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Rat für 95-jährige ohne Familienangehörige

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Liebe Mitglieder des Forums, ich bin weiblich, 48 Jahre alt und eine Bekannte o.g. Frau. Diese Dame kenne ich, weil ...


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Alt 15.02.2016, 17:22   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.02.2016
Beiträge: 3
Standard Rat für 95-jährige ohne Familienangehörige

Liebe Mitglieder des Forums,
ich bin weiblich, 48 Jahre alt und eine Bekannte o.g. Frau.
Diese Dame kenne ich, weil sie von ca. 1945 bis 1990 die Vermieterin meiner Großeltern und ihrer Kinder war - damit auch meines Vaters. Sie hat vor ungefähr 10 Jahren ihr Haus verkauft und lebte dann einige Jahre als Mieterin im selben Haus wie ich.
Ich habe sie ab und zu besucht und wir haben uns gut verstanden. Vor ca. 3 Jahren hat es angefangen, dass sie vieles vergessen hat und nicht mehr allein leben konnte. Es kam morgens immer eine Schwester, die ihr ein Medikament verabreichte und das Mittagessen hat sie von einer Nachbarin erhalten. Vor zwei Jahren erhielt sie einen Betreuer und ist seit ca. 1,5 Jahren in einem Seniorenheim in einem ca. 10 Kilometer entfernten Ort untergebracht.
Sie wird öfter von ihrer 83-jährigen Bekannten besucht, ab und zu bin ich auch dabei.
Was mich wundert, und deshalb schreibe ich auch in diesem Forum, ist, dass diese 95-jährige Frau nicht ein Möbelstück, kein Buch oder sonstiges Andenken aus ihrer Wohnung, nicht mal ihr Fotoalbum geschweige denn ihre eigene Bekleidung besitzt. Bekleidung hat sie von einer verstorbenen "Bekannten", die im selben Heim lag, erhalten. Die 83-jährige Bekannte, sagte, dass sie schon mehrfach Kontakt mit dem Betreuer aufgenommen hat um z.B. zu fragen, ob sie wieder zurück könnte an ihren alten Wohnort (hier wurde ein neues Seniorenheim gebaut und es war auch ein Zimmer frei) oder ob sie nicht wenigsten ein Einzelzimmer haben könnte, da sie ihr ganzes Leben allein gelebt hat und auch die finanziellen Möglichkeiten hat. Angeblich interessiert er sich jedoch nicht für ihre Belange interessiert.
Ich möchte wissen, was ich als Außenstehende für diese Frau tun kann, damit sie noch einen angenehmen Lebensabend hat. Oder auch, an wen sich die 83-jährige wenden kann, wenn sie beim Betreuer nicht weiter kommt.
Vielen Dank im Voraus
rumpelchen ist offline  
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Alt 15.02.2016, 18:19   #2
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Bin zwar kein Profi

aber ich würde mal bei einem Rechtspfleger des zuständigen Gerichtes vorstellig werden oder einen Brief schreiben an das Amt für Betreungswesen.
Schriftlich ist noch besser und dann nach vier Wochen mal nachfragen wo das gelandet ist beim Gericht.
Kann dich gut verstehen und die Wünsche der alten Damen nachvollziehen.

Gibs bei noch Gerichte, aber im Umkreis von 10 km das müßte eigentlich passen.


Gruß Doro
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Geändert von Doro (15.02.2016 um 18:22 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 16.02.2016, 16:55   #3
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Mittlerweile dürfte der Inhalt der Wohnung entsorgt sein.
Ansonsten würde ich erstmal mit dem Betreuer Kontakt aufnehmen. Oft stimmt nur die Hälfte von dem, was die Betreuten erzählen.
Hier ist immer das Problem, dass Transporte zum Heim nur organisiert werden können, wenn der Betreute vermögend ist, da das Sozialamt die Transporte nicht zahlt. Manchmal lässt sich der Wohnungsauflöser erweichen, den Transport für die Auflösungspauschale mitzumachen, geht aber nur, wenn das Heim nicht zu weit weg ist.
Viele Heime wollen auch nur sehr begrenzt persönliche Gegenstände in die Zimmer stellen. Oft st auch gar kein Platz. Ich hatte das jetzt noch mit einem Betreuten, da durfte der Fernseher nicht mitgenommen werden, weil im Doppelzimmer bereits einer stand und kein Platz für einen zweiten war.
Ein Betreuter schrie auch Zeter und Mordio, als seine persönlichen Habseligkeiten in sein Heimzimmer geräumt werden sollten, nachdem sich endlich jemand gefunden hatte, der sie dort hin transportieren konnte. Die mussten dann entsorgt werden. Kann sein, dass er demnächst behauptet, man hat sie ihm weggenommen.
Miezekatze ist offline  
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Alt 17.02.2016, 10:11   #4
(Dipl.) Sozialarbeiter
 
