Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Kollegen,
selbst auf die Gefahr hin, dass dieses Thema schon bis zum Abwinken behandelt wurde - kann die GEZ ...
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24.02.2016, 18:22 | #1 |
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GEZ
Hallo Kollegen,
selbst auf die Gefahr hin, dass dieses Thema schon bis zum Abwinken behandelt wurde - kann die GEZ Beiträge verlangen von jemand der in dieser Zeit im Ausland gelebt hat? Hat da jemand Erfahrung? Für Tips wäre ich dankbar. |
24.02.2016, 20:39 | #2 |
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Moin moin
Wenn der betreffende Mensch in dieser Zeit auch in Deutschland gemeldet war schon. Bei den Gebühren geht es inzwischen nicht mehr um Menschen, sondern um die Wohnungen der Menschen - egal, ob sie da sind oder nicht. Ebenso egal, ob sie eine Flimmerkiste, ein Radio oder einen PC haben oder nicht. MfG Imre
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25.02.2016, 08:20 | #3 |
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GEZ
Nu ja, das ist mir schon klar. Mir widerstrebt es halt immer, für Leistungen zahlen zu müssen, die nicht erbracht wurden. In meinen Augen ist das Betrug.
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25.02.2016, 20:19 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Oldfredi
Leistung? Wie kommst Du da denn drauf? Die GEZ - und der heutige Nachfolgeladen - haben einen Staatsvertrag. Da geht es nicht um eine Leistung, die gegenüber den Zahlern erbracht werden muss, sondern um das Recht das Geld von denen einzusammeln, die zur Zahlung verpflichtet sind. Das ist ein Auftrag, den die GEZ vom Staat bekommen hat. Die Leistung besteht darin, das Geld dem Staat abzugeben. Oder ggf. nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel weiterzuleiten. Eine Leistungsverpflichtung gegenüber den Zahlern besteht nicht. Deshalb kann es auch kein Betrug gegenüber den Zahlern sein. Wenn Dir das TV-Programm nicht gefällt, dann liegt das nicht an der GEZ, sondern an den Sendern. MfG Imre
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