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Unterbringung oder Betreuung anfechten? Oder beides?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung oder Betreuung anfechten? Oder beides? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen. Ich bin 27 und bin seit meiner Jugend drogenabhängig. Derzeit bin ich in einer geschlossenen Soziotherapeutischen Einrichtung untergebracht ...


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Alt 24.01.2016, 16:13   #1
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Beiträge: 7
Frage Unterbringung oder Betreuung anfechten? Oder beides?

Hallo zusammen.
Ich bin 27 und bin seit meiner Jugend drogenabhängig.
Derzeit bin ich in einer geschlossenen Soziotherapeutischen Einrichtung untergebracht bis höchstens Dezember 2016. Der Richter meinte bei der Anhörung, mein Betreuer kann die Unterbringung auch früher beenden.

Ich habe bis vor kurzem bei meiner Mutter gewohnt, die mich die letzten Jahre dazu motiviert hat regelmäßig Entgiftungen zu machen.
Ich habe also noch nie alleine gewohnt, und meine Mutter war vorallem die letzte Zeit Zeuge meines Lebensstils und war die treibende Kraft, mich dazu bewegen einen Betreuer anzunehmen.
Ich bin mir diesbezüglich nicht sicher, ob dieser nun auf eigenen Antrag gestellt wurde.

Zwei Drogentherapien (jeweils 6 und 8 Monate) habe ich erfolgreich und mit positiver Zukunftsperspektiven abgeschlossen. (Habe mittlere Reife, trotz Sucht 5 Jahre als Pfleger gearbeitet und nach der zweiten Therapie war eine Umschulung geplant.
Da ich am Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom leide, wurde ich immer wieder mit Amphetamin "rückfällig", und wurde die letzten Jahre nunmehr 14x zur Entgiftung (auch von Alkohol) eingeliefert, da meine Mutter mich ansonsten vor die Tür gesetzt
hätte. Dadurch hat sich eine Menge an Akten
und Arztbriefen angehäuft, auf die sich das Gutachten stützt, angesammelt.
Erstellt wurde es vom behandelnden Arzt, und ich bekam auch erst nach der Anhörung vor Ort eine Kopie davon. Ich konnte mich also nicht vorbereiten um Stellung zu nehmen und es besteht hauptsächlich aus einer zusammengefassten Chronik meiner bisherigen Aufenthalte, und daraus ergeht ich sei nicht fähig zu freien Willensbildung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Heilbehandlung zum Schutz meines Lebens.

Nun bin ich unsicher, ob ich Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellen soll, oder erst mal Beschwerde über die Unterbringung schreiben soll. Oder beides.
Und vorallem ob ich den Betreuer überhaupt loswerden kann in Anbetracht des richterlichen Beschlusses.
Ist meine Betreuung dadurch automatisch eine "Betreuung aus Amtswegen"?

Welche Argumente soll ich nennen, außer meinen Zielen (Wohnungssuche, Arbeitssuche, ambulant Psychiatrische Behandlung)?
Mein Betreuer stützt sich darauf, dass es bisher im Hotel Mama nicht funktioniert hat.
Mama auch :-/

Danke schon mal für die Hilfe
miki88x ist offline  
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Alt 25.01.2016, 18:36   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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MOin miki88x

Hast Du Dich denn eigentlich schon mal mit dem Betreuer unterhalten? Z.B, warum Du die Betreuung hast und weshalb ein Unterbringungsbeschluss besteht. Genauso interessant wäre doch auch zu wissen, wie Du und wie der Betreuer sich Deine Zukunft vorstellt.

Bei Deiner Vorgeschichte wird die Welt sicherlich nicht einfach nur dadurch in Ordnung kommen, wenn die Betreuung oder die Unterbringung aufgehoben wird. Dazu ist viel mehr notwendig, wobei Dir der Betreuer helfen kann. Allerdings müßtest Du ihn auch lassen - und Dich mit ihm abstimmen.

