf zu schildern wäre jetzt zu lang. Es gab bisher 2 psychiatrische Gutachten, weil ich einmal die Aufhebung der Betreuung beantragt hatte. Im 2. Gutachten hat die Ärztin mich als teilweise nicht geschäftsfähig beurteilt, weswegen die Betreuung dann gegen meinen Willen fortgeführt wurde. Die Betreuerin hat dann mit mir besprochen, dass, wenn ich 2-3 Mal bessere Blutwerte bei den geplanten Kontrollen hätte, sie beantragt, dass die Betreuung aufgehoben wird. Dann ist aber folgendes passiert: ich habe mich den Kontrollen entzogen, weil ich wusste, dass die Werte nicht gut sind. Das ist einfach so weiter gelaufen. Die Psychiaterin hat sich nicht mehr so um die Kontrollen gekümmert, weil sie meinte, dass die Betreuerin die Kontrollfunktion hat. Mit der Betreuerin hatte ich dann über ein Jahr nullkommanull Kontakt. Sie hat auch kein Kontakt mit der Ärztin aufgenommen. Dann bekomme ich eine Nachricht von ihr auf den AB, dass sie beantragt hat, dass die Betreuung aufgehoben wird. Sie hat also eine Stellungnahme dahingehend geschrieben, dass ich mich stabilisiert hätte, ohne zu wissen, wie meine Situation tatsächlich ist. Ich hatte dann einen Termin bei der Betreuungsstelle, denen ich den Verlauf geschildert habe. Sorry, aber ich fand das alles so schräg, wie das gelaufen ist, dass ich nicht einfach sagen konnte, dass alles ok ist. Aktuell ist es auch so, dass es mir ziemlich schlecht geht. Die haben nun erwirkt, dass ein weiteres Gutachten ansteht.
Hier nun meine Fragen:
  • Ist das Verhalten der Betreuerin üblich? Und hatte ich einfach nur zu hohe Erwartungen?
  • Wenn im psychiatrischen Gutachten das anlässlich des Betreuungsverfahrens erstellt wurde, konkret benannt ist, welchen Zweck und welche Aufgaben die Betreuung haben soll – Überwachung des Gesundheitszustandes-, ist dann der Betreuer dazu verpflichtet, diese konkret genannten Tätigkeiten auch zu erfüllen?
  • Kann ein Gutachter, der überprüfen soll, ob die Voraussetzungen für die Betreuung (auch gegen den Willen der Betroffenen) eine Unterbringung vorschlagen und durchsetzen, wenn er feststellt, dass die ambulante Versorgung nicht gut funktioniert?
Danke schon mal... :-)

Tinkalina ist offline  
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Alt 24.01.2016, 13:44   #2
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Nein das Verhalten der Betreuerin ist nicht üblich

ist sogar..........na mir fehlen echt die Worte dafür.
Sie hat ja gar nix gemacht und dann dafür sicher noch abgerechnet.
Sage das dem Gericht und warts ab was passiert, deine Werte sprechen sicher eine andere Sprache.

Und zu der ambulanten Versorgung kann ich nur sagen, sie hat ja gar nicht stattgefunden also kein Grund irgendwo untergebracht zu werden.

Aber bedenke die Betreuerin wird sicher dazu gehört und das ganze wird überprüft.


Gruß Doro
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Geändert von Doro (24.01.2016 um 14:42 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 24.01.2016, 14:34   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
Standard noch ne Frage

Ich habe jetzt schon oft gelesen, dass es ja keine Vorgaben für die Betreuer bezgl. der Häufigkeit der Kontakte gibt. daher meine Frage, ob das so auch noch im Rahmen dessen ist, was üblich ist.


