Dies ist ein Beitrag zum Thema XY Rechnung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo A hat ein Problem mit XY. Bitte keine Firmennamen verwenden!!!!
Gutachter schreibt in Gutachten 29.1.2016.
A ist nicht nur ...
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13.02.2016, 19:06 | #1 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 42
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XY Rechnung
Hallo A hat ein Problem mit XY. Bitte keine Firmennamen verwenden!!!!
Gutachter schreibt in Gutachten 29.1.2016. A ist nicht nur in seiner Prozess und Urteilfähigkeit eingeschränkt sondern auch zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorsorgevollmacht für seine Ehefrau (2015)nicht mehr geschäftsfähig gewesen ist. Die Betreuung ist noch nicht abgeschlssen.Noch keine Anhörung vom Richter. Nun hat A 2014 die Verträge mit XY abgeschlossen. Dies wurde auch gekündigt aber von XY die Kündigung nicht akzeptiert. Sie wollen das A den Vertrag noch 6Monate bezahlte. Es handelt sich um 350 Euro. Dies wird weiter steigen obwohl nicht telefoniert wird. Wie kommt man aus der Sache raus. Es wurde außerordentliche Kündigung geschrieben, weil XY Drittanbieter dem A Rechnung unrecht gestellt hat.Der Gutachter sagte der Ehefrau ,dass sie Verträge auf Sinnhaftigkeit prufen sollte. LG Este Geändert von estee (13.02.2016 um 19:09 Uhr) |
13.02.2016, 19:59 | #2 |
Club 300
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Beiträge: 331
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Das Gutachten ist von 2016, macht eine Aussage über 2015
Die Verträge sind von 2014. Also eh nicht betroffen. Bleibt nur kündigen. Wenn kein Geld da ist dann kann man halt nichts zahlen |
13.02.2016, 20:07 | #3 | |
Forums-Azubi
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Beiträge: 42
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XY Rechnung
Zitat:
Wer soll was ...schreiben?Die Ehefrau? Soll mann schreiben den Vertrag ist nichtig,weil der A geschäftsunfahig ist? |
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13.02.2016, 21:25 | #4 |
Club 300
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Beiträge: 331
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Welche Beziehung haben Sie zu dem Betroffenen ?
Ich hatte doch soeben erklärt, dass über den Zustand des Betroffenen in 2014 gar keine Aussage getroffen wurde. Woraus schliessen Sie denn dass er in 2014 geschäftsunfähig war ? Bleibt nur zahlen bis zum Vertragsende oder halt nicht zahlen wenn denn nicht möglich. Geändert von Miezekatze (13.02.2016 um 22:48 Uhr) |
14.02.2016, 12:42 | #5 |
Forums-Azubi
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xy Rechnung
Gutachten:
Als Vorgeschichte wird beschrieben ,das seit November /Dezember 2014 zunehmende und intermittierde Verwirheit sowie Vergesslichkeit bei dem Betroffenen zu beobachten gewesen wäre zudem fokal neuroleptische Anfälle. Der Gutachter sagte,dass seine Verträge sollen auf Sinnhaftigkeit überprüfen werden. Die Betreung hat der Anwalt der Ehefrau beantragt wegen laufende Prozess wo er prozesunfähig erklart wurde. Es geht um Verträge von 2014. Ich weiß nicht was hat sich der Anwalt dabei gedacht,wenn er die Betreung beantragt.Er anwortet nicht auf Email von der Ehefrau.Der Prozess momental ruhnt bis eine Betreuer gefundet wird.Was passiert weiter wird von dem Anwalt nicht erläutet. Ich denke wenn die Ehefrau eingesetzt wird,dann muss sie Eiderklärung abgeben und dann kommt der Volstrecker.Kann das so sein? Geändert von estee (14.02.2016 um 12:45 Uhr) |
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