Gib ihm eine Chance und unterhalte Dich mit ihm.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.01.2016, 15:12   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.01.2016
Beiträge: 7
Standard

Der Betreuung habe ich freiwillig zugestimmt, da ich damals Unterstützung in einigen Bereichen gebraucht habe. Ich habe einen guten Kontakt zu meinen Betreuer, unsere Beziehung ist harmonisch.
Damals war sein Aufgabenbereich noch nicht soweit bestellt wie heute. Ich hatte damals das Ziel einer beruflichen Reha welche wir zwar mal beantragt haben, jedoch nicht ausreichend weiterverfolgt haben nachdem eine Absage vom Kostenträger kam. Ich hatte auch damals (bis heute) Schulden, bei denen er mir geholfen hat einen Überblick zu bekommen und hat Ratenzahlungen mit den Gläubigern vereinbart. Trotzdem hat er jetzt zum Schutz meines nicht vorhandenen Vermögens einen Einwilligungsvorbehalt eingerichtet.
Das Problem ist gerade das kooperative zustimmen meinerseits und die Gegebenheit dass meine Mutter regelmäßig Kontakt zu ihm hat und auch in Vergangenheit oftmals Dialoge am Telefon entstanden wie:
- Mutter: "Er ist schon wieder auf Droge, will nicht ins Bett. Er braucht dringend eine Therapie, ich schmeißen ihn raus"
- Betreuer: "Da haben Sie vollkommen Recht, liefern Sie ihn beim Rathaus ab, er soll sich Obdachlos melden, die müssen ihm eine Unterkunft besorgen"

Jeder Wunsch meinerseits, sich von der Mutter abzunabeln (Ausziehen, eigene Wohnung wurde von meinem Betreuer nicht begrüßt, da bereits eine Soziotherapie für mich geplant war.
Meine Mutter entlastete sich in den letzten Monaten immer wieder indem sie mich auf Entgiftung "schickte".
Durch 5-6 unfreiwillige Aufenthalte im Krankenhaus allein im letzten Quartal 2015 summierten sich die Argumente der notwendigen Therapie.
Argumente, die gegen eine Therapie/Entgiftung sprechen habe ich den Sanitätern im alkoholisierten Zustand erfolglos vorgetragen :-/ ich denke es ist nachvollziehbar, warum ich trotz fehlender Fremdgefährdung jedes mal mit ging, wenn die Wahl zwischen " Sie kommen jetzt erst mal mit" und "...oder wir rufen die Polizei" besteht.
Wenn daneben noch eine besorgte Mutter steht, die jedesmal ihre berechtigte Forderung "Ich mache das nicht mehr mit, er kommt mir nicht mehr ins Haus" in dem gleichen erregten Zustand an die Polizei äußert, ist es auch bei sozial kompetenter Kommunikation schwer, ihr diesen Wunsch abzuschlagen.
Nach 1-2 Wochen entgiften, ging ich jedes mal wieder regulär. Ich ging jedes mal zurück zu meinen gemeldeten Wohnsitz, (Hotel Mama) und da ich weder Eigen- noch Fremdgefährdung vorlag, nahm ich von meinem Recht auf Rausch Gebrauch und trank weiter Alkohol. Zugang zur mütterlichen Wohnung bekam ich, indem ich versprach eine Therapie zu machen.
Dadurch ergab sich für meinen Betreuer eine schwer beurteilbare Situation bezüglich dem Zusammenleben Zuhause in Kontrast zu meinen E-Mailverkehr mit ihm.
Ausziehen kam ja aufgrund der Einschätzung meiner Mutter ("Der säuft sich zu Tode, kocht nichts, isst nichts, hat gar kein Geld,...) nicht in Frage.
Der von meinem Betreuer zwar geduldete Konsum von Alkohol, die jedoch schwammig formulierte Zustand bei dem Handlungsbedarf besteht, bestand stets in der Schilderung meiner Mutter, somit hat sie auch viel Einfluss auf das Gutachten gehabt, aus dem ergeht:
Ich bin aufgrund meiner Krankheit nicht in der Lage einen freiwilligen Willen hinsichtlich der Lebensnotwendigkeit einer heilbehandlung zu bilden.