und dann hätte ich noch die Frage, ob die Gutachterin, wenn sie durch die vorhergehenden Begutachtungen mich schon kennt, ihre Einschätzung auch nach Blick in den Kaffee.. äh nach Aktenlage machen kann? ich mache mir Sorgen, weil sie den Auftrag nun auch schon seit 3 Wochen hat und sich bei mir noch nicht zwecks Terminvereinbarung gemeldet hat..? Ich habe keine Ahnung, was Betreuerin und Gutachterin nun abgesprochen haben
Tinkalina ist offline  
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Alt 24.01.2016, 14:38   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2016
Beiträge: 15
Standard

@Doro: Danke für Deine RM. Die Gutachterin hatte beim letzten Gutachten schon kritisch angemerkt, dass die ambulante Versorgung nicht gut läuft und ich deshalb die Betreuung bräuchte. Nun hab ich Sorge, wenn sie sieht, dass seit 2 Jahren sich nix verbessert hat, sie dann sagt, ich müsste jetzt stationär untergebracht werden...Ich kann momentan so gar nicht einschätzen, was "auf der andren Seite" so läuft. :-(
Tinkalina ist offline  
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Alt 24.01.2016, 14:49   #5
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard

Na ich werde in jedem Jahresbericht gefragt wann der letzte persönliche Kontakt war.
Und dauerstationär zahlt sicherlich keine Krankenkasse, aber ich weiß das eine Borderline-Erkrankung schwer zu behandeln ist, hab in solch einem Krankenhaus gearbeitet.
Kann sein wenn dem alles so ist wie du schreibst, daß eine stationäre Behandlung angezeigt ist zu deinem Wohl.

Gruß Doro
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Doro ist offline  
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Alt 25.01.2016, 18:45   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Tinkalika

Wenn sich die Betreuerin seint Jahr und Tag nicht hat blicken lassen, ist das nicht so toll. Du hast Dich aber auch nicht blicken lassen.
Also 1 : 1.
Bei einer Borderline-Erkrankung aber nicht ungewöhnlich.

Was mir mehr Sorge macht, ist die dissoziative Störung.
Meinst Du damit, dass Du manchmal - wenn es Dir schlecht geht - gar nicht mitbekommst, das Du Dich schneidest. ...und erst hinterher feststellst, dass da wohl irgendwas schief gelaufen ist?
Das würde auf eine multiple Persönlichkeitsstörung hinweisen und ist insbesondere für Dich nicht schön.

Jedenfalls würde ich Dir empfehlen, Deine Betreuerin anzuschreiben und sie zu einem gemeinsamen Termin aufzufordern. Da könnt ihr gemeinsam einen Betreuerwechsel beantragen. Wenn die Betreuerin nicht will, dann kannst Du das auch ohne sie beantragen.
Es wäre aber gut, wenn Du Dich umhörst, wer denn als BetreuerIn sonst in Frage kommen würde - und insbesondere mit Deiner Erkrankung Erfahrung hat.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.02.2016, 01:59   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard Vorgaben für Betreuer gibt es schon

Liebe Tinkalina,

die Betreuung muss persönlich erfolgen! Also weder nur telefonisch oder schriftlich und erst recht nicht gar nicht.
Je nachdem, ob jemand im Heim ist oder zu Hause muss ein Betreuer mal öfter mal weniger oft vorbeischauen.
Ich habe mir irgendwoher angelesen, dass das Minimum alle 6 Wochen ist und in akuten Geschichten über einen eingegrenzten Zeitraum auch mal einmal die Woche. Das müssen natürlich keine stundenlangen Gesprächse sein.

Viele Grüße
Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 05.02.2016, 08:29   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
die Betreuung muss persönlich erfolgen! Also weder nur telefonisch
Rein theoretisch: telefonisch ist persönlich.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.02.2016, 14:37   #9
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard

Nur telefonischen Kontakt ??? Na das komt doch immer auf den Fall drauf an. Bei manchen mag es reichen, bei manchen aber auch nicht.
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Geändert von Doro (05.02.2016 um 14:58 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 05.02.2016, 15:23   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nur telefonischen Kontakt ???
Das habe ich nirgendwo geschrieben!
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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