Benutzerbild von Udsch
 
Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 145
Standard

Hallo rumpelchen,


den Beiträgen von Doro und Miezekatze kann ich beiden zustimmen. Ich möchte dich außerdem ermuntern, vielleicht selbst die Betreuung für die Dame zu übernehmen für den Fall, dass im Moment eine Berufsbetreuung besteht. So viel zu regeln wird es ja vermutlich nicht geben. Melde dich gern, wenn du Interesse hast und Fragen aufkommen.
Udsch ist offline  
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Alt 17.02.2016, 13:51   #5
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard

Stimme ich voll zu, für so einen alten Menschen eine ehrenamtliche Betreuung durch einen vertrauten Menschen, z.B. rumpelchen.
Wenn ich daran denke ich werde mal so alt und werde in ein Heim verfrachtet, hoffe mal Einzelzimmer ; und ohne ein einziges Teil der vertrauten Umgebung, schrecklich


Denk mal lieber nicht an sowas!!!
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Geändert von Doro (17.02.2016 um 13:57 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 18.02.2016, 12:37   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.02.2016
Beiträge: 3
Standard Betreuung selbst übernehmen

Vielen Dank für die Antworten.
Damit, die Betreuung selbst zu übernehmen,
habe ich mich noch gar nicht befasst.
Erst mal schreibe ich dem Gericht.
Es freut mich, noch weitere Informationen
zu erhalten, wie ich die Betreuung der Dame
übernehmen kann.
Herzliche Grüße
rumpelchen ist offline  
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Alt 18.02.2016, 12:58   #7
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Hi rumpelchen

In dem Schreiben ans Gericht machst du den Vorschlag dich einzusetzen, natürlich nach Rücksprache mit der alten Dame. Evtl. wird der Richter die Dame anhören, so kenn ich das. Denke mal das ihr nicht zum Gericht müßt, angesichts des Alters.

Und dann wartest du ab was passiert, dauerst zu lange mal nachfragen telefonisch oder schriftlich. So nach 5-6 Wochen würde ich das erste Mal aktiv werden. Manchmal gehts schnell, manchmal dauerts. Immmer verschieden.

Achja und das Schreiben direkt ans Amtsgericht, Abtlg. Betreuungswesen.


Viel Erfolg,

Doro
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Doro ist offline  
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Alt 18.02.2016, 14:00   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
und das Schreiben direkt ans Amtsgericht, Abtlg. Betreuungswesen.
Es gibt keine Abteilung Betreuungswesen am Amtsgericht.

Das nennt sich Betreuungsgericht und ist am zuständigen Amtsgericht angesiedelt. Das sollte eigentlich bekannt sein als Betreuerin.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 18.02.2016, 18:50   #9
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard agw hat Recht

habs gegoogelt, jahrelang falsch gemacht, aber immer angekommen. Also auch nach so vielen Jahren kann man dazulernen, danke agw.
Allerdings hab ich lange ich lange in der Psychiatrie gearbeitet im ärztlichen Sekretariat, da haben wir das auch so geschrieben, hat sich wohl was verändert. Mache die Betreuung ja schon fast 30 Jahre. Allerdings hat mich mein Sohn durch die psychische Erkrankung immer sehr in Trab gehalten. Alles ist angekommen und kam nie was zurück. Egal, rumpelchen dann eben Betreuungsgericht.
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Geändert von Doro (18.02.2016 um 20:00 Uhr)
Doro ist offline  
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Alt 18.02.2016, 22:44   #10
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard

Hab heute Abend noch mit Eltern die auch ihr Kind betreuen gesprochen, die machen das immer noch so. Eine Mutter war dabei die betreut den Sohn noch länger als ich. Der Fragebogen den wir jährlich bekommen hat als Adresskopf Amtsgericht.....xxxxx Postfach 00000 PLZ und Ort. Steht nix von Betreuungsgericht. Oder muß das nicht extra stehen, reicht Amtsgericht??? Wohne in NRW.
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Geändert von Doro (18.02.2016 um 22:47 Uhr)
Doro ist offline  
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