Ich persönlich würde das einem gleichaltrigen eher so schildern:

"Ich bin halt ein Arbeitsloser motherfucker, und ich hab die Mama schon ein bisschen geärgert, aber ich bin zu alt für feste Bettgehzeiten, und außer nächtelang auf YouTube und facebook einzuhängen, hätte ich schon etwas mehr im Haushalt mithelfen können. Hier auf Sozio klappt es ja auch"

Aber im real Life kann man ja kaum so argumentieren...
miki88x ist offline  
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Alt 26.01.2016, 17:45   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin miki88

So wie Du schreibst, ist das mit dem "keinen freien Willen bilden können" wohl eher in Märchen. Du schreibst durchaus , als würdest Du Deine Situation einschätzen und Deinen Willen äußern können und die bestehenden Probleme siehst Du auch.
Wenn Du die Situation im Hotel Mama als hinderlich für eine Verselbständigung ansiehst, dann zieh doch aus. Du verlierst natürlich auch die ganzen netten Annehmlichkeiten vom Hotel Mama, aber gerade die sind es doch auch, die Dir im Wege stehen.
Sprich: Der faule Sack in Dir hat es gerne gemütlich - und den müßtest Du klein kriegen, bevor der Rest von Dir groß werden kann.

Die Restriktionen durch den Betreuer (z.B. über den EiWi) solltest Du mit ihm besprechen. So ein Eiwi nervt gewaltig, er kann aber auch ein Schutz sein. Hier müßtest Du mal (vielleicht auch mit dem Betreuer zusammen) nachforschen, wieviel Schutz Du brauchst und ab wann es zu viel davon ist. Oder andere Variante:
Wieviel Schutz kann weggenommen werden, damit Du über Fehlversuche lernen kannst.
Betonung auf "lernen kannst" - Es reicht nicht Fehler zu machen und andauernd zu wiederholen. Du mußt schon Konsequenzen daraus ziehen und die Fehler vermeiden lernen. Es gibt schließlich noch genug andere Fehler, aus denen Du lernen und Dich weiter entwickeln kannst.

MfG

Imre
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Alt 26.01.2016, 19:15   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
nahm ich von meinem Recht auf Rausch Gebrauch und trank weiter Alkohol.
Irgendwie herzig oder doch nicht?

Freier Wille hat nichts damit zu tun, dass jemand nicht sagen könnte was er will.

Zitat:
und wurde die letzten Jahre nunmehr 14x zur Entgiftung (auch von Alkohol) eingeliefert, da meine Mutter mich ansonsten vor die Tür gesetzt
hätte. Dadurch hat sich eine Menge an Akten angehäuft
Ne nicht dadaurch sind eine Menge Akten entstanden, die sind entstanden weil du säufst und es nicht lassen kannst.
Bei der mit Layormanz vorgetragene Geschichte fehlt eins: Erkenntnis über tatsächliche Zusammenhänge.

Der eine trinkt weil er Durst hat, der andere weil er Mama ärgern will. Enen Sinn gibt das alles nicht bzw. das sind die von Alkis gerne vorgetragenen Argumente warum sie selbst mit dem Saufen nichts zu tun haben.

Über keinen freien Wilen zu verfügen kann in aller Deutlichkeit bedeuten, dass die Sucht und der Suchtdruck über einen evtl. Willen etwas zu ändern immer wieder die Überhand gewinnt.

Vieleicht magst du darüber mal nachdenken?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.01.2016, 20:25   #6
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Irgendwie herzig oder doch nicht?

Freier Wille hat nichts damit zu tun, dass jemand nicht sagen könnte was er will.



Ne nicht dadaurch sind eine Menge Akten entstanden, die sind entstanden weil du säufst und es nicht lassen kannst.
Bei der mit Layormanz vorgetragene Geschichte fehlt eins: Erkenntnis über tatsächliche Zusammenhänge.

