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kündigung des online konto

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Hallo, A sollte nach Gutachter geschäftsunfähig sein .A hat eine Konto bei Online Bank unterschrieben.Diese Konto wurde aber nicht benutzt.Normal ...


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Alt 12.02.2016, 17:18   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
Standard kündigung des online konto

Hallo, A sollte nach Gutachter geschäftsunfähig sein .A hat eine Konto bei Online Bank unterschrieben.Diese Konto wurde aber nicht benutzt.Normal ist es kostelos.Seine Ehefrau hat von A am 20.6.2015 bekommen. Nun wurde durch den Gutachter die Vollmacht für die Ehefrau am 15.1.2016 rückwirkend nichtig.
Dieses Gutachten wurde noch nicht durch den Richter bestätigt worden.Es läuft aber Betreungsverfahren.
Was ist mit dem Konto?Kann das A alleine kundigen,oder die Ehefrau?Das Konto wurde nicht benutzt,trotzdem kann passieren ,dass die Bank Gebühren für Kontoführung verlangen kann.
LG Estee
estee ist offline  
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Alt 12.02.2016, 18:02   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Der beitrag wurde verschoben weil keine Rechtsfrage ersichtlich ist. Bitte in Zukunft etwas mehr darauf achten in welchem Bereich man schreibt!

Zitat:
Diese Konto wurde aber nicht benutzt.Normal ist es kostelos.
Wenn es kostenlos ist gibt es keine Gebühren.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.02.2016, 20:09   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Estee

Wenn A geschäftsunfähig ist, kann A das Konto nicht mehr kündigen. Das muss dann ein Betreuer tun.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.02.2016, 20:59   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.01.2016
Beiträge: 7
Standard

Klar: Wenn etwas kostenlos ist, entstehen keine Gebühren an. In der Frage ist aber nur von "normal" kostet es nichts, die Rede.

Und natürlich kann A auch als Geschäftsunfähiger eine Kündigung an die Bank schicken. Wenn er in der Kündigung nicht ausdrücklich auf seine Geschäftsunfähigkeit verweist, wird die Bank die Kündigung ohne weiteres akzeptieren. Das wäre eine ganz praktische Lösung. Dass überhaupt nach dieser Möglichkeit gefragt wird, lässt den Schluss zu, dass dies auch tatsächlich in Betracht kommt.

Dass diese Kündigung nicht wirksam wäre, ist dagegen "nur" ein rechtlicher Aspekt.
b1199 ist offline  
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Alt 13.02.2016, 16:08   #5
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard

Wenn ein Konto online geführt wird, aber keine Umsätze darüber laufen, kann es durchaus sein daß Kosten entstehen. Das sollte man vorher klären. Bei Beendigung kann es durchaus sein daß rückwirkend Gebühren dort belastet werden, es sei denn es war von Anfang an kostenlos, du schreibst normal ist es kostenlos. Oder habe ich das falsch interpretiert?

Wir haben eine privates Konto das online geführt wird sehr wohl mit Gebühren, das Betreutenkonto ist auch online, aber vorher durch Verhandlung mit der Sparkasse, ist es kostenlos. Andere Betreuer die ich kenne, die nicht vorher mit der gleichen Sparkasse gesprochen haben sagen mir es entstehen Kontoführungsgeführen dort, bzw. es wurden erst gar keine Konten eingerichtet sondern alles vom Sparbuch überwiesen. Im letzten Jahr sollten für eine Überweisung dort 10 € bezahlt werden.
Jetzt gibt es für die zu Betreuenden ein Girokonto.

Ist auch von Institut zu Institut verschieden.

Also nachfragen. Ein Richter hat mir mal gesagt "Das Recht ist für den der fragt".

Besser einmal mehr als sich nachher ärgern.

Gruß Doro
__________________
gehe deinen Weg und lass die andern reden

Geändert von Doro (13.02.2016 um 16:12 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 13.02.2016, 16:15   #6
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard

Nochmal zum Thema: als was fragst du hier? Bist du die jetzige Betreuerin oder was?
__________________
gehe deinen Weg und lass die andern reden
Doro ist offline  
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Alt 14.02.2016, 12:48   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
Standard kundigung des online Konto

Ich werde möglich als Betreuer eingesetzt weil sich das Betreute wünscht.
estee ist offline  
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Alt 14.02.2016, 18:55   #8
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard

Na dann schließ dich baldmöglichst einem Betreuungsverein an und mach dir ein Bild.
Wenn hier schon Anwälte schreiben
sie hätten sich Betreuungsrecht anders vorgestellt, dann weißt du in etwa was auf dich zukommt.
Aber auch hier im Forum bist du gut aufgehoben aber eine Rechtsberatung, denk mal nogo!

Viel Erfolg,


Doro
__________________
gehe deinen Weg und lass die andern reden
Doro ist offline  
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Alt 14.02.2016, 21:08   #9
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Zitat:
Zitat von Doro Beitrag anzeigen
Na dann schließ dich baldmöglichst einem Betreuungsverein an und mach dir ein Bild.
Betreuungsvereine arbeiten mit angestellten Betreuern.
Miezekatze ist offline  
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Alt 15.02.2016, 08:40   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
Standard

Betreuungsvereine unterstützen aber auch ehrenamtliche Betreuer und da hilft es sehr, wenn man einen gleichbleibenden 'Berater' dort hat und nicht ständig von Verein A zu Verein B tingelt. Denn diese Beratung gehört zu den Aufgaben und dafür bekommen die Vereine auch schlussendlich Förderung.
May-Britt ist offline  
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