Der eine trinkt weil er Durst hat, der andere weil er Mama ärgern will. Enen Sinn gibt das alles nicht bzw. das sind die von Alkis gerne vorgetragenen Argumente warum sie selbst mit dem Saufen nichts zu tun haben.

Über keinen freien Wilen zu verfügen kann in aller Deutlichkeit bedeuten, dass die Sucht und der Suchtdruck über einen evtl. Willen etwas zu ändern immer wieder die Überhand gewinnt.

Vieleicht magst du darüber mal nachdenken?
Der Zusammenhang von tägichen Alkoholkonsum und der daraus entstanden Sucht ist mir bewusst. Ich kann mich auch mit der Diagnose Alkoholiker anfreunden, auch mein Betreuer sah die Regelmäßigkeit eher für unbedenklich (1-2 Biers seien in Bayern normal). Dass es manchmal auch mal 3 oder 6 waren, sehe auch ich kritisch und jeder Mediziner wird bestätigen dass dies ungesund ist.
Es geht eher um die Tatsache dass ich an meiner Alkoholsucht nicht leide bzw. gar nicht davon weg kommen möchte, und nun zu einer Heilbehandlung gezwungen werde um den Appetit auf Bier zu verlieren.

Ich werde eher als erzieherische Maßnahme weggesteckt, was ohne Zweifel meine Mutter entlastet, mich aber in meiner weiteren Zielsetzung erheblich behindert und ausbremst.

Ich bin mir sicher dass ich meine Ziele (Wohnung/Arbeit) auch ohne den Zwischenschritt eines 10monatigen Aufenthalts in der geschlossenen Abteilung erreichen kann.

Ich entferne mich von der üblichen Verharmlosung meines Substanzgebrauchs wie "Ich trinke nur des Geschmackes wegen" und habe klar der Wirkung wegen getrunken. Ich war aber in meinem Leben aber nie oder kaum eingeschränkt, konnte arbeiten und erst danach trinken, habe keinen Führerschein.

Ich erhalte nun mein ADHS Medikament, mit dem ich keinen Drang mehr nach Drogen habe. Mein freier Wille ist es, nicht mit dem trinken Aufzuhören, mich nicht zu töten, niemanden zu schaden (vorallem Mama) und mich nicht hier vor dem Fernseher zu langweilen bis der Beschluss ausläuft.

Schutz vor Überschuldung gibt mir mein astronomischer Schufa-Score, und meine jetzigen Schulden wachsen für den Zeitraum der Unterbringung auch mit Wucherzins weiter an, ohne Aussicht sie zu tilgen, da ich während der Therapie kein ALG2 bekomme.

Ich denke ich kann gut überblicken dass nach 2 abstinent durchstandenen Therapien, ein weiterer Aufenthalt nicht die Heilung einer chronischen Suchterkrankung bewirken wird, lediglich die (große) Hoffnung meiner Mutter kann sie bedienen.
Und die (großen) Befürchtungen um ihren Sohn flossen 1:1 ungefilert mit in das Gutachten ein...
miki88x ist offline  
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Alt 27.01.2016, 07:59   #7
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Danke für die moderate Antwort.

Mir ist hinterher auch aufgefallen, das ich dadaurch dass ich nur vom Alkohol sprach wahrscheinlich für Irritation gesorgt habe. Ntürlich meine ich nicht alleine den Alkohol sondern die Sucht insgesamt, bei dir spielen Drogen ja auch keine kleine Rolle.

Es ist durchaus denkbar, dass ein Gutachter auf die Idee kommen kann, dass die Sucht als solche die sog. freie Willensbildung übersteigt.

Man muss sich auch darüber klar werden können welcher Belastung z.B. die inneren Organe ausgesetzt sind durch die polytoxe Art der Erkrankung. Dazu haben wir hier im Zusammenhang mit deiner Frage noch nichts gehört.
Jahrelanger Drogen und/oder Alkoholmissbrauch hinterlassen bleibende Schäden die deutlich zu einer Schädigung des Gehirns führen.
Perfekte Fassade ist ein weiteres Stichwort in diesem Zusammenhang.

Ich will dich nicht abwerten und dich nicht klein Reden aber ich denke um halbwegs wirklich hilfreich auf deine Fragestellung eingehen zu können fehlen noch viele weitere Fakten die bei solchen Entscheidungen keine kleine Rolle spielen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 27.01.2016, 19:05   #8
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Danke für die moderate Antwort.


Man muss sich auch darüber klar werden können welcher Belastung z.B. die inneren Organe ausgesetzt sind durch die polytoxe Art der Erkrankung. Dazu haben wir hier im Zusammenhang mit deiner Frage noch nichts gehört.
Jahrelanger Drogen und/oder Alkoholmissbrauch hinterlassen bleibende Schäden die deutlich zu einer Schädigung des Gehirns führen.
Perfekte Fassade ist ein weiteres Stichwort in diesem Zusammenhang.

Ich will dich nicht abwerten und dich nicht klein Reden aber ich denke um halbwegs wirklich hilfreich auf deine Fragestellung eingehen zu können fehlen noch viele weitere Fakten die bei solchen Entscheidungen keine kleine Rolle spielen.
Körperliche Schäden wie die der Organe (inklusive Hirn) sind nicht vorhanden. Intravinöser Konsum ist und bleibt tabu, auch habe ich nie Heroin eingenommen.
Es ist eigentlich nur das Symptom, dass ich sowohl im berauschten Zustand als auch nüchtern keinerlei Motivation habe eine Heilbehandlung zu absolvieren, die ein eventueller Leidensdruck und/oder die von dir genannten Spätfolgen bekräftigen würden.

Dass bei ausreichender Mitarbeit meinerseits die Weichen für ein abstinentes Leben gestellt werden können, ist mir bewusst.
Auch kann ich nichts verwerfliches über Therapien an sich beanstanden. Meine letzte Therapie habe ich sogar freiwillig um 2 Monate verlängert.

Ich würde nur lieber einen Neustart oder Therapie machen, wenn ich es wirklich will und nicht Untergebracht werden, wenn es meinen Gesundheitszustand nicht bessert.

Ich bin auch Raucher und bin mir der karzinogenen Spätfolge bewusst.
Gesund ist es nicht, aber ähnlich kann man pauschal argumentieren:
"Rauchen tötet"
Auch wenn es zu "langsamen und schmerzhaften Tod führen" kann, bin ich der Meinung mein drogenkonsum fügt nur mir und nicht meinen Mitmenschen erheblichen Schaden zu.

Ach ja: Betäubungsmittel bekomme ich jetzt auch auf Rezept, somit habe ich kein Verlangen mehr auf illegale Substanzen.

Würde nur gerne Frei sein und selbstständig Wohnen/Leben.
Naja und wenn ich mal Zuhause zu Besuch komme natürlich Kaugummi rein, und keine Fahne haben.
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Alt 27.01.2016, 19:16   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Körperliche Schäden wie die der Organe (inklusive Hirn) sind nicht vorhanden.
Zitat:
Ich bin 27 und bin seit meiner Jugend drogenabhängig.
Dann muss ich dich jetzt zum medizinischen Wunder erklären.

Wer seit ca. 10 Jahren Drogen und Alkohol konsumiert hat Schäden an Leber, Nieren und dem Gehirn.
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Alt 27.01.2016, 21:52   #10
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Dann muss ich dich jetzt zum medizinischen Wunder erklären.

Wer seit ca. 10 Jahren Drogen und Alkohol konsumiert hat Schäden an Leber, Nieren und dem Gehirn.


Oh danke für das Kompliment, ich denke die Leber wächst mit ihren Aufgaben. Es könnte mir besser gehen, aber ich habe keinerlei Beschwerden. Hat das- wie meine Raucherlunge- negative und freiheitsentziehende Maßnahmen zur Folge bzw. sinken dadurch meine Chancen eines Antrags auf Aufhebung der Unterbringung?
miki88x ist offline  
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